Ukraine: Souveränität und Demokratie

An und für sich ist es eine Binsenweisheit, wenn zu Zeiten der Kriegsvorbereitung die eigene Bevölkerung mit Lügen und Halbwahrheiten überzogen wird. Bemerkenswert ist allerdings, dass die Mainstream-Medien (ARD und große Zeitschriften) unisono glauben, dass die Bürger im Zeitalter des Internet so einfach verblödet werden können. Wahr ist vielmehr, dass die überwältigende Mehrheit der Bürger nicht das zutreffende Gefühl für RECHT und UNRECHT verloren haben. Rund 80 % der Bürger in Deutschland haben jedenfalls erkannt, dass es in der Ukraine nicht um Demokratie geht.

Wenn der Staatsrechtler Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider einfach und verständlich aufzeigt, was in der Ukraine stattgefunden hat,

…Der Westen hat den Umsturz in der Ukraine gefördert, wenn nicht betrieben. Das waren schwere Verletzungen der inneren und äußeren Souveränität der Ukraine. Daß der „Maidan“ nicht wesentlich aus eigenem Antrieb und eigener Kraft von Bürgern der Ukraine kam, ist offensichtlich. Der Westen hat das „bewährte“ Verfahren des Umsturzes, der vermeintlichen irgendwie gefärbten „Revolution“, genutzt, ein Verfahren, welches ähnlich auch andere Mächte eingesetzt haben und einsetzen, zumal früher die Sowjetunion. Die ethnischen Gegensätze zwischen Russen und Ukrainern, aber auch das augenscheinlich korrupte Regierungssystem waren dem Umsturz dienlich. Es gibt wenig Zweifel, daß der Westen „subversiv“, wie das Völkerrecht es nennt, interveniert hat, um eine genehme Regierung zu haben, welche bereit ist, die Ukraine in die EU und irgendwann auch in die NATO zu führen. Die gescheiterte Mission der Außenminister Frankreichs, Polens und Deutschlands, die zu einer friedlichen Entmachtung des gewählten Präsidenten der Ukraine, zur Neuwahl eines Präsidenten und zur Rückkehr zur Verfassung von 2004 führen sollte, war jedenfalls mit der bestehenden Verfassung der Ukraine und der Souveränität des Landes schwerlich vereinbar, erst recht nicht der Bruch der Vereinbarung vom 21. Februar 2014 durch die aufständischen Kräfte und deren gewaltsame Übernahme der Macht. Dabei wurde die Trennung des Landes in Kauf genommen, auch von den westlichen Vermittlern.

Das Verbot der Sezession ist überwiegende Auffassung jedenfalls der freiheitsvergessenen deutschen Staatsrechtslehre, welche sich die deutsche Politik zu eigen macht. Diese Lehre ist falsch. Sie doktriniert den Staat als unberührbares politisches Gebilde, das mit allen Mitteln des Staates erhalten werden darf und muß, gar durch Intervention anderer Staaten. Allein schon die Geschichte der Staaten bis in die Entwicklungen der Gegenwart widerspricht dieser Staatsdoktrin. Nicht die Staaten sind souverän, wie das der deutsche staatsrechtliche Positivismus des 19. Jahrhunderts gelehrt und praktiziert hat und wie das noch heute überwiegend und mit verhängnisvollen Folgen vertreten wird, sondern die Menschen als Bürger. Die Staaten sind Organisationen der Bürgerschaften, mittels derer diese ihr gemeines Wohl zu verwirklichen suchen. Die zentralen Figuren der Politik sind die Menschen, deren wichtigstes Recht ihre politische Freiheit ist, Kern ihrer Würde. Daraus erwächst das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Es ist, um mit Rousseau zu sprechen, der contract social, der ein Volk bildet.

(Aufsatz: Der Kampf um die Krim als Problem des Staats- und Völkerrechts Veröffentlicht: Unter Anderem bei www.wissensmanufaktur.net/krim-zeitfragen)

dann wird deutlich, dass die beabsichtigte Scheindemokratie lediglich den Blockinteressen der westlichen Welt dient. Mit den EU-Vertragsentwürfen wird die Zukunft der Ukraine in vielerlei Hinsicht interessengeleitet festgelegt, ohne jede Chance zur Änderung wesentlicher Passagen. Das wundert nicht weiter, weil die EU selbst demokratisch nicht legitimiert ist, die Demokratie in den Mitgliedsländern weitgehend ausgehebelt hat, auch weil mehr als 80 % der wirksam werdenden Gesetze ohne jede demokratische Legitimation von Kommissaren und Europarat beschlossen und auf den Weg gebracht werden. Die Nationalparlamente dürfen lediglich die Begleitgesetze auf den Weg bringen, ohne den Kern der Bestimmungen in Frage stellen zu können.

Prof. Schachtschneider hebt zu Recht die SOUVERÄNITÄT der Bürger hervor wenn er schreibt:

Nicht Staaten sind souverän, sondern Menschen. Staaten dienen der Verwirklichung der Freiheit, nach innen und nach außen. Es gibt keine ewigen Staaten und es gibt kein Recht von Staaten und erst recht nicht von Staatsorganen, ihre Existenz gegen die Menschen und Bürger, gegen das Recht, zu behaupten, gar mit Waffengewalt. Vielmehr gibt es eine Pflicht der Menschen, im Recht miteinander zu leben und die Rechtlichkeit durch eine Organisation, einen Staat, zu sichern, das natürliche Recht auf eine bürgerliche Verfassung, die Freiheit und Eigentum sichert. Auch der Freistaat Bayern ist befugt, sich in von der Bundesrepublik Deutschland zu trennen, jedenfalls in existentieller Lage, und entweder als Einzelstaat zu leben oder sich etwa mit der Eidgenossenschaft und auch Österreich zu einem Bundesstaat zu verbinden.

Die Alt-Parteien in Deutschland, voran die CDU, will die SOUVERÄNITÄT der Bürger noch weiter im EU-Rahmen auflösen. Die bereits in der EU verwirklichte Despotie über die Bestimmungen des Lissabon-Vertrages bzw. die dadurch manifestierte Herrschaft der Politikeliten und der KONZERNE weisen dem Bürger lediglich die Rolle des willfährigen Arbeitnehmers zu, der zu jeder Kondition seine Arbeitskraft anbieten muss. Nicht die Interessen der Bürger werden in den Mittelpunkt der Politik gestellt, sondern die Interessen der KONZERNE und Finanzeliten.

Nur nebenbei sei angemerkt, dass Vorgenanntes bereits der erklärten Strategie der einstigen IG FARBEN entsprach, die Europa ökonomisch beherrschen wollte und gleichgesinnte Unterstützter suchte und fand.

Nach dem 2. Weltkrieg wurde mit aller Kraft an der Fortsetzung der Hegemonialpolitik gearbeitet; ehemalige NS-Funktionäre stellten die Weichen für die spätere EU bereits in den 50er Jahren.

Es wird offensichtlich bei den Bürgern in der Ukraine übersehen, welches Schicksal viele griechische, italienische und spanische Bürger in der EURO-SCHULDENKRISE erleiden mussten.



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