UNION/FDP: Der Betrug mit den “Regelsätzen”

Wie an und für sich zu erwarten war, haben die Taugenichtse in der Bundesregierung den klar grundgesetzwidrigen Regelsatz für Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) verabschiedet.

Grundgesetzwidrig bereits deshalb, weil der erste BETRUG darin besteht, den “statistischen Umfang” der Erhebung willkürlich niedriger anzusetzen, indem die Erhebung – anders als zuvor – auf die unteren 15 % der Arbeitnehmer erstreckt wurde und nicht wie bisher die unteren 20 % herangezogen wurden. Ob auch bei der weiteren Zusammensetzung der 15 % betrogen wurde, lässt sich bis heute nicht sicher beurteilen, weil die Bundesregierung bis heute die Herausgabe der vollständigen Berechnungsunterlagen dem zuständigen Bundestagsausschuss und den Sozialverbänden verweigert hatte. Man will offensichtlich dafür sorgen, dass der systematische Betrug bzw. die angewandten “Rechentricks” nicht vorzeitig bekannt werden, damit der Druck auf die Opposition bzw. den Bundesrat erhöht werden kann.

Besonders perfide, ja geradezu eklig ist, dass der Begriff KINDER angeführt wird, um die grundgesetzwidrigen Regelsätze zu erzwingen. Der BÜRGER sollte aufmerksam werden, wenn mit dem Begriff “KINDER” Politik gemacht wird oder Eindruck geschunden werden soll, und in Wirklichkeit ganz andere Absichten im Hintergrund stehen. Wer die KINDER von Beziehern von SGB II – Leistungen stigmatisiert, indem er ihnen das ELTERNGELD von monatlich 300 Euro entzieht, gleichzeitig aber den nicht arbeitenden Frauen von Reichen und Superreichen, ja sogar Milliardären für ihre Kinder weitaus mehr als monatlich 300 zugesteht, der versündigt sich an den Bedürftigen. Wer den KINDERN von BEDÜRFTIGEN Leistungen entzieht, Reichen aber das ELTERNGELD belässt, der handelt einfach schäbig und spaltet die Gesellschaft.

Dass man diesen Widerspruch beim ELTERNGELD seitens der UNION und der FDP hinnehmen kann und gleichzeitig behauptet, man sei “kinderfreundlich” zeigt nur, wie verlogen die Politik der UNION und der FDP in Wirklichkeit ist. Der gebotene “Gleichbehandlungsgrundsatz” wird jedenfalls unzweifelhaft bei der Streichung des ELTERNGELDES für SGB II – Empfänger verletzt. Kern der Regelung war und ist, dass die ELTERN mehr Geld für die KINDER haben sollten. Jetzt werden mit fadenscheinigen „rechtlichen“ Begründungen die KINDER der Bedürftigen von UNION und FDP gezielt von diesen Leistungen ausgegrenzt. Dass sich ausgerechnet Minister Röttgen dafür hergibt, abwegige Begründungen in der Öffentlichkeit vorzutragen, beispielsweise bei „Hart aber fair“, zeugt von einer besonderen Charakterlosigkeit. Er sollte eigentlich zwischen „legal“ und „legitim“ unterscheiden können. Niemand hat die Bundesregierung daran gehindert, die Regelung beizubehalten bzw. an den Absichten bei Gesetzesabfassung festzuhalten.

Genauso ist es bei der Erhöhung des Regelsatzes auf 364 Euro für einen Single-Haushalt. Die Erhöhung um nur 5,00 Euro wurde, wie oben angedeutet, durch die Veränderung der einbezogenen Arbeitnehmer-Haushalte willkürlich und sachfremd erreicht. Bei Einbeziehung der unteren 20 % errechnet sich ein weitaus höherer Betrag, der schätzungsweise um mindestens 40  Euro höher ausfallen würde. Durch die Weigerung der Bundesregierung, die vollständigen statistischen Daten vorzulegen, lässt sich der genauere Betrag bis heute nicht ermitteln. Die perfide Vorgehensweise macht deutlich, dass die Taugenichtse der UNION und der FDP beabsichtigten, die Regelsätze für die SGB II – Bezieher unter das Existenzminimum herabzudrücken, damit der Druck auf das untere Tarifgefüge aufrechterhalten bleibt damit die Sklaven-Entlohnung für Leiharbeit und die 1-Euro-Jobs und 400-Euro-Jobs noch weiter ausgebaut werden kann.

Die “Regelsatz-Politik” zielt darauf ab, die Politik der Gier und der Abzockerei fortzusetzen. Da braucht es die Sklavenhaltung unterhalb des Existenzminimums, damit die “Noch-Arbeitsplatz-Besitzer” auch weitere Verschlechterungen ihrer Arbeitsbedingungen wie unbezahlte Überstunden, Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld usw. usw. klaglos hinnehmen. Es ist das Kalkül der Furcht, das aufrechterhalten werden soll, gepaart mit der Politik Arbeitnehmer und Empfänger von SGB II – Leistungen gegeneinander auszuspielen!

Dass durch diese Politik das Urteil des BVerfG vom 09.02.2010 beinahe höhnisch missachtet wird macht deutlich, dass die Partei-Oligarchen das GRUNDGESETZ und die Rechtsfortschreibung des BVerfG als lästig empfinden. Da wundert es nicht, dass durch die fortgesetzte Entrechtung der Bürger, auch über die EU-Politik und die despotische Machtfülle des EU-Rates und der EU-Kommissare, die Demokratie schon massiv beschädigt wurde. Wie in den 30er und 40er Jahren (=Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz der konservativen Parteien im Reichstag) wurde nunmehr durch eine undemokratische Ermächtigung der EU die Demokratie erneut abgeschafft. Daher spricht Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider (Rechtswissenschaftler, Universität Erlangen-Nürnberg) zu Recht von einer despotischen EU, die in eine DIKTATUR zu münden droht. Der EU-Bürger spielt bei den Entscheidungen bereits heute keine Rolle; die EU ist eine Veranstaltung der Machteliten der Konzerne und der Parteien und der Reichen und Superreichen in der Gesellschaft. Dabei ist darauf aufmerksam zu machen, dass die MACHTELITEN, die die Entwicklung der EU maßgeblich beeinflussen, auch in anderen Ländern leben. Der nicht selten zu hörenden Wunsch, Europa möge mit einer einzigen Stimme sprechen, hat eine ganz andere Bedeutung. Es ist die Abkehr von der Demokratie, den lästigen Gesetzen der Nationalstaaten und der BÜRGER, die gefälligst nur noch nach den Vorstellungen der ELITEN gehorchen sollen!

Seit Wochen versuchen die Medien den BÜRGERN einzureden das es richtig war, beispielsweise “Alkohol” aus dem Regelsatz herauszurechnen und dafür “Mineralwasser” hineinzunehmen.

Die Frage ist, ob die mit dieser Fragestellung befassten Journalisten und Politiker zu blöde sind, die einfachsten Zusammenhänge bei der seriösen Anwendung statistischer Methoden zu verstehen oder ob es einfach eine perfide Bösartigkeit ist, die “statistische Wahrheit” in der Öffentlichkeit zu unterdrücken, damit die BÜRGER trefflich gegeneinander aufgebracht werden können? Auffallend ist, dass selbst der Moderator von „Hart aber fair“ anscheinend noch nie etwas von „statistischen Metoden“ gehört hat. Jedenfalls wurde im Öffentlichen Fernsehen noch nie ein wirklich unabhängiger Experte eingeladen, der die „Alkohol-Kürzung“ aus „statistischer Sicht“ bewertet und Aussagen darüber macht, ob solche Kürzungen „systemkonform“ sind!

Grundsätzlich muss einmal herausgestellt werden, dass STATISTKEN das Ziel haben, das durchschnittliche (Verbrauchs-)Verhalten einer Gruppe von Bürgern zu ermitteln.

Es ist einleuchtend, dass dabei sehr unterschiedliche Verhaltensweisen einfließen, die sich auch aus der sehr unterschiedlichen Situation der BÜRGER ergeben. Der Bedarf an Nahrungsmitteln hängt von sehr unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu gehört z.B. das Alter, die körperliche Konstitution (Größe, Gewicht, sportlicher Typ, Gesundheitszustand, Gewohnheiten, …) und viele andere Faktoren, die das Verhalten bestimmen oder beeinflussen.

Jemand, der beispielsweise in der Stadt wohnt und bei hoher Verkehrsdichte möglichst alle Wege zu Fuß absolviert, der wird einen höheren Verschleiß an Schuhen aufweisen als jemand, der eher ländlich wohnt und mehr Strecken mit dem Fahrrad zurücklegt.

Ähnliches gilt für Bürger, die beispielsweise anfällig für Erkältungen sind und weitaus mehr “privat zu bezahlende” Medikamente benötigen als jemand, der von seinem Naturell her eher selten oder nur wenige Tage Erkältungserkrankungen aufweist.

Der BÜRGER mit den häufigen Erkältungserkrankungen wird sich kein “Bier” leisten können, weil er die Medikamente bezahlen muss. Der Sportbegeisterte wird sich am Wochenende ein Fußballspiel anschauen und vielleicht ein Bier in Gesellschaft trinken wollen. Er kann sich das trotz seiner begrenzten Mittel leisten, weil er vielleicht sogar von seiner Mutter ab und zu ein paar Euro zugesteckt bekommt?! Gehört jetzt das „Bier“ zu den „Nahrungsmitteln“ oder ist es gar Bestandteil einer „kulturellen Leistung„, weil die Teilnahme an Treffen mit Nachbarn, privat oder im Sportverein zu den Alltäglichkeiten gehört, die man auch Hartz IV – Empfängern nicht vollständig entziehen dürfte?!

Die in der Öffentlichkeit geführte Diskussion, die die Hartz IV – Empfänger pauschal in die Nähe von „Alkoholikern“ ansiedelt, ist an Schäbigkeit kaum zu überbieten. Denn die Statistik sagt z.B. nichts darüber aus, ob der ermittelte Betrag, der für Alkohol ausgegeben wird, nicht überwiegend anlässlich der Geburtstagsfeier, an den Feiertagen usw. anfällt, bei denen die Verwandtschaft eine Bewirtung auch mit Alkohol erwartet und die Betroffenen sich das Geld vorher anderweitig sparen! Oder wollen UNION und FDP den Bedürftigen vorschreiben, dass sie zu Weihnachten oder an Geburtstagen noch nicht einmal die nächsten Verwandten bewirten dürfen? Wer das in der Diskussion ausblendet, beweist entweder ausgesprochene Dummheit oder schlicht Bösartigkeit!

Die Frau mit den häufigeren Erkältungskrankheiten oder die “Brillen-Trägerin” wird aber unter das Existenzminimum gedrückt, wenn der Regelsatz durch eine völlig abwegige Argumentation gekürzt wird, weil es “statistisch” einige Bürger gibt, die nicht so häufig erkältet sind und sich eine Flasche Bier leisten, aber z.B. bei den anderen Nahrungsmittel sparen und weniger Gemüse einkaufen.

Aus den Beispielen für “Verbrauchsverhalten” wird deutlich, dass es sich hier um “Durchschnittswerte” handelt. Der durchschnittliche Betrag, der für eine “Teilgruppe” für BIER ausgegeben wird, fällt bei einer anderen Gruppe nicht an, er wird aber beispielsweise für mehr privat zu bezahlende Medikamente oder den höheren Verschleiß an Schuhen benötigt.

Der willkürliche und durch NICHTS zu rechtfertigende Abzug von Alkohol führt dazu, dass den Betroffenen die Mittel für häufigere Erkältungen, höherer Schuhverschleiß usw. usw. entzogen werden!

Das macht deutlich, dass man in eine “Durchschnittsbetrachtung” mit solchen Methoden nicht eingreifen darf!

Weil jemand an Stelle von Brot oder Gemüse ein “Bier” trinkt, ein anderer Bürger dafür Wasser und mehr Gemüse konsumiert, dann darf  dem Durchschnitt der Gruppe der Betrag für “Nahrungsmittel” methodisch (—> bezogen auf den statistischen Ansatz) nicht gekürzt werden! Denn die Kürzung würde den anderen Bürgern eine “gesündere Ernährung” vorenthalten.

Ich will es, weil der Punkt so wichtig ist, den Sachverhalt an einem Extrembeispiel illustrieren:

Angenommen es wäre unstreitig, dass für Lebensmittel (Brot, Gemüse, Fleisch, Getränke, …) nach statistischen Erhebungen durchschnittlich 200 Euro/Monat ausgegeben werden.

Die “statistische Gruppe” besteht aus 50 Frauen und 50 Männern. Nehmen wir vereinfachend an, dass die Männer durchschnittlich im Monat 25 Euro für Bier ausgegeben und die Frauen keinen Alkohol konsumieren, dafür sich aber gesünder ernähren und mehr Gemüse und Obst einkaufen. Das benötigte Mineralwasser wurde bereits in dem Betrag von 200 Euro berücksichtigt.

Das würde bei der absurden von der Leyen – Methode dazu führen, dass der Regelsatz um 20 Euro (25 Euro Bier abzgl. 5 Euro Mineralwasser) gekürzt wird. Die FRAUEN müssten überwiegend auf Gemüse und Obst verzichten!

Das Beispiel macht deutlich, dass die Taugenichtse der UNION und der FDP mit dem  aus “statistischer Methoden-Sicht” völlig absurden Argument des ALKOHOLKONSUMS den Regelsatz willkürlich kürzen wollen und die Mehrheit der Hartz IV – Empfänger daran hindern wollen, sich gesund zu ernähren!

Man kann ERNÄHRUNGSVERHALTEN oder Alkoholsucht nicht über “Regelsätze” verändern. Die willkürliche Kürzung bei ALKOHOL führt in Wirklichkeit dazu, dass mit einer absurden Argumentation der Regelsatz künstlich nach unten gerechnet wird.

Für die tägliche Ernährung steht einem Empfänger von SGB II – Leistungen 4,33 Euro zur Verfügung. Das gilt für Erwachsene; Kinder erhalten noch weniger.

Mit anderen Worten: 4,33 Euro müssen für 3 Mahlzeiten und Getränke ausreichen. Alleine dieser Betrag macht deutlich, dass eine gesunde Ernährung damit gar nicht möglich ist!

Aber genau hier wollen die Taugenichtse der UNION und der FDP kürzen. Nach wissenschaftlichen Untersuchungen aus England haben untere Bevölkerungsschichten eine um 7 bis 10 Jahren geringere Lebenserwartung. Ursächlich hierfür sind die nicht ausreichenden Mittel, die für eine gesunde Ernährung und eine hinreichende medizinische Versorgung verfügbar sind. Den Armen in der Gesellschaft werden die Leistungen schlicht verweigert; die Folgen sind unübersehbar!

UNION und FDP wollen offensichtlich durch die Kürzung bei der ERNÄHRUNG und den medizinischen Leistungen (Mittel für privat zu bezahlende Medikamente im Regelsatz) die Lebenserwartung der SGB II – Bezieher systematisch auch in Deutschland verkürzen, eine Art sozialer Genozid!

Das ist keineswegs eine übertriebene Kritik, weil man davon ausgehen muss, dass auch die Politiker der UNION und der FDP genau wissen, dass man mit solchen willkürlichen Kürzungen die statistisch ermittelten Bedarfe VERFÄLSCHT werden!!! Solche absurden Eingriffe sind bei der Anwendung “statistischer Methoden” in dieser Form nicht zulässig.

Wie in den Beispielen oben dargelegt, will die Bundesregierung den Betroffenen keine “gesunde Ernährung” gewähren; die unteren Schichten in der Bevölkerung sollen vielmehr in die “geringere Lebenserwartung” gedrängt werden. Alleine der täglich für die Ernährung verfügbare Betrag macht deutlich, dass eine gesunde Ernährung gar nicht möglich ist. Gemüse und Obst kann sich kaum jemand der SGB II – Empfänger in ausreichendem Umfang  leisten. Dass dadurch auch die Gesundheit darunter leidet, ist unabweisbar. Da diese Zusammenhänge und gesundheitlichen  Konsequenzen jedem bekannt sein sollten, ist der beabsichtigte vorsätzliche politische Genozid unabweisbar! Denn die nachweisbaren Untersuchungen aus England und deren Ursachen sind auch in Deutschland und in der Bundesregierung bekannt!

UNION und FDP betreiben eine eiskalte, die Menschen verachtende Politik, jedenfalls bezogen auf die Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch.

Die von der Bundesregierung verabschiedeten Regelsätze missachten das zu gewährende und grundgesetzlich unabdingbar vorgeschriebene Existenzminimum, insbesondere bezogen auf eine gesunde Ernährung. Das betrifft auch die KINDER, deren Bedarf nach wie vor nicht angemessen ermittelt wurde.

Mit dieser Politik wird dafür gesorgt, dass das untere Drittel der Bevölkerung mit einer signifikant geringeren Lebenserwartung rechnen muss, weil die Mittel für eine gesunde Ernährung und eine hinreichende medizinische Versorgung nicht gewährt oder entzogen werden!

Es ist mehr als fragwürdig, ob “statistische Methoden” selbst wenn sie “richtig angewandt”  werden würden, den “angemessenen Bedarf” überhaupt ermitteln können. Denn wenn bei den 15 % der unteren Einkommensskala bereits unzureichende Mittel verfügbar sind und bereits dort ein “gesundes Leben” nicht finanziert werden kann, dann gilt das umso mehr bei den Hartz IV – Empfängern, denen noch weniger zugestanden werden soll. Und umso härter trifft es die Kinder, denen ebenfalls eine gesunde Ernährung gezielt vorenthalten wird. Solange den Kindern nicht “flächendeckend” eine Schulspeisung gewährt werden kann, benötigen die Familien weitaus höhere Regelsätze, als bisher zugestanden wird. Die Taugenichtse der UNION und der FDP versündigen sich an den Kindern.

Ausgerechnet eine Ministerin, die selbst 7 Kinder hat, will den Kindern von Hartz IV- Empfängern eine gesunde Ernährung vorenthalten!

Es wäre deshalb angebracht, die Anwendbarkeit der “statistischen Methoden” zu prüfen, indem man für “Beispiels-Familien” und Single den für eine gesunde Ernährung benötigten Bedarf nach dem “Warenkorb” ermitteln würde, um die Plausibilität der “statistischen Werte” zu überprüfen. Das ist in der Wissenschaft eine übliche Methode, um die Plausibilität von Berechnungsverfahren zu kontrollieren.

Aber davon ist die Bundesregierung weit entfernt! Die Regelsätze sind klar grundgesetzwidrig.

Jetzt wird sich erweisen, was die Opposition, insbesondere die SPD wert ist und ob die Sozialverbände die Offenlegung der Berechnungsgrundlagen noch durchsetzen können.

Den Bürgern kann man nur empfehlen, diese Taugenichtse aus der Regierung zu entfernen. UNION und FDP sollte eine krachende Wahlniederlage in BW und bei den anderen Landtagswahlen beigebracht werden, damit der Regierungskoalition in Berlin ein Ende bereitet wird.

Jede andere Regierungskoalition wäre ein Segen für Deutschland, die EU und für die Zukunft der Kinder.

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