TTIP – neue Standards zum Abschminken?

Mögliche Auswirkungen des Freihandelsabkommen TTIP auf EU-Kosmetikstandards

TTIP, das zurzeit ausgehandelte Freihandelsabkommen zwischen den USA und Europa, soll auch bestehende „Handelshemmnisse“ in der Kosmetik abbauen. Wie das aussehen kann, lässt sich derzeit nur erahnen. Laut einer Kleinen Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion gibt es kaum Information darüber, was in Sachen Verbraucherschutzniveau beraten wird. Werden wir zukünftig nicht nur mit Chlorhühnchen, sondern auch mit bleihaltigen Lippenstiften, teerhaltigen Shampoos oder an Tieren getesteten Sonnencremes beglückt? Noch beteuert die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage: “Die EU-Kosmetikverordnung wird durch das geplante Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU nicht geändert.”

Fakt ist, dass in der EU 1300 Substanzen für Kosmetika verboten sind, in den USA gerade mal elf. Außerdem sind Tierversuche für kosmetische Erzeugnisse seit 2009 in der EU verboten, in den USA sind diese weiterhin erlaubt, für bestimmte Produkte wie Zahnpasta oder Sonnencreme sind sie sogar vorgeschrieben.

Die Grüne Bundestagsfraktion schreibt auf ihrer Homepage: „Entsprechend dem Vorsorgeprinzip können in der EU Produkte vom Markt genommen werden, wenn deutliche Hinweise auf ihre Schädlichkeit vorliegen. In den USA ist das erst möglich, wenn die Schädlichkeit definitiv bewiesen ist.“  Die unterschiedlichen Regelungen in den USA und der EU bergen offensichtlich jede Menge Konfliktpotenzial.

Foto: Stephanie Hofschlaeger /pixelio.de


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