Unfall bei Gefahrbeseitigung ist versichert

Die gesetzliche Unfallversicherung kommt für Schäden und Folgen von Unfällen auf, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit selbst, auf dem Weg zur Arbeitsstätte sowie dem zurück nach Hause passieren. Entscheidend ist der unmittelbare Zusammenhang, nicht aber der Hergang des Ereignisses. Das betonten die Richter des Bundessozialgerichts, die unlängst einen Fall vorgelegt bekamen, in dem ein Arbeitnehmer geschädigt wurde, als er ungesichert die Autobahn überquerte, um einen den Straßenverkehr gefährdenden Gegenstand zu entfernen. Auch hier, so das Urteil, muss die Unfallversicherung bezahlen, weil ein Arbeitswegeunfall vorlag (BSG, Az.: B 2 U 7/11R).


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Wie sicher ist Sri Lanka?
wallpaper-1019588
Ausflug ins Galle Fort
wallpaper-1019588
Podcast „Algarve entdeckt“: Schreiben, das bleibt — ein neues Retreat an der Algarve
wallpaper-1019588
[Manga] Manga Issho [4]