Unsere Demokratie ist doch ein Grundrecht

Übernommen von iknews
Autor: Jens Blecker
Unsere Demokratie ist doch ein Grundrecht
Wer sich einige Aussagen und Ereignisse der vergangenen Jahre ansieht, dürfte als Freund der Demokratie durchaus manch schlaflose Nacht verbracht haben. Die Anti-Demokraten liefen immer mehr zur Höchstform auf und sowohl Grundgesetz als auch die universellen Menschenrechte werden als Tretball einiger Verblendeter benutzt. Wieviele pathologische Anti-Demokraten kann unser System noch überstehen, bis wir schlußendlich in einer Diktatur und einem undemokratischem Regime enden? Wir wollen einige Fragen stellen und Fakten dazu liefern.
Ein Paradebeispiel ist die Kanzlerin, die eigentlich mehr als einmal bewiesen hat, dass Sie ein Kind des Regimes ist. Nehmen wir zunächst das Beispiel Irland, wo Frau Merkel ohne mit der Wimper zu zucken klarstellte : Es wird solange abgestimmt bis das Ergebnis passt! Hat das für Sie etwas mit Demokratie und dem freien Willen zu tun? Sollte man in Demokratien nicht den Willen der Mehrheit akzeptieren? Sind dafür nicht Abstimmungen da? Dabei ging es immerhin nicht um weniger als die EU-Schattenverfassung, sprich den Lissabonvertrag.
Ein weiteres klares Indiz für die Einstellung dieser Frau und den totalen Mangel an Demokratieverständnis brachte Ihre Rede anläßlich des 60-jährigen Bestehen der CDU, vom 16. Juni 2005 in Berlin. Dort sagte sie:
“Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit. Unsere Werte müssen sich auch im Zeitalter von Globalisierung und Wissensgesellschaft behaupten. Und wenn sie sich behaupten sollen, dann müssen wir bereit sein, die Weichen richtig zu stellen. Auch da sind wieder Widerstände zu überwinden. Es sind wieder Prioritäten zu setzen. Ist dem Wichtigen der Vorrang vor dem weniger Wichtigen zu geben.”[1]

Liest man diese Aussage, kommen durchaus Zweifel an dem demokratischen Verständnis der Kanzlerin auf. Demokratie liegt in der Priorität also hinter der Globalisierung? Überhaupt was hat Demokratie mit einem “Rechtsanspruch” zu tun? Wir bomben doch mit der Nato und den USA jedes Land in die Steinzeit, welches nicht “unserem” Demokratieverständnis entspricht?!?
Doch nun zurück zu den wichtigsten Fakten. Erinnern Sie sich an Frau Merkels Rede, als es um die Legalisierung der Videoüberwachung ging? Falschparker, Rempler und Rowdies, sind ein Fall für “Null Tolleranz” und eigentlich Terroristen? In dem Video unten habe ich die Rede mit hineingeschnitten. Freiheit, Unschuldsvermutung, Meinungsfreiheit und die Unversehrtheit von Leib, Seele und Wohnung sind Relikte aus vergangenen Jahrhunderten? Es gab Zeiten, da waren es noch geschützte Grundrechte, wie die Zeiten sich doch ändern. Erinnern Sie sich auch noch an das Brief- und Postgeheimnis, ehemals auch ein verbrieftes Grundrecht? Im Rahmen des großen Lauschangriffs, INDECT und der Terrorabwehr, nur noch Schall und Rauch.
Haben Sie mal was vom informellen Selbstbestimmungsrecht gehört? Lange ist es her, dass wir in den Genuß dieser Rechte kamen. Nach dem Einsturz der Zwillingstürme im Jahr 2001 sagte George W. Bush: “The world will never be the same again” (Die Welt wird nicht mehr die gleiche sein). Oh ja, er hat recht behalten, die Welt ist nicht mehr die selbe.
Die Menschenrechtsabkommen sind multilateral abgeschlossene völkerrechtliche Verträge und die Vorzeigedemokratie der USA hat mehrfach eindrucksvoll bewiesen, was diese Wert sind. Hier möchten wir an Guantanamo, den NDAA oder andere “Verbrechen” gegen die Menschenrechte erinnern. Doch nun zurück zu den deutschen Vorzeigedemokraten.
Bereits mit dem Einriß der Brandmauer, dem Paragraphen 127 AEUV (Nichtbeistandsklausel) begann der stille Angriff auf das Grundgesetz. Doch das sollte erst der Anfang sein, man lief recht schnell zur Höchstform auf.
An dieser Stelle möchte ich die Ewigkeitsklausel zitieren, welche eigentlich das Grundgesetz oder die Verfassung der Bundesrepublik vor der Zerstörung schützen sollte, ebenso wie die Menschenwürde:
Die Ewigkeitsklausel oder Ewigkeitsgarantie ist in Deutschland eine Regelung in Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG), nach der bestimmte Verfassungsprinzipien auf ewig einer Verfassungsänderung entzogen sein sollen.
Artikel 79 Abs. 3 GG lautet:
„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“
Mit dieser Regelung wollte der Parlamentarische Rat den Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus begegnen und naturrechtliche Grundsätze in Form der Menschenwürde (vgl. Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland) sowie der Strukturprinzipien in Artikel 20 (Republik, Demokratie, Bundesstaat, Rechtsstaat und Sozialstaat) mit einer zusätzlichen Sicherung versehen.[2]

Was nutzt uns die beste Verfassung, wenn diese schamlos mit Füßen getreten wird? Mit dem ESM findet der nächste massive Angriff auf die Grundpfeiler des Grundgesetzes statt und auch hier scheint es von den “Volksvertretern” niemanden zu interessieren. Die Gemütlichkeit und Dekadenz, ebenso wie in etlichen Fällen Apathie und blindes Vertrauen in die Politik, machen all dieses erst möglich.
Kürzlich wurde die “tiefrote Linie” überschritten und das Militär im Innern, zunächst noch mit Einschränkungen vom Bundesverfassungsgericht zugelassen. So heißt es dazu fortan:
Am 17. August 2012 urteilte das Bundesverfassungsgericht in einer Plenarentscheidung, dass der Einsatz militärischer Mittel der Bundeswehr im Inland in „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ zulässig sei. Dies dürfe allerdings nur als ultima ratio, nicht gegen demonstrierende Menschenmengen oder dem Abschuss entführter Passgiermaschinen geschehen, beides sei weiterhin verfassungswidrig.[3]
  Als ich am 11 Juni dieses Jahres den Artikel “RSUKp : Deutschlands eigene Homeland Security?” schrieb, klang es für viele noch als Utopie, denn ein Bundeswehreinsatz im Innern, war zu dieser Zeit noch undenkbar. Wie so oft zuvor, geht es nun nur noch um “Feinjustierungen”, welche hinter verschlossener Tür ähnlich wie beim Meldewesengesetz, durchgepeitscht werden. Hatten wir weiter vorne im Artikel nicht etwas vom “informellen Selbstbestimmungsrecht” gelesen, eigentlich ein verbrieftes Grundrecht? So ist es meine Damen und Herren, die verbrieften Grundrechte werden langsam aber sicher zu Grabe getragen und fast NIEMAND wehrt sich dagegen oder erhebt Einspruch. Seinerzeit als ich nach der Definition vom Heimatschutz fragte, gab es diese noch nicht. Nun liegt eine Fassung vor und diese sieht auch ausdrücklich den “inneren Notstand” vor. Hier ein Auszug aus der Konzeption der Reserve<---Klick für das gesamte Dokument:
Unsere Demokratie ist doch ein Grundrecht
 Die Definition von Notstand lautet wie folgt:
Im deutschen Staatsrecht tritt der Innere Notstand ein, wenn eine Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes gemäß Art. 91 Abs. 1 GG oder wenn eine Naturkatastrophe oder ein besonders schwerer Unglücksfall gemäß Art. 35 GG eintritt.
Zur Abwehr des inneren Notstandes kann ein Land die Polizeikräfte anderer Länder sowie Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen und der Bundespolizei anfordern. Die Bundesregierung kann die Polizei in diesem Lande und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten der Bundespolizei einsetzen, wenn der Unglücksfall mehr als ein Land betrifft oder das Land nicht bereit oder in der Lage ist die Gefahr zu bekämpfen. Die Anordnung ist nach Beseitigung der Gefahr, im Übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, aufzuheben.
Die Bundesregierung kann gemäß Art. 87a GG Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und der Bundespolizei beim Schutz von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen. Bei Katastrophen oder besonders schweren Unglücksfallen ist der Einsatz von Streitkräften ebenfalls erlaubt.
Die Maßnahmen zur Abwehr des inneren Notstandes dürfen sich nach Art. 9 Abs. 3, S. 3 GG nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die arbeitspolitische Ziele verfolgen und von den Sozialpartnern geführt werden.[4]

Na das ist doch immerhin etwas?!? Demokratie geht anders, so zumindest meine persönliche Meinung. Es wäre ein leichtes nun weitere Fälle zu liefern, wo das Grundgesetz mit Füßen getreten wurde, aber wir versuchen hier nur den Widerspruch aufzuzeigen und darum wollen wir es dabei belassen. Haben Sie wirklich noch das Gefühl in einer Demokratie zu leben? Im Anschluss an den Text noch ein Video welches ich zusammengeschnitten habe und ein Beitrag von Frontal 21 der auch einige Fragen aufwirft. Ist Deutschland ein Hort der Terroristen, glauben Sie das wirklich?
Gott bewahre uns vor der Änderung des Grundgesetzes durch Anti-demokratische Strukturen und ein angeblich “freies Referendum”.
“Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf!”

Demokraten in Hochform:


Frontal21 : Unschuldige unter Terrorverdacht
LESEEMPHELUNG:
Militäreinsatz im Inneren ohne Verfassungsänderung genehmigt: Fünfzehner-Bande in Karlsruhe putscht gegen die zivile Bundesrepublik Deutschland
Das Militär und das Ende der Demokratie
Unsere Demokratie ist doch ein Grundrecht
Carpe diem
[1] http://www.cdu.de/doc/pdf/05_06_16_Rede_Merkel_60_Jahre_CDU.pdf
[2] http://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsgarantie
[3] http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeswehr#Streitkr.C3.A4fteeinsatz_im_Innern
[4] http://de.wikipedia.org/wiki/Innerer_Notstand

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