Staatlich verordnete Kunstzerstörung

Verklagte ihren Ex zum Glück nicht: Fernande Olivier

Verklagte ihren Ex zum Glück nicht: Fernande Olivier

Nun – ich gebs gerne zu: ich bin ja mitunter geneigt, die Fotografie als Kunstform nicht ganz für voll zu nehmen. Heute aber muss ich ihr doch unterstützend zur Seite springen.

Der Bundesgerichtshof hat einen Fotografen dazu verurteilt, einvernehmlich aufgenommene Nacktfotos seiner Exfreundin zu löschen. Die Frau habe das Recht, „selbst darüber zu befinden, wem Einblick das eigene Geschlechtsleben gewährt wird“.

Der Fotograf hatte bereits eingewilligt, die Fotos nicht an andere weiterzugeben oder zu veröffentlichen. Doch das reichte der Dame und dem BGH nicht: ceterum censuerunt imagines esse delendas.

Wir können froh sein, dass Fernande Olivier (vgl. Bild) und ihre Kolleginnen nach der Trennung nicht ebenso auf ihr Recht, „selbst darüber zu befinden, wem Einblick das eigene Geschlechtsleben gewährt wird“, geklagt haben. Von Picassos Werk wäre nicht allzuviel übriggeblieben.

Wir erleben hier eine narzisstische Haltung, in der Verbindlichkeiten, die freiwillig eingegangen wurden, keine Gültigkeit mehr haben, sobald es einem nicht mehr passt. Anstatt sich beizeiten zu überlegen, ob man wirklich fotografiert werden möchte, lässt man hinterher andere für den eigenen Leichtsinn büßen. Und der Staat macht sich zum Komplizen dieser egozentrischen Denkweise und ordnet mal eben eine Kunstvernichtungsaktion an (so unkontrollierbar sie auch sein mag). Das ist wirklich ein Skandal.


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