Gastbeitrag von Dr. Karl-Friedrich Lenz
Bei den Diskussionen über die Entwicklung der EEG-Umlage wird häufig übersehen, dass es überhaupt nicht erforderlich ist, diese niedrig zu halten, so lange die Steigerung nur auf niedrigeren Börsenpreisen beruht. Es ist eine Fehlkonstruktion im deutschen Recht, dass die EEG-Umlage um so mehr steigt, je billiger der Strom an der Börse wird. Dies bedeutet nämlich, dass Strom aus Sonne und Wind um so teurer erscheint, je mehr er umgekehrt die Preise erfolgreich gesenkt hat.
Diese Zusammenhänge sind nicht ganz einfach zu verstehen. Ohne zu tief in die Einzelheiten einzusteigen, lässt sich jedenfalls sagen: Wenn wie in Deutschland der erneuerbare Strom zu 100% an der Börse verkauft wird, dann ist der kostensenkende Effekt durch niedrigere Börsenpreise in der Summe höher als der kostensteigernde Effekt durch die Erhöhung der Differenzkosten für die EEG-Umlage.
Der letztere Effekt tritt nämlich nur für den erneuerbaren Anteil am Strom ein. Der erstere dagegen für allen an der Börse gehandelten Strom. Dies ist immer deutlich mehr als nur der erneuerbare Anteil. Durch diesen Effekt wird die EEG-Umlage allerdings in der Tat erhöht. Und es sieht für den Laien so aus, als werde der Strom damit teurer.
Dies ist aber für den Endkunden (insbesondere den Verbraucher von Haushaltsstrom) nur dann ein Problem, wenn die Ersparnis beim Einkauf nicht an ihn weitergereicht wird. Wenn die Elektrizitätsversorger nur die höheren EEG-Umlagen in Rechnung stellen und sich Ersparnis beim Einkauf als zusätzlichen Gewinn in die Tasche stecken. Dies Verhalten ist unredlich und gehört unterbunden. Wenn das gelingt, ist das ganze Problem sofort vom Tisch, und Deutschland braucht sich keine Sorgen mehr darüber zu machen, dass der Strompreis an der Börse zu weit fallen könnte.
Wie ist das zu erreichen?
Der hervorragende Dokumentarfilm von Frank Farenski “Leben mit der Energiewende” (siehe Podcast Ausgabe 20) gibt hier einen Anhaltspunkt. Der Film ist auf Youtube veröffentlicht. Ab etwa Minute 51:30 spricht Farenski mit dem Chef von Care Energy, einem relativ kleinen Unternehmen, das Grünstrom liefert.
Dort wird die Kalkulation von Care Energy erklärt. Sie haben Kosten von 18,80 Cent pro kWh und verkaufen für 18,90 Cent. Die Preisspanne beträgt also 0,10 Cent. Dazu kommt eine Grundgebühr von 6,99 Euro, die von 130.000 Kunden bezahlt wird. Damit sind die Kosten dieses kleinen Unternehmens gut zu decken.
Dies gibt Anlass zu folgendem Vorschlag. Man sollte einfach von allen Versorgern die Angabe von drei Preisen verlangen: Monatliche Grundgebühr, Preisspanne auf 1 kWh (im Fall von Care Energy 0.10 Cent) und Gesamtpreis pro kWh. Dies wäre durch eine entsprechende Änderung von § 3 der Preisangabenverordnung leicht zu verwirklichen.
Wenn dies geschieht, fällt es den Unternehmen schwer, auf die oben beschriebene Weise ihre Kunden unredlich zu übervorteilen. Welche Gesamtkosten (Einkauf, Übertragungsnetze, EEG-Abgabe, Steuern) für die Unternehmen entstehen, bleibt dabei ohne Einfluss auf die dem Kunden gegenüber offen gelegte Preisspanne. Dies sollte ausreichen, um Abzocken aus Anlass von Erhöhungen der EEG-Umlage einen Riegel vorzuschieben.
Wenn dann nämlich die nächste EEG-Umlagenerhöhung um (beispielsweise) 1 Cent kommt, weil die Börsenpreise um 1 Cent gefallen sind, wird es für die Unternehmen sehr schwer, aus diesem Anlass ihre Preisspanne um 1 Cent zu erhöhen. Das würde jedem Kunden sofort auffallen.
Ein derartiger Vorschlag ist nur schwer abzulehnen. Wer sich dagegen stellt, provoziert sofort die Frage, was er denn wohl verbergen will.