Stundung von Internetrechnungen per Gesetz

Stundung von Internetrechnungen per GesetzKommt jemand wegen der Coronakrise in Geldnot, muss er seine Rechnung für Internet und Telekommunikation nicht sofort bezahlen. So steht es in dem neuen „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ hervor, das gestern im Bundesrat beraten wurde. Neben anderen Vorgaben sieht es ein Zahlungsmoratorium für alle TK-Dienstleistungen vor. Das ist aber nur ein Zahlungsaufschub – nach dem Sieg über das Corona-Virus Sars CoV 2 müssen Verbraucher, die diese Option gezogen haben, dann nachzahlen.

Deswegen erwartet der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) negative Auswirkungen auf den Glasfaserausbau in Deutschland. „Im Einzelnen wird für viele Schuldverhältnisse in Artikel 240 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) bis zum 30. Juni 2020 ein vorübergehendes Leistungsverweigerungsrecht begründet, die die Ansprüche im Zusammenhang mit Verträgen, die Dauerschuldverhältnisse sind und vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden, derzeit wegen der Folgen der Covid-19-Pandemie nicht erfüllen können“, ließ ein Breko-Sprecher gestern wissen. Damit solle Menschen geholfen werden, deren Haushaltseinkommen wegen der grassierenden Pandemie vorläufig oder dauerhaft verringert oder weggebrochen sei.

Dadurch solle insbesondere gewährleistet werden, dass sie nicht von Leistungen der Grundversorgung wie Telekommunikationsdienstleistungen abgeschnitten würden, weil sie ihren Zahlungspflichten krisenbedingt aktuell nicht nachkommen könnten. Allerdings sei das Leistungsverweigerungsrecht bis zum 30. Juni 2020 befristet, könne aber auch bis zum 30. September 2020 verlängert werden.

Dieses Leistungsverweigerungsrecht müsse aber auch geltend gemacht werden, und nicht nur einfach die Zahlungen eingestellt. Verbraucher, die Zahlungen wegen der Covid-19-Pandemie nicht leisten könnten, müssten sich ausdrücklich auf das Leistungsverweigerungsrecht berufen und dabei auch belegen, dass sie wegen der Covid-19-Pandemie vorübergehend nicht zahlen zu können, erklärte Knapp.


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