Strafanzeige gegen Wahlbrief-Fälscher

Strafanzeige gegen Wahlbrief-FälscherInzwischen hat der Bundeswahlleiter Strafanzeige gegen unbekannt wegen manipulierter Briefe zur Bundestagswahl gestellt. In diesen Schreiben wird den Empfängern mitgeteilt, dass ihre Stimme vom Statistischen Bundesamt vorab geschätzt worden sei und sie nicht mehr zur Wahl gehen müssten – es sei denn, die Schätzung entspreche nicht ihren „Präferenzen“.

Nach Medienberichten heißt es in den Schreiben, die Adressaten hätten die Kleinpartei Bündnis Grundeinkommen oder die Partei bibeltreuer Christen gewählt. Eine Besonderheit dieser Fälschungen ist, dass die Absender den Text fast eins zu eins aus einem Editorial des Computermagazins C’t vom 2. September 2017 haben.

Die Details der „Wahlschätzung“

Die Satire mit der Überschrift „So werden Sie wählen“ führt dann Einzelheiten der angeblichen Schätzung an:

„Für die Auswertung hat das statistische Bundesamt die Analyse folgender Daten berücksichtigt: – Ihre Kommentare, Postings und Likes auf Facebook und Twitter zwischen dem 1. September 2020 und 31. August 2021; – von uns ermittelte Wahlschätzungsprofile anderer wahlberechtigter Bürger*innen, mit denen Sie im o. g. Zeitraum per Telefon, E-Mail oder WhatsApp kommuniziert haben; – auf Sie zugeschnittene Microtargeting-Kampagnen der Parteien auf Facebook und anderen Plattformen für den Bundestagswahlkampf (siehe Anhang S. 106); – Ihr Wahlverhalten in den vorherigen Wahlen (siehe Wahlhistorie, Anhang S. 112);“.

Ohne diese Aktion gut heißen zu wollen, denke ich, dass jemand, der eine solche Satire nicht als solche erkennt, vielleicht auch besser nicht wählen gehen sollte…


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