Streit um Arbeitsentgelte gehören laut DGB zu den häufigsten Klagegründen vor Arbeitsgerichten, gefolgt von betriebsbedingten Kündigungen (bei denen es in der Regel um Abfindungszahlungen geht). Verhaltens- und personenbedingte Kündigungen nehmen immerhin fast neun Prozent der vom DGB-Rechtsschutz vertretenen Fälle ein. Sozialgerichte befassen sich vorrangig mit der Grundsicherung für Arbeitslose, mit dem Schwerbehindertenrecht sowie mit sozialversicherungsrechtlichen Fragen. (Klick hier oder aufs Bild vergrößert.)
Streit ums Geld
Autor des Artikels : rechtkurzweilig
Zum Original-Artikel"Recht kurzweilig" ist unregelmäßig Aktuelles aus der Tastatur einer Wirtschafts(rechts)journalistin. Schwerpunkte sind Steuer- und Arbeitsrechtsthemen. Alle Beiträge unterliegen dem Urheberrecht, sind publiziert und damit von Verlagen bezahlt. Die Verwertung unterliegt demzufolge der Genehmigung...