Telekom muss jetzt Netzneutralität bei StreamOn einhalten

Telekom muss jetzt Netzneutralität bei StreamOn einhaltenDas Verwaltungsgericht Köln nennt den StreamOn-Dienst der Telekom rechtswidrig und lehnte deshalb einen Eilantrag der Telekom Deutschland GmbH gegen eine Anordnung der Bundesnetzagentur ab, welche einzelne Vertragsbedingungen des Telekom-Dienstes für Musik- und Videostreaming verboten hatte.

Amazon, Netflix & Co. kaufen Bevorzugung ihres Verkehrs

Bei StreamOn können Mobilfunkkunden der Telekom auf Audio- und Videoangebote von Telekom-Partnern zugreifen, ohne dass der dadurch entstehende Datentransfer das Datenvolumen des Vertrags belastet.

Zu diesen Partnern gehören AmazonAppleMusic, Netflix, Spotify und Youtube. Das ist eine klare Bevorzugung bestimmter Anbieter und deshalb ein Verstoß gegen die Netzneutralität.

Telekom verweigert die Gleichbehandlung

Bei entsprechender Ausgestaltung wäre das StreamOn-Geschäftsmodell durchaus mit den EU-Regeln vereinbar, die Deutsche Telekom wollte aber  von der Bundesnetzagentur verlangte Nachbesserungen einfach nicht umsetzen. Deshalb ordnete die Behörde ein Zwangsgelds von 100.000 Euro je Verstoß an.

Die Netzneutralität verpflichtet Anbieter wie die Telekom, bei der Erbringung von Internetzugangsdiensten den gesamten Verkehr gleich zu behandeln, führt das Gericht in seiner Entscheidung aus. Hiergegen verstoße aber die gedrosselte Übertragungsgeschwindigkeit beim StreamOn-Angebot, die nicht für ein Streaming in HD-Qualität genügt. Keine Rolle spiele dabei die angeblich freiwillige Hinnahme der Drosselung durch Vertragsabschluss, da die Kunden sie letztlich nicht verhindern könnten.

Die Telekom will weiter für das Internet der Reichen streiten

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln kann die Telekom Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen – und das hat der weitgehende Staatskonzern auch schon angekündigt. „Die Gerichtsentscheidung hat auf unser StreamOn-Angebot keine unmittelbare Auswirkung“, kommentierte ein Telekom-Sprecher. „Im Interesse unserer Kunden werden wir weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit StreamOn weiter angeboten werden kann. Eine Einstellung von StreamOn würde einen großen Nachteil für unsere mehr als 1,7 Millionen Kunden sowie die über 350 Inhalte-Partner bedeuten.“


wallpaper-1019588
altraverse stellt Shojo-Titel für Herbst 2024 vor
wallpaper-1019588
Ninja to Koroshiya no Futarigurashi: Manga erhält eine Anime-Adaption
wallpaper-1019588
[Manga] H.P. Lovecrafts Der leuchtende Trapezoeder
wallpaper-1019588
Gemüsebeet in Mai: Diese 10 Gemüse kannst du jetzt pflanzen