Es war wieder ein großer Sportabend in der ARD, mit einem verdienten Sieg der deutschen Fußballfarben und genug illegaler Werbung für Sportwetten an der wand, dass jeder deutsche Staatsanwalt gezwungen war, augenblicklich auf das Weiterbildungsprogramm "CSI" bei Vox umzuschalten. Denn wie immer, wenn deutsche Fernsehsender Sportereignisse aus dem Ausland in deutsche Wohnzimmer verklappen, müsste eine aufmerksame Staatsmacht spätestens in der Halbzeitpause ein Rollkommando Richtung TV-Station in Marsch gesetzt haben, das beauftragt ist, die hierzulande nach dem weisen Ratsschluß der Ministerpräsidenten verbotene Reklame für illegale Sportwetten durch Abschalten der Übertragung zu beenden.
Danach gäbe es dann noch ein Ermittlungsverfahren, schließlich folgte ein Bußgeldbescheid - und die Konsequenz wäre, dass deutsche Fußballländerspiele aus wetttechnisch dschungelhaften Ländern wie Österreich, Aserbaidschan oder Malta in Zukunft nie mehr übertragen werden dürften. Ebenso wenig wie Handball-Weltmeisterschaften aus Kroatien, Eishockey-Wettbewerbe aus Tschechien oder Boxwettkämpfe aus England.
Das will natürlich niemand. Doch andererseits hat sich der Gesetzgeber fürchterlich in seinen eigenen Regelungen verheddert. Stellt ein Mann aus Bremen heute ein Wettwerbebanner auf seine private Homepage, erwartet ihn ein Abmahnung samt Bußgeld. Läuft eine Fußballmannschaft aus der 12. Liga mit dem Schriftzug "bwin" auf den Platz, droht dem Verein ein Strafverfahren. Erst kürzlich gelang es deutschen Behörden, Wettwerbung aus einem Fußball-Videospiel entfernen zu lassen. Virtuelle Verbote gehen gut. Aber sendet das deutsche Staatsfernsehen aus Aserbaidschan, dürfen aller paar Minuten riesige Werbebanner mit der Aufschrift "bwin" gezeigt werden.
Das zumindest ist die Überzeugung der Senderverantwortlichen, die darauf verweisen, dass sie "ja nur das Signal der ausländischen Partneranstalt übernehmen" und keine Möglichkeit bestehe, die Wettwerbung, die natürlich eigens für deutsche Zuschauer aufgebaut wird, auszublenden. Eine Begründung, von der im Glücksspielstaatsvertrag keine Rede ist, dort steht einfach nur, dass Werbung für illegale Glückspiele verboten ist.
Daran stoßen sich ARD und ZDF seit Jahren nicht und kein Staatsanwalt, Polizist oder Richter kümmert sich, obwohl jeder einzelne von Amts wegen gehalten wäre, Ermittlungen aufzunehmen oder Anzeige zu erstatten, sobald er Kenntnis über eine mögliche Straftat erlangt. Deutschland bleibt so wettwerbefrei, zumindest rein theoretisch. Und die Ministerpräsidenten können in aller Ruhe einen neuen Staatsvertrag aushandeln, der sich genauso konsequent am wirklichen Leben orientiert.
Wettwerbung im deutschen Fernsehen: Verbrechen mit Tradition