Überfahren – fast.

Morgens früh unterwegs zur Arbeit mit dem Velo (Fahrrad für meine deutschen Leser). Rechts von mir die Tramlinie, der die Strasse folgt. Da ist ein Bahnübergang – also eine Strasse, die von mir aus gesehen rechts die Tramgleise überquert. Der Übergang ist gesichert mit Schranken und Blinklicht.

Wie ich mich nähere, geht das Blinklicht an. Das interessiert mich nur am Rande, denn mein Weg geht weiter geradeaus. Im Normalfall muss ich aufpassen, da durchaus Autos von rechts kommen können – und die dann Vortritt haben, aber so … fahre ich zu.

Doch -da kommt ein Auto ziemlich schnell noch über den Bahnübergang – in dem Moment blinkt es nicht nur, sondern die Schranke ist gerade dabei sich zu schliessen.

Um nicht vom Auto angefahren zu werden bleibt mir nichts, als auf die andere Strassenseite auszuweichen … zum Bremsen reicht es nicht mehr, sonst komme ich direkt vor dem Auto zu stehen … und wenn das noch anhalten könnte, stände es direkt unter der Schranke.

Also weiche ich aus und wechsle danach wieder auf meine Seite der Strasse zurück. Puh!

Das andere Auto fährt in meine Richtung weiter- neben mir und die ältere Frau am Steuer schreit mich durch die geschlossenen Scheiben an. Ich weiss nicht mal genau, was sie da rausgelassen hat, aber es hatte wohl was mit unaufmerksamen Velofahrern und rücksichtlosem Verhalten auf der Strasse zu tun. Huh?

Ich war so baff, ich konnte nicht mehr als auf die inzwischen geschlossene Schranke und das Blinklicht zeigen … da gibt sie schon Gas und braust davon.

Wohl voll in der Überzeugung im Recht zu sein – immerhin hat sie Rechtsvortritt.

Hätte.

Ein rot blinkendes Licht an einem Bahnübergang entspricht einer roten Ampel. Da drüberzufahren – auch wenn die Schranke nicht unten oder in Bewegung ist – entspricht dem Fahren über eine rote Ampel – und gibt auch dieselbe Strafe. (250 Franken in der Schweiz – 90 Euro in Deutschland, wenn ich das richtig gelesen habe)

Ich hätte mich wahrscheinlich überfahren lassen sollen – dann hätte sie das auch von der Polizei gehört.

Zur Auswertung von (vor)gestern: 96% machen das richtig, aber es sind trotzdem erstaunliche 4% denen das mit der Ampel nicht bekannt ist. Das sind dann die, von denen ich mal überfahren werde :-(

Quelle: Bundesgesetz über den Strassenverkehr -Artikel 28 – Verhalten vor Bahnübergängen:

Vor Bahnübergängen ist anzuhalten, wenn Schranken sich schliessen oder Signale Halt gebieten, und, wo solche fehlen, wenn Eisenbahnfahrzeuge herannahen.

Und schöner noch in der Broschüre der deutschen Bahn.


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