Unfallversicherer zahlt 51.000 Euro

Im Rahmen zweier Unfälle erlitt unser Mandnat eine rechtsseitige Talusfraktur sowie einen Ausriss des Tuberculum majus.

Das vom Versicherer in Auftrag gegebene Gutachten ging davon aus, dass ein geringer Invaliditätsgrad vorläge, was auf eine Versteifung im hinteren unteren Sprunggelenk sowie auf eine Schwellungsneigung und der Belastungsminderung  zurückzuführen sei. Eine weitere Erhöhung der Invalidität ergebe sich nicht.

Ferner ging der Versicherer davon aus, dass der Anspruch aufgrund von unfallbedingten und degenerativen Mitwirkungsanteilen zu kürzen sei.

Nach Geltendmachung der Ansprüche beim Versicherer konnten wir erreichen, dass ein weiteres Gutachten eingeholt wurde, was den tatsächlichen Invaliditätsgrad unseres Mandanten bestätigte und Mitwirkungsanteile verneinte.


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Die Revolution im Akku: Wie energieeffiziente Technologien unsere Zukunft formen
wallpaper-1019588
Reisepass verlängern ohne Wohnsitz in Deutschland: unser Erfahrungsbericht aus Landshut
wallpaper-1019588
Die Magie des Lesens: Warum mehr Bücher das Leben unserer Kinder bereichern können
wallpaper-1019588
[Comic] Apex [1]