Stillen am Arbeitsplatz wird in Zukunft bezahlt

Nach dem 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub ist der Wiedereinstieg in die Arbeitswelt für viele frischgebackenen Mütter schwierig. Je nach Pensum und Entgegenkommen des Arbeitgebers stellte sich dann die Frage: Arbeit oder Stillen? Bereits heute haben erwerbstätige Mütter während des ersten Lebensjahres des Kindes Anrecht auf eine bezahlte Stillzeit. Wie lange diese ist, wird nun im Arbeitsgesetz verankert. Der Bundesrat hat heute eine revidierte Verordnung zum Arbeitsgesetz verabschiedet.

Ab dem 1. Juni gelten bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu 4 Stunden mindestens 30 Minuten, bei mehr als 4 Stunden mindestens 60 Minuten und bei mehr als 7 Stunden mindestens 90 Minuten Stillzeit als bezahlt.

«Diese Lösung ist ein echter Fortschritt», sagt Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik bei Travail.Suisse gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet. Die Unterscheidung nach Anzahl Arbeitsstunden werde der Situation in der Schweiz, wo viele Frauen mit kleinen Kindern Teilzeit arbeiten, gerecht, fügt sie an.

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Aufgeschnappt bei: tagesanzeiger.ch “Stillen am Arbeitsplatz für künftig entlöhnt”

 


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