Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 2: Was darf eine Apotheke verkaufen?

Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 2: Was darf eine Apotheke verkaufen?

Was darf eine Apotheke verkaufen? Wie sind Arzneimittel eingeteilt?

Nach dem interessanten Start geht es weiter: Was verkauft eine Apotheke eigentlich? Was darf sie, was nicht? Und wie werden Arzneimittel / Medikamente eingeteilt?

CH: In der Schweiz verkauft die Apotheke Medikamente, Chemikalien und Drogerieartikel und Kosmetik, aber auch Dekorationsartikel und weiteres. Immer häufiger ist die Kombination einer Apotheke mit einer Drogerie / Parfümerie. Vorschriften gibt es da keine spezifischen, auch wenn sich die Apotheken im Normalfall an Produkte und Dienstleistungen rund um die Gesundheit halten. Manche Apotheken bieten Ohrlochstechen oder Kosmetikbehandlungen an.

Medikamente und Heilmittel sind in der Schweiz in Kategorien eingeteilt. Liste A und B: rezeptpflichtig, wobei A verschärft rezeptpflichtig ist und nur einmal auf das Rezept abgegeben werden darf. Liste C: in Apotheken erhältlich, Liste D: auch in Drogerien erhältlich. Liste E: überall. Für die rezeptpflichtigen Medikamente gibt es Ausnahmen, dass die Apotheke das in dokumentierten Einzelfällen auch ohne Rezept abgeben darf. Dazu später mehr.

D: Die Apotheke in Deutschland darf nur Medikamente und Heilmittel und etwas Kosmetika verkaufen, jedoch nichts „Sortimentsfremdes“. Im Notdienst ist sogar nur die Abgabe von Arzneimitteln und Hilfsmitteln erlaubt. In der Apothekenbetriebsordnung werden die sogenannten apothekenüblichen Waren aufgezählt, dazu gehören Medizinprodukte, Mittel und Gegenstände und Informationsträger, die der Gesundheit von Menschen und Tieren unmittelbar dienen oder diese fördern, Mittel zur Körperpflege, Chemikalien, Reagenzien, Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel …etc.

Eingeteilt werden die Medikamente in: Rezeptpflichtig, Apothekenpflichtig und freiverkäufliche Arzneimittel, wobei die letzteren meist keinen grossen Einfluss auf die Gesundheit haben. Die Drogeriemärkte verkaufen vor allem Kosmetika und derartiges sowie einige freiverkäufliche Arzneimittel. Dies ohne jegliche Gesundheitsberatung: Den Drogisten als Ausbildung zum Gesundheitsberuf gibt es in Deutschland praktisch nicht mehr.

Ö: In Österreich gibt es rezeptpflichtige Medikamente in Apotheken, aber auch OTC Medikamente dürfen nur in der Apotheke verkauft werden.  Eine Apotheke darf auch andere Gesundheitsprodukte verkaufen – eigentlich alles, was mit „Gesundheit“ zu tun hat, also auch Bücher, Schuhe etc. und auch als Paketannahmestelle oder derartiges dienen. Manche Apotheken bieten Kosmetikstudios an – teils in extra Räumlichkeiten.

Was rezeptpflichtig ist oder OTC steht in der Abgrenzungsverordnung. Wenige Arzneimittel (Tees) dürfen auch von Drogerien oder Drogeriemärkten verkauft werden, aber nicht in Selbstbedienung und nur von ausgebildeten Drogisten.

Die Artikelreihe entstand auf Idee und mit Unterstützung von Pharmapro.ch – Danke dafür!

Wie letztes Mal: Ich freue mich über jeglichen ergänzenden und auch erläuternden Kommentar!


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