Seit dem 11. März 2013 sind Tierversuche für dekorative Kosmetik sowie der Verkauf solcher Produkte in der EU verboten.
Ein nicht unwesentlicher Fortschritt in Sachen Tierschutz. Denn, gerade heute im Jahr 2015, sollten die Zeiten eigentlich vorbei sein, in denen Hasen Chemikalien in die Augen geträufelt wurden, um herauszufinden ob der neue Lippenstift oder der als innovativ und unverzichtbar dargestellte Lidschatten auch für den Menschen verträglich sind. Nach dem Motto: Hauptsache das Wohlergehen und die Sicherheit des Menschen ist gewährleistet.
Jetzt könnte man sagen, da Tierversuche für Kosmetik seit 2013 offiziell in der EU verboten sind, sind ja alle neuen Kosmetikprodukte, die nach März 2013 auf den Markt gekommen sind, tierversuchsfrei.
Ein schöner Gedanke. Doch das neue Gesetz hat nach wie vor einige Lücken. Zum Beispiel bezieht sich das Tierversuchsverbot nicht auf Rohstoffe, die als Chemikalien gelistet werden. So können Rohstoffe, die auch anderweitig als im Kosmetikbereich eingesetzt werden, unter „Chemikalien“ fallen und als solche auch an Tieren getestet werden.
Der Haken an der Sache mit dem Tierversuchsverbot für Kosmetikprodukte nennt sich REACH. Das ist ein 2006 verabschiedetes EU-Gesetz, welches Chemieunternehmen dazu verpflichtet, Informationen über die gesundheitlichen und umwelttechnischen Gefahren beinahe jeder Chemikalie vorzulegen, die in Europa genutzt wird. Und dazu fordert das Gesetz die Erkenntnisse aus Teirversuchsreihen. Wenn ein Unternehmen zu einem bestimmten chemischen Stoff noch keine Auskunft geben kann, erfordert das wieder neue Tierversuche.
Ein bekanntes Testverfahren zur Feststellung der Giftigkeit von Chemikalien in der Toxikologie und Kosmetik ist der sogenannte Draize-Test. Hierbei werden Kaninchen Chemikalien in die Augen geträufelt, um nach ein paar Tagen den Grad der Verätzung abzulesen.
Eine weitere Lücke ist, dass Firmen, denen es zwar untersagt ist für Produkte in der EU Tierversuche durchzuführen, nach wie vor im Ausland Tierversuche durchführen können. In China sind Versuche an Tieren für dekorative Kosmetik zum Beispiel gesetzlich vorgeschrieben.
Um diese Praktiken, und das damit verbundene Leid der Tiere zu beenden, bittet die Tierschutzorganisation PeTA um Unterschrift ihrer Petition gegen die REACH-Verordnung. Alles was ihr dafür tun müsst, ist auf folgenden Link klicken.