Ihre Opfer lagen sich freudetrunken in den Armen und dankten Gott und der deutschen Justiz, dass sie über Weihnachten und Silvester von neuen Hasstiraden der Turboquerulantin verschont blieben. Grund für die Schonzeit unserer Mandanten ist der Umstand, dass unser Türbchen mangels Zahlung diverser Ordnungsgelder schon am 13.12.2017 von der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Vechta in Empfang genommen wurde und von dort wohl erst wieder am 05.03.2018 auf die Menschheit losgelassen wird.
Laut Vollstreckungsblatt der JVA wurden insgesamt 9 verschiedene Ordnungshaftstrafen von 4 Gerichten zu einem Powerpack zusammengefasst, um der zuletzt obdachlos gewordenen Enthüllungsjournalistin die Grenzen der Meinungsfreiheit ein wenig näher zu bringen. Ganz spurlos scheint das Weihnachtsfest im Knast nicht an ihr vorbeigegangen zu sein, denn schon am ersten Weihnachtsfeiertag hat die Turboquerulantin die sofortige Freilassung beantragt, weil "die Inhaftierung rechtswidrig und fehlerhaft ist."
Das linierte Anstaltspapier scheint ihrer Gedankenführung gut zu bekommen, denn der übliche Unfug wird zwar wie gewohnt handschriftlich aber außergewöhnlich strukturiert zusammengefasst. Inhaltlich bietet ihr Rechtsbehelf allerdings nichts beachtliches und endet in der mittlerweile geradezu heiligen Formel "Diese RAe R. Möbius/Dieter Laake betreiben Cybermobbing, Hetze im Internet, Facebook, Homepage, schlimmster Art und Weise gegen mich."
Interessant und lehrreich ist in diesem Zusammenhang der Verweisungsbeschluss des mit der Ordnungsmittelvollstreckung betrauten Rechtspflegers des Amtsgerichts Hamburg vom 29.12.2017 und wenig überraschend die letztendliche Entscheidung des Hamburger Richters vom 05.01.2018, die keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vollstreckung der Ordnungshaft offen lässt. Bis Anfang März 2018 ist erst einmal Ruhe und eine Menge Ordnungsgeldbeschlüsse gelten dann als in der JVA abgewohnt. Nachschlag kommt - mit Sicherheit.399e16cb3e0f46acbcf4115bbc1a48ef
Laut Vollstreckungsblatt der JVA wurden insgesamt 9 verschiedene Ordnungshaftstrafen von 4 Gerichten zu einem Powerpack zusammengefasst, um der zuletzt obdachlos gewordenen Enthüllungsjournalistin die Grenzen der Meinungsfreiheit ein wenig näher zu bringen. Ganz spurlos scheint das Weihnachtsfest im Knast nicht an ihr vorbeigegangen zu sein, denn schon am ersten Weihnachtsfeiertag hat die Turboquerulantin die sofortige Freilassung beantragt, weil "die Inhaftierung rechtswidrig und fehlerhaft ist."
Das linierte Anstaltspapier scheint ihrer Gedankenführung gut zu bekommen, denn der übliche Unfug wird zwar wie gewohnt handschriftlich aber außergewöhnlich strukturiert zusammengefasst. Inhaltlich bietet ihr Rechtsbehelf allerdings nichts beachtliches und endet in der mittlerweile geradezu heiligen Formel "Diese RAe R. Möbius/Dieter Laake betreiben Cybermobbing, Hetze im Internet, Facebook, Homepage, schlimmster Art und Weise gegen mich."
Interessant und lehrreich ist in diesem Zusammenhang der Verweisungsbeschluss des mit der Ordnungsmittelvollstreckung betrauten Rechtspflegers des Amtsgerichts Hamburg vom 29.12.2017 und wenig überraschend die letztendliche Entscheidung des Hamburger Richters vom 05.01.2018, die keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vollstreckung der Ordnungshaft offen lässt. Bis Anfang März 2018 ist erst einmal Ruhe und eine Menge Ordnungsgeldbeschlüsse gelten dann als in der JVA abgewohnt. Nachschlag kommt - mit Sicherheit.399e16cb3e0f46acbcf4115bbc1a48ef