Unrechtsstaat BRD?

An und für sich haben es Politik und Medien seit Jahrzehnten geschafft die Frage erst gar nicht aufkommen zu lassen, ob auch die BRD so etwas wie ein Unrechtsstaat gewesen sein könnte oder bis heute gar ist. In den Tagen der Erinnerung an die Wiedervereinigung beider deutscher Besatzungs-Staaten, jeweils  mit ganz eigener Rechtslage bzw. den politischen Zwängen des/der jeweiligen „Siegerstaaten“ ist das eine berechtigte Frage.

Dass die Ex-DDR bezogen auf eine Reihe von Aspekten (Mauer und Schießbefehle, Unrechtsurteile bei Widerstand usw.) ein Unrechtsstaat war, besteht kein Zweifel. Allerdings zeichnete heute bei WDR5 Hiltrud Werner, eine in Thüringen aufgewachsene Frau, die zum Zeitpunkt der Wende etwa 20 Jahre alt war. Heute ist sie im VW-Vorstand zuständig für „Integrität und Recht“. Sie zeichnete in wenigen Worten ein weitaus differenzierteres Bild und stellte sogar auf den existierenden Bereich „eigener Entscheidungen“ und Weichenstellungen ab.

Um es bereits am Anfang klar zu sagen: Die ständig überwiegende Betonung des DDR-Unrechtsstaates, die „Stigmatisierung“ der Partei Die Linke mit dieser reduzierten Sichtweise, insbesondere von den konservativeren Parteien, ist reichlich einseitig. Diese Erkenntnis schmälert keineswegs das begangene Unrecht in der Ex-DDR, es dient aber auch der Verschleierung der eigenen Vergangenheit der BRD bis in die heutige Zeit, sogar nach der Wiedervereinigung. Das führt dann zu der Frage, was seit der ersten BRD-Regierung unter Bundeskanzler Adenauer (CDU) verschwiegen wird bzw. erst gar nicht einer Erinnerung und Bewertung unterliegen soll. Die folgenden Aspekte der Erinnerung werfen die Frage auf, ob sich die „Gedenktage“ nicht weiter thematisch öffnen sollten, damit ein Stück Redlichkeit Einkehr hält.

Im Rahmen dieses Artikel können natürlich nur einige Themen ohne Anspruch auf Vollständigkeit skizziert werden.

Bei Beginn der „Adenauer-Amtszeit“ drängten auch die westlichen Alliierten, insbesondere die USA, darauf, aufgrund der knappen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag, die KPD zu verbieten. Das Verfahren/Verbot wurde dann vom Bundesgerichtshof (BGH) ausgeführt , obwohl von Anfang an das Bundesverfassungsgericht zuständig gewesen wäre. Es lässt sich nicht bestreiten, dass der BGH viele ehemalige „Nazi-Richter“ in den Reihen hatte. Die aus der Vergangenheit übernommene feindliche Grundhaltung fand dann in den späteren Urteilen der anderen Instanzen, die nach dem KPD-Verbot für Zuwiderhandeln zuständig waren, Ausdruck.

Der damals in Essen in der Anwaltskanzlei Heinemann tätige Anwalt Dr. jur. Diether Posser (SPD, Jahre später Justizminister in NRW, beschrieb in seinem Buch – Anwalt im Kalten Krieg – uA, wie ein ehemaliges KPD Mitglied zu mehr als 2 Jahren Zuchthaus verurteilt wurde, als er am 1. Mai eine „rote Rose“ an Passanten stillschweigend verschenkte. Das als nur ein Fall unter mehreren zehntausenden Verurteilungen, die zu hohen Zuchthausstrafen führten. Die spätere Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichtes, Prof. Dr. jur. Jutta Limbach (SPD), stellte in einem „WELT-Interview“ klar, dass es zu ihrer Amtszeit solches Unrecht nicht gegeben hätte.

Und auch die damalige Bundesjustizministerin Dr. jur. Herta Däubler-Gmelin (SPD), die vorherige stellv. Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes, wollte in ihrer Amtszeit unter Gerhard Schröder (SPD) die Unrechtsurteile aufheben. Bis heute blieb unklar, warum das nicht gelungen war. Wer leistete da massiven Widerstand gegen die Juristin, die viele Jahre lang für die Menschenrechte kämpfte?

Die damaligen Umtriebe der „Wehrsportgruppe Hofmann“ führten zu Anfragen der GRÜNEN gegenüber der Bundesregierung, ob GLADIO auch in der BRD tätig gewesen war. Eine HEISE-Artikel beschreibt nur einen Aspekt / eine Fragestellung wie folgt:

Ebenfalls in den MfS-Akten finden sich Hinweise darauf, dass eine italienische Terrorgruppe namens Kampf gegen den Kommunismus in einem „geheimen NATO-Stützpunkt auf Sardinien und in einem Lager in Bayern ausgebildet“ und mit Waffen aus Westdeutschland ausgestattet wurde. Unter anderem deshalb enthält das offizielle Auskunftsersuchen auch Fragen dazu, inwieweit der Bundesnachrichtendienst, der im sardinischen Sassiri eine Residentur unterhält, in solche Aktivitäten verwickelt war.“ (Autor: Peter Mühlbauer)

Obwohl die Existenz der GLADIO-Terror-Gruppe als Organisation der NATO uA von Dr. Daniele Ganser, einem Historiker, gebürtig in der Schweiz, vielfach in Veröffentlichungen und Büchern belegt wurde, ließ sogar Angela Merkel (CDU) leugnen, dass die Organisation in der BRD bekannt bzw. tätig war. Da wurde der Anschein erweckt, als ob die in der NATO tätigen hochrangigen Offiziere aus der Bundeswehr noch nie etwas davon gehört hatten, obwohl die „GLADIO-Existenz“ gerichtsfest im Mordfall Aldo Moro in Italien aktenkundig wurde.

Die AG Friedensforschung schrieb dazu einen Artikel mit der Überschrift:

Terrorguppe der NATO
Die Spitzenoperation von „Gladio“ in Italien: Bei der Entführung und Ermordung Aldo Moros führte die Geheimarmee der CIA und des westlichen Militärpakts Regie
(Von Gerhard Feldbauer*)

Bis heute ist die Bundesregierung nicht wahrheitsfähig, damit das vielfältig unterstützte bzw. begangene UNRECHT nicht in der Öffentlichkeit in seiner Tragweite erkannt werden kann. Da wird es sogar WIKIPEDIA „geschickt“ ermöglicht, FAKE NEWS bezogen auf Dr. Daniele Ganser zu verbreiten. Eine kleine Gruppe von Autoren arbeitet seit Jahren daran, unangenehme Themen mit gezielter Diffamierung zu unterdrücken.

Bis heute (muss/will ?) die Bundesregierung auch dulden, dass über die westlichen Spionage-Dienste (CIA & Co.) Bürger und Unternehmen abgehört werden, auch um etwas über neue technologische Entwicklungen zu erfahren und diese Erkenntnisse weiterzuleiten.

Und wie war es möglich, dass ein V-Mann / Agent des eines deutschen Geheimdienstes die RAF mit Waffen und Sprengstoff versorgte? Der „Mittler“ lebt jetzt mit falscher Identität geschützt im Ausland. Konsequenzen bezogen auf diese staatlichen kriminellen Unrechtshandlungen, auch mit Blick auf die Todesopfer, sind nie bekannt geworden.

Auch die jüngste Vergangenheit der BRD weist FAKTEN auf, die in der Öffentlichkeit von den Altparteien und großen Medien nie als krasses UNRECHT und Staatsversagen dargestellt werden. Zu nennen wäre z.B. die Förderung bzw. das aktive Betreiben der Umverteilung von unten nach oben (Vermögen, Einkommen), obwohl das GRUNDGESETZ postuliert, das WOHL DES GESAMTES VOLKES zu fördern. Eine Politik, die seit Jahrzehnten das Grundgesetz missachtet.

Dass damit die im Durchschnitt frühere Sterblichkeit bei H4-Betroffenen und Armutsrentner erwächst, bei Frauen um rd. 8 Jahre, bei Männern um rd. 10 Jahre, interessiert die Altparteien so gut wie nicht. Wie soll man diese Politik vor der Hintergrund der empirisch belegten Fakten werten? Als Duldung bzw. sogar als bewusste Herbeiführung der frühzeitigen Sterblichkeit des Armuts-Drittels in der Gesellschaft? Erinnert das nicht an die 30er und 40er Jahre? Wird das selbst bei denen nicht erkannt, die für die allzu niedrige Berechnung des „Existenzminimums“ verantwortlich sind? Wo bleibt die Zivilcourage der Eliten? Ganz im Gegenteil, Politiker wie Carsten Linnemann (CDU), der Chef der Mittelstandsvereinigung, bekommt eine Schärfe in der Stimme, wenn er mit Vehemenz die Sanktionen verteidigt. Dass es möglich war, dass die bis zu 100 %igen Sanktionen seit 2005 bis zum 05.11.2019 die Betroffenen in die Obdachlosigkeit verabschiedeten, war menschenunwürdig und ein krasses UNRECHT. Es war und ist ein Skandal, dass erst das Bundesverfassungsgericht nach so vielen Jahren das UNRECHT beendete, wenn auch nicht vollständig. Ob das der Parteienlastigkeit der Besetzung des Bundesverfassungsgerichtes geschuldet ist, mag jeder selbst bewerten.

Dass die von der Bundeskanzlerin ausgelöste Migrationswelle vielfach Recht und Gesetz gebrochen hatte, wurde bereits vielfach dargelegt, sogar von den ehemaligen Richtern am Bundesverfassungsgericht, z.B. den Professoren Di Fabio und Papier. Das „Durchregieren“ als UNRECHTSHANDLUNG mit weitreichenden Folgen für die BRD bzw. deren Bevölkerung, bis hin zu relativ vielen Morden, Vergewaltigungen und Messerstechereien, die nach Aussagen einiger Politiker „hinzunehmen“ wären. Ein schlimmes UNRECHT, unter dem insbesondere die Opfer dieser Entscheidung zu leiden haben. Und noch nicht einmal der Bundestag wurde von der Bundeskanzlerin in dieser Frage eingeschaltet. Diktatorisches Durchregieren mit schlimmen Folgen in der BRD, wie es der Ex-DDR auch zu Recht vorgeworfen wurde.

Der EuGH hatte vor wenigen Wochen in einem Urteil festgestellt, dass es in der BRD an der „Gewaltenteilung“ mangelt bzw. diese nicht existent ist, weil die Staatsanwälte politisch weisungsgebunden sind (vgl. § 147 Gerichtsverfassungsgesetz). Deshalb darf der „Europäische Haftbefehl“ nicht ausgestellt werden. Kann da überhaupt noch von einer Demokratie gesprochen werden? Warum weigert sich die Bundesregierung bis heute, diesen Mangel zu heilen? Soll verhindert werden, dass Staatsanwälte sich mit der Frage befassen, ob das „Berater-Unwesen“ mit Milliarden-Ausgaben Jahr für Jahr eine Art UNTREUE darstellt? Wird und wurden da nicht die Behörden quasi von ihren ureigensten Aufgaben entbunden, wenn „Berater“ in den Behörden die Gesetzesvorlagen schreiben? Ist es nicht ein UNRECHT, wenn die Demokratie bzw. die Gewaltenteilung ausgehebelt wird und einseitig die „Konzerninteressen“ gefördert werden?

Es würde den Rahmen dieses Artikel sprengen, wenn die noch vielen weiteren unbestreitbaren UNRECHTS-Aspekte dargestellt werden würden. Jedem Leser wird da noch einiges einfallen, beispielsweise das Führen bzw. die Teilnahme an „völkerrechtswidrigen Kriegen“ (Jugoslawien, Syrien, …) sowie das krasse UNRECHT, die Haftung der toxischen und kriminellen Bankgeschäfte auf die Bürger zu verlagern. Kaum bekannt wurde das Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (SAG) mit dem Ausfertigungsdatum 10.12.2014! Das fortgesetzte UNRECHT der Schröpfung der Bürger. Da will niemand auf den Gedanken kommen, dass die Bürger vielmehr einen Anspruch auf Entschädigung haben sollten, weil die Politik nicht in der Lage bzw. willens ist, dem kriminellen Bankenunwesen eine Ende zu bereiten. Durch die Nullzinspolitik der EZB werden die Bürger wie selbstverständlich um ihre Ersparnisse gebracht, im Umfang von jährlich ca. 40 Milliarden Euro. Ein fortgesetztes Unrecht!

Deshalb wächst die WUT bei vielen Bürgern seit Jahren. Nicht wenige hatten sich entschlossen, deshalb den PROTEST zu wählen. Und Bundesregierung und Bundestag und die Landesparlamente wollen sich dem vielfältig artikulierten Protest nicht stellen.

Wer auch heute noch nur die Ex-DDR in die Ecke des UNRECHTS stellen will, belügt die Bürger seit vielen Jahren. Auch die Altparteien müssen sich den vorgenannten Tatsachen des begangenen und fortgesetzten UNRECHTES stellen, wenn die Demokratie überhaupt noch Bedeutung haben soll!

Jeder Wähler trägt für die Zukunft der Kinder und Enkel Verantwortung. Die Parteien, die das skizzierte UNRECHT nicht erkennbar beseitigen wollen, sind aus meiner Sicht nicht wählbar!


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