Es kann im UK offenbar nicht schnell genug voran gehen mit dem Abbau der einst vorbildlichen, weltberühmten bürgerlichen Freiheiten? Nach dem geplanten Abbau der Pressefreiheit mit dem Totschlagsargument der „Gefahr für die nationale Sicherheit“ ist der finsteren Dame erneut etwas fieses eingefallen.
Sie beabsichtigt einen Gesetzesantrag ins Parlament zu bringen, der einem Britischen Staatsbürger, der des Terrors „verdächtigt“ wird, in einem schnöden Verwaltungsakt die Staatsbürgerschaft aberkennen und dessen Pass einziehen lassen kann, auch wenn das für diesen Staatenlosigkeit bedeutet!
Befindet der „Terrorverdächtige“ sich zum Zeitpunkt der Ausbürgerung im UK, so verliert er seinen normalen bürgerlichen Rechte als Staatsbürger. Befindet er sich im Ausland, so verliert er damit nicht nur die Rückkehrmöglichkeit ins UK, sondern auch weitgehend die weltweite Bewegungsmöglichkeit.
Bisher hatte die finstere Lady diese Möglichkeit nur in Fällen der doppelten Staatsangehörigkeit, wovon sie bisher schon 16 Mal Gebrauch machte.
Sie steht auf dem Standpunkt, dass der UK-Pass ein Privileg sei und kein Recht. Merkt euch das, ihr Briten! Es könne doch nicht sein dass Personen, denen das Privileg der UK-Staatsbürgerschaft gewährt worden sei, diesen Pass behalten sollten, wenn sie Taten verübten die im völligen Gegensatz zu den berühmten „Britischen Werten“ stünden. Das klingt doch gut, nicht wahr?
Das Dumme ist nur, es handelt sich lediglich um Verdächtige und nicht um von einem Gericht rechtskräftig Verurteilte! Sie will dieses geplante Gesetz also auf juristisch Unschuldige anwenden.
Theresa May soll ihre Ministerialen dazu aufgefordert haben einen Weg zu finden die Internationale Menschenrechts-Konvention zu umgehen, die verhindert, dass man Menschen mit nur einer Staatsangehörigkeit zu Staatenlosen machen kann. So versucht sie es jetzt mit einem Anhang an das neue Einwanderungsgesetz, das jetzt durchs Parlament gehen soll.