Zur Vorgeschichte:
Die Rebsorten, die dem Uhudler zugrunde liegen, sind nur noch bis Ende 2030 zugelassen. So steht es in einer EU-Verordnung. Bereits heute sind neue Auspflanzungen dieser Rebsorten verboten.
Bekannte Uhudler-Sorten im Burgenland sind:
Diese Rebsorten sind sogenannte Direktträger. Das bedeutet, dass die Rebstöcke auf ihren eigenen Wurzeln wachsen und nicht gepfropft wurden. Sie sind resistent gegen verschiedenste Pilzkrankheiten und gegen die Reblaus. Ein Grund, warum die Uhudlertrauben wenig gespritzt werden müssen.
Die Reben wurden aus Amerika eingeführt.
Als Österreich der EU beigetreten ist, ist auch die EU-Weinmarktordnung in Kraft getreten. Und laut dieser EU-Weinmarktordnung sind diverse Direktträgersorten für die Weinherstellung nicht zulässig. So auch diese bekannten Uhudler-Sorten. Aktuell gibt es die Ausnahme, dass die Uhudler-Sorten befristet bis Ende 2030 noch zugelassen sind.
Nun reagiert der österreichische Landwirtschaftsminister - Andrä Rupprechter. Es wurde ein Entwurf für eine Änderung des österreichischen Weingesetzes vorgelegt.
Der Link zum Entwurf für das neue Weingesetz:
Zukünftig soll der Uhudler als Obstwein geführt werden. Dadurch soll der Anbau auch nach dem Jahr 2030 noch möglich sein. Dies ist auch der Wunsch des Uhudler-Vereins im Burgenland.
Nun kommt es in der Politik zu Diskussionen, ob diese Umgehung der EU-Richtlinie zulässig ist. Die einen sind froh über eine mögliche Lösung. Die anderen meinen, dass diese Änderung nicht zulässig ist. Andere wiederum meinen, dies ist eine Abwertung für den Uhudler.
Wir werden sehen, wie es mit dem Uhudler weiter geht.