In einem anderen Artikel hatte ich bereits ein paar Bemerkungen zu der beabsichtigten Fortsetzung des neoliberalen Kurses der UNION und FDP gemacht. An und für sich kann die beabsichtigte Abschaffung der GEWERBESTEUER nur als Ablenkung von der Umkehr vieler Kommunen, die die “Privatisierungs-Welle” der letzten Jahre endlich als IRRWEG erkannt hatten, verstanden werden. Hinzu kommt, dass insbesondere die großen Unternehmen und Konzerne entlastet werden sollen, die bekanntlich kaum in Deutschland zur Einkommensteuer aufgrund der vielfältigen Schlupflöcher herangezogen werden können.
UNION und FDP wollen offenkundig die Umverteilungspolitik von unten nach oben fortsetzen, Es sollte jedem Bürger klar werden, dass der Ausfall in der GEWERBESTEUER durch die kleineren und mittleren Unternehmen und die Normalbürger bezahlt werden soll!
Der Spiegelfechter hat ein paar weitere Hintergründe und Fragestellungen dargestellt.
Der Artikel schließt mit dem Ausblick:
Auch auf der Steuerfront droht Schwarz-Gelb somit ein heißer Herbst.
Man kann nur hoffen, dass sich genügend Widerstand gegen diese absurde Steuerpolitik bildet.
Die KOMMUNEN können sich wieder selbst sanieren, indem sie die Landesbanken, die Privatbanken und die Versicherungen verklagen, die ihnen die kriminellen Geschäfte vermittelt hatten. Was in den USA zur “Normalität” wird, nämlich die Banken und Versicherungen über die Gerichte in die Haftung zu nehmen, sollte auch in Deutschland möglich sein.
Auch die “Stadtparlamente” sind aufgerufen, die Verantwortlichen nach der “Vorgehensweise” zu fragen. So mancher Stadtverordnete wird gar nicht wissen, ob sich die eigene Kommune auf “fragwürdige” Spekulationen eingelassen hatte. Kaum jemand hat eine Übersicht darüber, was da in den “Kellern” der Stadtväter schlummert.
Eine Besserung kann sich nur einstellen, wenn die Stadtverordneten die Verwaltung auffordern, hier Transparenz zu schaffen. Danach sollte es “gemeinsames Ziel” sein, den Schaden zu begrenzen und die “Haftung” der Vermittler sorgfältig zu prüfen. Da darf man auch nicht zu viel Zurückhaltung zeigen.
Finanzminister Schäuble will durch den Einstieg in die “Steuerdiskussion” bewirken, dass sich die KOMMUNEN erneut auf eine “Privatisierungswelle” einlassen, damit die “Konkurrenzfähigkeit” durch einen ansonsten notwendigen hohen Zuschlag auf die “Einkommensteuer” nicht verlorengeht. Damit soll auch die zunehmende Absicht vieler Kommunen unterlaufen werden, z.B. die Energie- und Wasserversorgung und die Müllabfuhr wieder in eigene 100 %ige Regie zu übernehmen. Es soll nicht die Erkenntnis weiter verbreitet werden, dass aus Sicht der BÜRGER und aus Sicht der Kommunen (Haushalt, Beschäftigungspolitik, ..) die “Privatisierung” kommunaler Leistungen ein FEHLSCHLAG war. Nur die KONZERNE haben bisher reichlich verdient. Die “Privatisierung” war von vornherein darauf aus, die fachliche Schwäche und die Unerfahrenheit der KOMMUNEN auszunutzen und die BÜRGER die Zeche zahlen zu lassen.
Besonders perfide ist der Missbrauch der “Geheimhaltungsvorschriften” in Anlehnung z.B. an die VOB-Vorschriften.
Der Fall der teilprivatisierten “Wasserversorgung” in Berlin hat erwiesen, dass mit dem “Geheimhaltungsargument” rechtswidrige Vertragsklauseln, die den KONZERNEN mit windigen “Vermögensbegriffen” (Basis für Verzinsung) hohe Gewinne garantierten, geschützt werden sollten.
Mit anderen Worten: Eine an und für sich sinnvolle Schutzklausel wurde missbräuchlich eingesetzt, damit die rechtswidrigen Regelungen geheimgehalten werden konnten.
Die “Täter” haben gemeinsam vereinbart, dass sie sich gegenseitig schützen wollen, damit die rechtsmissbräuchlichen Vertragsklauseln nicht bekannt werden und auch der “demokratischen Kontrolle” entzogen werden können. Wer das als “unabhängiger Richter” gutheißen will, der hat m.E. seinen Beruf verfehlt.
Es kann nur geraten werden, sich nicht auf solch eine absurde Steuerdiskussion einzulassen. Richtig ist vielmehr, die inzwischen als falsch erkannte “Privatisierungspolitik” zu stoppen. Das dürfte alleine in Berlin mehr als 100 Millionen Euro ausmachen.
Die viel wichtigere Frage ist aber, ob die “Privatisierungs-Verträge” nicht möglicherweise als (anfänglich) nichtig anzusehen sind und allenfalls eine “Rückgewähr” des tatsächlich eingezahlten Kapitals gerechtfertigt wäre! Denn wenn bereits “grundgesetzwidrige” Regelungen zu Lasten der BÜRGER getroffen wurden, dann sollte GRUNDGESETZ und RECHTSPRECHUNG die BÜRGER dahingehend schützen können, dass quasi doloses Handeln nicht belohnt werden darf!
Hier wäre m.E. eine eine Verfassungsklage anzustrengen, die diese Rechtsfrage klärt.
Die KOMMUNEN sollten vielmehr überlegen, ob sie beispielsweise über “Einkaufsgesellschaften” z.B. Energie günstiger beziehen können, um sich aus der “monopolartigen Umklammerung” der KONZERNE zu befreien.
Auch jeder vorschnelle Abschluss oder die Verlängerung eines “Konzessionsvertrages” sollte vor dem Hintergrund der notleidenden Kommunalfinanzen geprüft werden. Es war für Kommunen bereits vor Jahren eine Selbstverständlichkeit, alternative Möglichkeiten zu prüfen.
Vielleicht will der Finanzminister auch nur davon ablenken, dass auch die KOMMUNEN einen Anspruch auf “Stütze” angesichts der kriminellen Geschäfte der Banken und Versicherungen haben. Hier sollten einmal die Banken und Versicherungen mit Nachdruck aufgefordert werden, die windigen “Geschäfte” rückabzuwickeln!
Aber genau das will Minister Schäuble jetzt vermeiden, damit das kommunale Desaster bezogen auf den Abschluss toxischer Geschäfte mit den Kommunen nicht aufgedeckt wird.
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