Unser Recht: Die pommersche "Bursprake"

Rügen / Grimmen (PA). Die pommersche "Bursprake". Um sie gibt es immer noch einige Fragen. Und wer sie mit einer "Sprache der Bauern" in das Hochdeutsche übersetzt, wird der Bedeutung dieser uralten Regeln und Richtlinien nicht gerecht. Da sie sich an die (Mit-)Bürger wandte, ist sie jedoch auch eher als verbindliche "Bürgersatzung" anzusehen. In der Folge soll etwas genauer auf diesen gesellschaftlichen Konsens unserer Vorfahren geschaut werden, der an festgelegten Tagen den Bürgern sogar regelmäßig und öffentlich verlesen wurde.

Interessant ist dabei, dass die pommersche "Bursprake" auch durch das Lübische oder Magdeburger Stadtrecht in den neu gegründeten pommerschen Städte (Stralsund gilt als älteste pommersche Stadt und deren erste bekannte Erwähnung datiert auf das Jahr 1234 - s.a. Beitrag "Die ältesten pommerschen Städte") nicht außer Kraft gesetzt wurde. Sie wurde stattdessen Teil der bürgerlichen Selbstverwaltung. Ja, sie behielten sogar noch lange Zeit ihre Bedeutung. Und: Da es bereits damals Überfälle, Plünderungen und Morde gab, war sie auch inhaltlich entsprechend umfangreich mit gültigen Rechtssätzen zu öffentlicher Ordnung, Sicherheit, Gewerbe und Handel ausgestaltet.

So enthielt die "Bursprake tho Grimmen" etwa 50 Festlegungen zum Alltag der Menschen. Festgelegt war dort u.a. das Verbot der Sonntagsarbeit oder des Ausschanks von Alkohol zur Zeit von Gottesdiensten. Eingeschränkt war ferner der Erwerb von Grundstücken und Häuser durch Fremde sowie deren Übernachtung ohne die Genehmigung des Rates der Stadt. Einer klaren Regelung unterlag auch das Viehhüten, die sich vor allem darauf bezog, wer, wann und wo die Tiere weidete oder "tüderte". Die zum Treiben genutzten Wege - die als "Trift" bezeichnet wurden - mussten die entsprechenden Vorraussetzungen dafür - beispielsweise die Breite von 10 Ruten - erfüllen. Ähnlich klare Aussagen wurden zur Aussaat getroffen. So hatte die Wintersaat zu "Walpurgis" (30. April) und die Sommersaat 10 Wochen vor "Jacobi" (1. Mai) erfolgt sein.

Um Bränden vorzubeugen, die in den eng bebauten Städten nicht ungewöhnlich waren, hatte man ebenfalls klare Regelungen getroffen. So durften sogenannte "Rauchhäuser" nicht mit Stroh gedeckt werden. Holz, Rohr, Stroh oder Flachs sollte nicht in unmittelbarer Nähe zu offenen Feuerstellen gelagert werden. Um eventuelle Brände zügig zu löschen, mussten ausreichend Wasserbehältnisse sowie die Feuerspritzen ("Füerspölter") bereitgestellt sein. Auch das Schießen von Büchsen wurde innerhalb der Stadt untersagt.

Um sich gegen nächtliche Ruhestörung durch Trunkenbolde, Landstreicher oder Diebesgesindel zu wappnen, gab es die sogenannten "Torschließer" an den Toren der Stadt und die Nachtwächter. Den Ausschank "schöngeistiger" Getränke begrenzte man durch die Braugerechtigkeit, die nur Besitzern von "ganzen Erben" (Häusern) vorbehalten war. Überhaupt soll auch noch zur Strafe bei Diebstahl eingegangen werden: Hier setzte man auf den Verlust von Ehre und Ansehen. Zur Schmach des Täters hatte dieser einen Tag am Schandpfahl zu stehen. Allerdings war schon damals die Strafe durchaus zu umgehen, indem eine Geldbuße von 10 Florin entrichtet wurde.

An dieser Stelle sei auch noch auf eine weitere pommersche "Bursprake", die von Anklam, eingegangen: Sie hatte u.a. Bezüge auf die "Alte Anklamsche Krämerrolle" (1330). Eine Notiz des Jahres 1682 könnte vielleicht auch auf die Herkunft und die Bedeutung des Wortes "Bursprake" hindeuten. Danach zielten die städtischen Statuten darauf ab, in einer bäuerlichen und verständlichen Sprache verfasst zu sein und so auch abgelesen zu werden. Doch auch hier muß eingewandt werden, dass es die "Bursprake" schon lange vor dieser Zeit gab. Deshalb wird heute noch die Ansicht vertreten, dass die "Bursprake" sich von der "Burg-" bzw. "Bürgersprache" ableiten würde. Begründet wird dies damit, dass auch von der "Burschaft" für "Bürgerschaft" sowie von dem "Burbrief" für "Bürgerbrief" die Rede sei. In der "Beschreibung der Pommerschen Kauf- und Handelsstadt Anklam" aus dem Jahre 1773 wird berichtet, dass der Gebrauch der "Bursprake" noch bis 1730 beibehalten wurde. In dem besagten Jahr erfolgte in Anklam dessen "öffentliche Ablesung" durch den "worthabenden "Burgermeister".

Die pommersche "Bursprake", war also bis in das 18. Jahrhundert im alltäglichen Gebrauch und damit gegenwärtig. Sie wurde jedem durch öffentliche Bekanntgabe zu Gehör gebracht und gestaltete das Leben mit Ver- und Geboten aus. Die pommersche "Bursprake" ist also durchaus als rechtlicher Vorläufer der Stadt- und Gemeindesatzungen der selbstverwalteter pommerscher Städte und Gemeinden von heute zu sehen.


wallpaper-1019588
Gemüsebeet in Mai: Diese 10 Gemüse kannst du jetzt pflanzen
wallpaper-1019588
Faszination Las Vegas – Tipps und Reiseempfehlungen
wallpaper-1019588
trapezium: Stream zeigt Anfang des Films
wallpaper-1019588
Dürfen Hunde Kidneybohnen essen?