Stillstand bei der Gebäudesanierung muss überwunden werden

gut gerüstet für die Sanierung,  Quelle: s.media  / pixelio.de

gut gerüstet für die Sanierung, Quelle: s.media / pixelio.de

Vor den entscheidenden Verhandlungen zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2012 zwischen Bundesbau- und Bundesumweltministerium fordern Deutscher Naturschutzring (DNR), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Deutscher Mieterbund (DMB) gemeinsam die Minister Ramsauer und Altmaier auf, den Stillstand bei der Gebäudesanierung zu überwinden.

Eine Entscheidung über steuerliche Anreize stehe immer noch aus und die Diskussion um Mietrechtsänderungen sei in vollem Gange. Ohnehin anstehende Renovierungen bei Gebäuden müssten für Energieeinsparmaßnahmen genutzt werden, die mit den Klimazielen kompatibel sind. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass immer mehr Mieter den Anstieg der Energie-, insbesondere der Heizkosten, nicht mehr bewältigen können.

„Die zunehmend von Finanzinvestoren und deren kurzfristigen Gewinnmaximierungszielen beherrschte Wohnungswirtschaft blockiert wirksame Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung. Sie führt angeblich zu hohe Kosten der Energieeinsparinvestitionen an, indem andere Sanierungskosten, wie der Einbau von Fahrstühlen, Balkonen oder die Erweiterung der Wohnflächen, mit eingerechnet werden. Bis 2030 ist etwa die Hälfte des Gebäudebestandes zu sanieren. Nach Angaben der DENA sind 65 Prozent der Fassaden ungedämmt und 60 Prozent der Fenster energetisch in einem schlechtem Zustand. Außerdem entsprechen 80 Prozent der Gas- und Ölheizungen nicht dem Stand der Technik. Gleichzeitig sind seit 1995 die Kaltmieten um 24 Prozent, die Energie-, vor allem Heizkosten, aber um 173 Prozent gestiegen“, sagte DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen.

Aus NABU-Sicht sind die derzeitigen Instrumente aus Fordern und Fördern völlig unzureichend. Daran ändert auch der bisherige EnEV-Entwurf nichts. „Nimmt die Bundesregierung die selbstgesteckten Klimaziele ernst, muss sie die legitimen Interessen der Eigentümer mit den Zielen der Gesellschaft in Einklang bringen. Dazu gehören langfristige Klarheit über staatliche Vorgaben und Förderangebote“, erklärte NABU-Energieexperte Ulf Sieberg. Voraussetzung sei, dass Hauseigentümer mit einem Sanierungsfahrplan Auskunft über den Ist-Zustand ihres Gebäudes, das zu erreichende Zielniveau und verschiedene Strategien, wie dieses mit Hilfe von Einzel- oder Gesamtmaßnahmen erreicht werden könne, erhielten. Der Sanierungsfahrplan müsse mit einem dauerhaften wirtschaftlichen Anreiz verbunden sein sowie mit einem entsprechenden Fördersystem, das nach energetischen und sozialen Standards differenziert. „Unterlassenes Handeln kommt der Gesellschaft insgesamt wesentlich teurer zu stehen“, so Sieberg.

Ulrich Ropertz vom DMB: „Die energetische Gebäudesanierung ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Zur Umsetzung der energiepolitischen Ziele reicht es nicht aus, mehr oder weniger vage Zielvorstellungen zu veröffentlichen. Wir brauchen eine Lösung für die entscheidende Frage, wer die Kosten der energetischen Gebäudesanierung zahlen soll. Mieter, insbesondere Durchschnitts- und Geringverdiener, sind nicht in der Lage, die Kosten allein aufzubringen. Hier hat die Bundesregierung eine Bringschuld.“

Der BUND setzt sich dafür ein, dass die Klimaschutzziele sozialverträglich erreicht werden. Das große Sanierungspotenzial im Gebäudebestand müsse genutzt werden, um die steigenden Energiekosten und die CO2-Emissionen dauerhaft zu senken. Für jedes Gebäude sollte in den nächsten Jahren eine qualifizierte Energieuntersuchung erfolgen, damit Hauseigentümer einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen können. Diese Pläne können mit kommunalen Stadtsanierungs- und Wärmeplänen abgestimmt werden. Die energetische Modernisierung sollte warmmietneutral erfolgen. Eine Lösung wäre das „Drittelmodell“, bei dem Hauseigentümer ein Drittel der Kosten tragen, als Instandhaltungsanteil und Sicherung der Bausubstanz. Ein Drittel der Kosten wird warmmietneutral und damit sozialverträglich von den Mietern übernommen und ein weiteres Drittel tragen staatliche Förderprogramme für den Klimaschutz (KfW, BAFA, steuerliche Abschreibung), die sich durch Steuereinnahmen refinanzieren. Die Bundesregierung schreibt selbst: „So wie bisher kann man nicht weitermachen“, erklärte Werner Neumann, energiepolitischer Sprecher des BUND. Eine abgestimmte Reform von Mietrecht und Energieeinsparrecht könne den Knoten zugunsten von Eigentümern, Mietern und Klimaschutz lösen.


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