Syrien: Abstimmung über die Verfassung nur eine Scheindemokratie

Syrien: Abstimmung über die Verfassung nur eine Scheindemokratie

27.02.2012Hintergrund erstellt von Dr. Kamal Sido, GfbV

Am 26. Februar fand in Syrien ein Referendum über den Entwurf einer neuen Verfassung statt. Durch die Proteste im Land, die immer mehr in einen offenen Bürgerkrieg münden, hatte sich Diktator Bashar Al-Assad veranlasst gesehen, Reformen durchzuführen und eine Kommission zur Erarbeitung einer neuen Verfassung eingesetzt. Etwa 14,6 Millionen Menschen waren aufgerufen, an dem Volksentscheid teilzunehmen.

Syrien: Abstimmung über die Verfassung nur eine Scheindemokratie

Schon im Vorfeld war klar, dass diese Abstimmung nur eine Scheindemokratie vorgaukeln sollte. In Städten wie Homs und Hama war die Durchführung des Referendums aufgrund der dort andauernden Kämpfe unmöglich. Nach Informationen der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) haben sich auch im kurdisch geprägten Norden des Landes kaum Bürger an dem Volksentscheid beteiligt. Einzig in Damaskus scheint eine Wahl durchführbar gewesen zu sein und auch Anklang bei der Bevölkerung gefunden zu haben. Die Opposition hatte schon im Vorfeld dazu aufgerufen, die Wahlen zu boykottieren. Denn die neue Verfassung wurde ohne jegliche Beteiligung der Opposition erarbeitet und wird kaum Änderungen bringen.
In dieser neuen Verfassung verliert die regierende Baath-Partei zwar ihren offiziellen Führungsanspruch im Staat, alle Bezüge auf den Sozialismus werden gestrichen und ein Mehrparteiensystem (neben den bestehenden Blockparteien) sollen eingeführt werden, jedoch unterliegen Neugründungen von Parteien bestimmten Regeln. Neue Parteien dürfen nicht auf Grundlage von religiösen, ethnischen oder regionalen Interessen ins Leben gerufen werden. Dies macht die Gründung von rein christlichen Parteien unmöglich, aber auch muslimische Parteien wie die Muslimbrüder dürfen nicht an Wahlen teilnehmen. Ebenso ist es beispielsweise den Kurden untersagt, rein kurdische Parteien zu gründen, diese dürfen sich auch nicht für eine Teilautonomie ihrer kurdischen Regionen einsetzen, jegliche Bemühungen auf föderalistische Strukturen wären offiziell nicht möglich.
Das Land bleibt damit ein zentralistisch organisierter Staat. Innerhalb von neunzig Tagen sollen nach einer Annahme der Verfassung Neuwahlen stattfinden. Eine Kandidatur von neu gegründeten Parteien ist nahezu unmöglich. Um zu kandidieren, benötigt ein Bewerber die Unterstützung von mindestens 35 Mitgliedern des Parlamentes. Des weiteren muss ein Bewerber von Geburt an muslimischer Syrer sein, seit mindestens zehn Jahren im Land leben, mindestens 40 Jahre als sein und darf nur mit einer Syrerin verheiratet sein. Die Anzahl potentieller Kandidaten ist also sehr klein und dürfte nur von regimetreuen Oppositionellen (Mitgliedern der Blockparteien) möglich sein. So wird der Sieg Assads bei der Präsidentenwahl, die nächstes Jahr abgehalten werden soll, vorweggenommen. Zwar wird die Amtszeit des Präsidenten auf zwei Amtsperioden (insgesamt 14 Jahre) beschränkt. Diese Regelung wird jedoch erst nach der nächsten Wahl wirksam. Auch behält der Präsident außerordentliche Kompetenzen. Er kann das Parlament auflösen und beruft die Regierung ein.
Die GfbV schließt sich der Kritik an dem Referendum an: Die Scheinabstimmung über eine Verfassungsreform, die kaum Neuigkeiten bringt, ist eine Farce. Sie kann und wird nicht die Lösung dieses gewaltsamen Konfliktes sein. Eine wirklich demokratische Verfassung muss auf der Grundlage der Menschenrechte stehen, die freie Neugründung von Parteien erlauben, die Macht des Präsidenten beschneiden und die Voraussetzungen zur Kandidatur für dieses Amt erleichtern. Die GfbV fordert die Einberufung einer internationalen Konferenz, an der alle beteiligten Gruppen gleichberechtigt teilnehmen können, um über die Zukunft des Landes zu entscheiden.
Nach einer Anfrage, die die GfbV am heutigen Montag machte, ist der KNCS (Kurdische Nationalrat Syriens) bereit, mit dem Oppositionellen SNC (Syrian National Council) zusammenzuarbeiten. Eine Fusion wird aber ausgeschlossen, um weiterhin autonom agieren zu können.
In Syrien sind seit Ausbruch der Proteste im März vergangenen Jahres mindestens 7.000 Menschen getötet worden.

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