Der Innenminister behauptet, die Software sei maßgeschneidert und entspreche den gesetzlichen Anforderungen. Die Hacker haben gezeigt, dass der bayerische Trojaner über illegale Funktionen verfügt und von jedem Kriminellen hätte gekapert werden können.
Friedrich bestreitet diese illegale Funktion, die er selbst erst bedenklich fand, mittlerweile nicht mehr. Er hält sie aber für notwendig. Während ausgerechnet das Bundeskriminalamt (BKA) vor dieser Art Nachladefunktion warnte und sie deshalb nach eigenem Bekunden auch nicht einsetzte, stellt der Minister das Urteil des ihm unterstellen BKA und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in Frage. Die Meinung einer Regierung, so sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“, sei halt manchmal anders als die Meinung eines Gerichts. Weiß er noch, was er sagt?
Man erlebt hier politischen Kontrollverlust angesichts komplexer technologischer Systeme in Echtzeit. Es ist ein Lehrstück. Friedrich kann nicht zugeben, dass die Komplexität digitaler Systeme den Staat ebenso kalt erwischt, wie sie schon vorher die Finanzmärkte erwischt hat. „Wir vertrauten Computern“, hatte Alan Greenspan während seiner denkwürdigen Anhörung vor dem amerikanischen Senat nach der Lehman-Pleite gesagt.
Staatstrojaner: Außer Kontrolle
Autor des Artikels : nicsbloghaus
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