erschienen bei Michael Winkler
Tageskommentar vom 15.6.2012 – Auszug
Bild: http://www.kakoii.de/forderkreis-holocaust-denkmal-kampagne/
“Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.”
(UN-Menschenrechtskonvention, Absatz 49, CCPR/C/GC/34)
Diese Meldung habe ich von mehreren Seiten erhalten. Und ja, sie besagt eindeutig, daß der Paragraph 130 StGB Absatz 3 nicht angewendet werden darf. Ehe Sie jetzt im Vertrauen auf die UNO den Holocaust “leugnen”, sollten Sie ein paar Dinge berücksichtigen. In aller Regel sind Sie nicht Bürger eines der Unterzeichnerstaaten. Falls Sie nicht einer der Eingedeutschten nach Gründung der BRD sind, sondern entweder vor der Gründung der BRD als Deutscher geboren worden sind oder der Nachkomme von Eltern sind, die jener Definition entsprechen, sind Sie Bürger des Deutschen Reiches, der von der BRD nur verwaltet wird.
Jenes Deutsche Reich und Japan sind jedoch ausdrücklich Feindstaaten der UNO, damit sind ihre Bürger Subjekte minderen Rechts. Als Österreicher sind Sie ebenfalls betroffen, wenn Sie bzw. Ihre Eltern oder Großeltern ab 1938 Bürger des Deutschen Reiches geworden sind. Jeder Ausländer, ob nun eingedeutscht oder nicht, kann für sich alle Rechte der UN-Menschenrechts-Konvention beanspruchen, denn er ist Bürger eines Staates, der diese Menschenrechtskonvention unterzeichnet hat. Er darf sämtliche Konzentrationslager zu Ferienparks mit anspruchsvollem Freizeitprogramm erklären, oder behaupten, daß alle Geschichten über Vergasungen üble Schauermärchen zum Zwecke der Wiedergutmachungserpressung seien. Sie hingegen dürfen das nicht.
Wären die Feindstaatenklauseln in den UNO-Statuten tatsächlich überflüssig, sie wären längst gestrichen worden. Es ist dabei völlig gleichgültig, daß die Veranstaltungen mit Ihrem Steuergeld, also von Ihrer Arbeit bezahlt werden. Wehe dem Besiegten, Sie stehen als Deutscher immer noch unter Besatzungsrecht. Folglich bezahlen Sie für das Unterdrückerregime BRD, für alles, was diese BRD in der EU, in Israel oder bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr für erforderlich hält. Und Sie bezahlen für die UN, einer Organisation, die Sie als auszuplündernde Feinde betrachtet.
Verstehen Sie jetzt, warum Angela Merkel von “Null Toleranz” und “361 Grad gegen Deutsch” redet?
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