Unhöflich auf platt

Heute mal ein Ausflug ins Arbeitsrecht. Gestern las ich in der Wirtschaftswoche von einem Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg.
Das Gericht hat entschieden, dass die Äußerung "Klei mi ann Mors" (plattdeutsch für "Kratz mich am Hintern") keine fristlose Kündigung rechtfertige. Ein Link zu dem Urteil hier.
Man sollte aber davon absehen, beispielsweise einem kontrollierenden Polizeibeamten so anzusprechen und auf diese Weise mitzuteilen, dass man nicht weiterdiskutieren wolle.
P.S. Oh, ich und die Wirtschaftswoche sind weit hinterher. Bei der Rechtslupe wurde zu dem Urteil schon vor Ewigkeiten schon gebloggt.

wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Wandern im Thüringer Wald komplett mit Bus und Bahn – so geht’s
wallpaper-1019588
Aktive Rehabilitation statt passiver Behandlung: Warum moderne Physiotherapie immer mehr auf Training setzt
wallpaper-1019588
Beschwingt in den Herbst mit Hindberry
wallpaper-1019588
Venusfliegenfalle: Pflege, Standort und Gießen – 7 Tipps