Nur für den Fall, dass eine konservative Behandlungsalternative bei einer entzündeten Zahnwurzel nicht zu einer Besserung führt, ist eine Zahnextraktion als letzte Behandlungsmöglichkeit indiziert.
Die konservative Maßnahme, wie z.B. eine Wurzelbehandlung , muss jedoch aussichtslos bzw. gescheitert sein. Die Wurzelbehandlung bzw. Wurzelspitzenresektion hat grundsätzlich Vorrang vor der Extraktion einer Zahnes.
Hieran ändert auch die Gefahr der Bakterienausschwemmung nichts, da dieses Risiko sowohl bei der Wurzelbehandlung als auch bei der Extraktion besteht.
Vor der durchzuführenden Wurzelkanalaufbereitung muss der Zahnarzt die Arbeitslänge bestimmen, um eine Überfüllung des jeweiligen Wurzelkanals zu vermeiden. Im Anschluss an eine Wurzelbehandlung muss schließlich der Erfolg der durchgeführten Wurzelbehandlung anhand einer Röntgenkontrolle abgeklärt werden. Bei Beachtung dieser Maßnahme, kann davon ausgegangen werden, dass es nicht zu einer Überfüllung des Wurzelkanals gekommen ist bzw. diese umgehend beseitigt werden kann (OLG Oldenburg, Urt. v. 1.2.2000 – 5 U 118/99).
Last updated by Pia Vilsmeier at 22. April 2013.