Über Beschneidung muss weiter diskutiert werden

Pressekonferenz

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BERLIN. (hpd) Genau heute vor einem Jahr wurde vom Deutschen Bundestag das »Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männ­li­chen Kindes« beschlos­sen. Heute tra­fen sich im Haus des Bundespresseamtes Journalisten mit Kritikern des Gesetzes.

Christian Bahls von MOGIS e.V. erklärte gleich zu Beginn der Pressekonferenz, dass die Diskussionen über eine nicht­me­di­zi­nisch indi­zierte Knabenbeschneidung noch nicht been­det sind. Gerade auch die Einstellung des Strafverfahrensgegen einen Mohel (Beschneider), der das Blut von der Wunde mit dem Mund abge­saugt haben soll (Metzitzah B’peh), durch die Berliner Staatsanwaltschaft, zeigt auf, dass hier noch viel Aufklärungsarbeit geleis­tet wer­den muss.

Auch andere der Podiumsgäste bezeich­ne­ten die Begründung der Staatsanwaltschaft als »faden­schei­nig« und einen ekla­tan­ten »Rechtsbruch«. MOGIS e.V. for­dert ein Ende jeder Beschneidung aus nicht­me­di­zi­ni­schen Gründen und bei den medi­zi­nisch not­wen­di­gen eine bes­sere Prüfung, ob nicht durch andere Möglichkeiten als einer Vorhautampuation Hilfe gewährt wer­den kann.

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