SPD, UNION, FDP, Grüne und der Hartz-IV-Faschismus

Vor einigen Wochen hatte ich hier einen Artikel veröffentlicht – SPD: Die Agenda 2010 verhindert den Politikwechsel –, der sich unter Anderem mit den Wahlauswirkungen der AGENDA 2010 befasste. Hinsichtlich der politischen / demokratischen Bedeutung der AGENDA 2010 hatten sich viele Fachautoren bisher gescheut, die ganze Tragweite der Stigmatisierung Arbeitsloser aus dem Blickwinkel der Demokratie zu analysieren und zu werten. Einige Autoren, wie z.B. Holger Platta, haben zur Diskussion der Politik seit 2004 aufhellend beigetragen. Der folgende Text soll die AGENDA 2010 aus verschiedenen Blickwinkeln (Wirtschaft, Politik, Grundgesetz, …) verdeutlichen, auch weil die veröffentlichte Meinung über ARD und Printmedien die WAHRHEIT verschleiert.

AGENDA 2010 aus der Sicht des Arbeitsmarktes

Tatsache ist, wenn auch selten bzw. so gut wie gar nicht in aller Offenheit diskutiert, dass die Leistungsberechtigten nach SGB II ihre Arbeitsleistung anbieten und sich gezielt um offene Stellen bewerben müssen. Einzelheiten (Umfang der Bewerbungen) werden in der Eingliederungsvereinbarung (EGV, vgl.  § 15 Abs. 1 Nr. 2 SGB II) festgelegt. Nach § 10 Abs. 2 SGB II hat die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person beinahe jede “zumutbare” Arbeit anzunehmen. Der Begriff wird in der Rechtsprechung weit ausgelegt; eine Zurückweisung ist dem Betroffenen nur in seltenen Fällen möglich (z.B. Betreuung eines pflegebedürftigen Familienmitgliedes, wenn die Pflege nicht anderweitig sichergestellt werden kann).

Sofern der Arbeitslose eine “zumutbare Stelle” ablehnt, werden Sanktionen nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB II in Verbindung mit § 31a Abs. 1 SGB II in Höhe von 30 % verhängt. Das heißt, dass der Regelbedarf (§ 20 Abs. 1 SGB II, derzeit für eine Einzelperson 382 Euro) um 30 % = 114,60 Euro. Der Minderungszeitraum beträgt 3 Monate (§ 31b Abs. 1 SGB II). Bei einer weiteren Pflichtverletzung mindert sich das Arbeitslosengeld II um 60 %, so dass nach der 3. Pflichtverletzung das Arbeitslosengeld II vollständig entfällt (vgl. § 31a Abs. 1 SGB II).

Die nur rudimentär angedeutete Rechtslage soll klarstellen, dass der Betroffene mit Sanktionen zu rechnen hat, die ihm letztlich das Existenzminimum vorenthalten. Eine Zwangslage die dazu führt, jede Arbeit anzunehmen und sich auf jede Entlohnung und Arbeitsbedingung einzulassen, sofern sie nicht “sittenwidrig” ist (z.B. bei erheblicher Unterschreitung von Tarifverträgen).

Es liegt auf der Hand, dass viele Unternehmen die gesetzlich verordnete Zwangslage der Arbeitssuchenden, die zutreffender als “Zwangsarbeit” nach internationalem Recht zu qualifizieren ist, schamlos ausnutzen. Die prekären Arbeitsverhältnisse umfassen inzwischen rund 25 % der Arbeitsfähigen in Deutschland; gleichzeitig wird die Angst vor dem sozialen Abstieg dazu genutzt, um die Löhne und Gehälter weiter abzusenken bzw. auf niedrigstem Niveau festzuschreiben.

Dass der Zwang unter Androhung von Sanktionen, jede “zumutbare Arbeit” anzunehmen, dazu führt (e), dass mit der Einführung von Hartz-IV der ARBEITSMARKT für die Leistungsberechtigten nach SGB II aufgehoben wurde, kommt in der öffentlichen Diskussion so gut wie nicht vor. Der Arbeitssuchende hat nach der SGB II – Gesetzeslage gar keine Chance, als auch nur annähernd gleichberechtigter Verhandlungspartner zu agieren, um eine angemessene Entlohnung zu verhandeln.

Oder mit anderen Worten kürzer: Hartz-IV hat den ARBEITSMARKT für die Leistungsbezieher beseitigt.

Das gilt insbesondere immer dann, wenn die Sozialagenturen oder Jobcenter die Arbeitsangebote vermitteln; dann weiß der Arbeitgeber, dass sich die Betroffenen beinahe auf jede Bezahlung und Arbeitsbedingung einlassen müssen. Die Informationsbeziehungen zwischen den Behörden und den Unternehmen sind sehr eng; das Zurückweisen einer Stelle wird regelmäßig als Zurückweisung einer zumutbaren Arbeit ausgelegt und sogleich sanktioniert.

Einordnung der AGENDA 2010 aus politischer Sicht

Mit der “geistig-moralischen Wende” des Bimbes-Kanzlers Helmut Kohl (CDU) setzte in Deutschland die Politik ein, die Soziale Marktwirtschaft zu Gunsten der Förderung der ELITEN und Konzerne in der Gesellschaft zu beenden. Das ist weitgehend gelungen. Der neoliberale Zeitgeist in Form des Marktradikalismus sorgte für eine steuerlich signifikante Entlastung sowie der euphemistisch umschriebenen Freizügigkeit des Arbeitsmarktes im Sinne der Lockerung des Kündigungsschutzes. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) verschärfte diese Politik, indem er, wie oben skizziert, Arbeitslose bezogen auf den “Arbeitsmarkt” geradezu durch die AGENDA 2010 rechtlos stellte. Mit der Einführung der sog. 1-Euro-Jobs entlasteten sich die Kommunen; Normalarbeitsplätze wurden auch dort gezielt aufgrund der AGENDA 2010 abgebaut. Heute bewachen beispielsweise 1-Euro-Jobber die Schulhöfe (Sicherheitsdienst), weil die Kommunen durch den Marktradikalismus und die Privatisierung einst lukrativer kommunaler Betriebe sich selbst finanziell aushöhlten. Die bereits vor mehr als 10 Jahren einsetzende Niedriglohnpolitik entzog den Kommunen und den Sozialversicherungen beinahe ihre existenzielle Grundlage. Beantwortet wurde die Auszehrung der Sozialversicherungen durch die Niedriglohnpolitik durch die Absenkung z.B. der Rentenleistungen.

Aus Sicht der Arbeitslosen ist mit Holger Platta (siehe: Rudolph Bauer/Holger Platta (Hgg.): Kaltes Land. Gegen die Verrohung der Bundesrepublik. Für eine humane Demokratie. Hamburg 2012) folgendes anzuführen:

Feststellung eins: mit Hartz-IV sind Menschen, die ohne eigenes Verschulden arbeitslos geworden sind, nicht nur in die Armut herunterreglementiert worden, sondern in ein Leben weit unterhalb des Existenzminimums. All das, was das Bundesverfassungsgericht vor rund zwei Jahren, am 9. Februar 2010, noch einmal als unaufhebbare Pflichtaufgaben des Staates im Sinne der Menschenwürde (Artikel Nummer eins unseres Grundgesetzes) aufgeführt hat, all das bleibt die Bundesrepublik seit dem 1. Januar 2005 den Zwangsarbeitslosen, den „Aufstockern“ und den Armutsrentnern schuldig: es wird nicht mehr die physische Existenz der betroffenen Menschen sichergestellt; es wird nicht mehr deren soziokulturelle (und übrigens auch: politische!) Teilhabemöglichkeit sichergestellt; es wird nicht mehr sichergestellt, was das Bundesverfassungsgericht als Möglichkeit „zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen“ bezeichnet hat.

Feststellung zwei: damit hat der Staat Bundesrepublik Deutschland quälendes Leid über Millionen von Menschen gebracht. Damit hat dieser Staat krankmachende Aussonderungsprozesse der Zwangsarbeitslosen in Gang gesetzt. Wer im „Regelsatz“ keinen Euro und Cent für Verwandtenbesuche eingeplant hat, wer den Zwangsarbeitslosen keinen Euro und Cent für Geburtstagsgeschenke an Freunde und für Bewirtungskosten für Freunde
und Verwandte zugestehen mochte, betreibt Zwangsisolation der betroffenen Menschen.

Feststellung drei: Wer der Bürokratie schon bei kleinsten Verfehlungen der Zwangsarbeitslosen, Aufstocker und Armutsrentner schärfste Sanktionsrechte einräumt – konkret: Kürzung des Regelsatzbetrages bis hinunter auf Null! -, der spielt mit dem Leben dieser Menschen. Was per definitionem durch den Staat Grundsicherung im Sinne von „Existenzminimum“ ist, das darf nicht unterschritten werden, weil damit das Mittel der Strafe per definitionem dieses
Gesetzeswerkes die Sanktion Existenzvernichtung ist.
Mit Hartz-IV wurde dieses sadistische Bestrafungsrecht gegenüber Hilfebedürftigen aber Recht und Gesetz, und seit dem 1. Januar 2005 wird dieses Gesetz – das natürlich kein Recht ist! – von den Behörden auch wieder und wieder exekutiert. Was im Strafrecht wie im gesamten Rechtswesen der Bundesrepublik sonst nach wie vor rechtsgültiger Rechtsgrundsatz ist, das sogenannte „Übermaßverbot“, ein
Übertreibungshindernis, das selbst bei schwersten Verbrechen einzuhalten ist, das ist für die Ärmsten der Armen in der Bundesrepublik seit dem 1. Januar 2005 außerkraft gesetzt.

(vgl. Aufsatz Holger Platta: Auf dem Weg in einen ‚kalten Faschismus”)

In dem vorgenannten Aufsatz hat Holger Platta, ausgehend von einem wissenschaftlich fundierten Faschismusbegriff, die “Seelenverwandtschaft” der Hartz-IV-Gesetzgebung als Fortsetzung und Erhalt faschistoider Verhaltensweisen aufgezeigt. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang an die Stigmatisierung der Betroffenen durch abgehobene Politiker wie Franz Müntefering (SPD; “Wer nicht arbeitet, soll nicht essen.”) und Guido Westerwelle (FDP; “spätrömische Dekadenz”) . Die Beispiele ließen sich beinahe beliebig ergänzen. Noch im letzten TV-Duell zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Peer Steinbrück (SPD) erinnerte die Bundeskanzlerin an das “Lohnabstandsgebot”. Wer arbeitet, müsse eben mehr haben als jemand, der nicht arbeitet.

Die euphemistische Begriffsbildung “Lohnabstandsgebot” erweckt bei dem unbedarften Zuhörer / Leser den Eindruck, als habe dieser Begriff eine “rechtliche” (Gebot) Rechtfertigung. In Wahrheit verschleiert der Begriff die tatsächlichen Zusammenhänge. Nur der Fachmann kann in der politischen Auseinandersetzung den Euphemismus zurückweisen und klarstellen, dass der “steuerliche Grundfreibetrag” für Arbeitnehmer dem EXISTENZMINIMUM entspricht, das unbesteuert bleiben soll. Wenn der vermeintliche “Lohnabstand” nicht gewahrt bleibt dann bedeutet das, dass der steuerliche Grundfreibetrag entweder zu niedrig bemessen ist, oder aber das Lohn- und Gehaltsniveau so niedrig ist, dass bereits z.B. die Bezahlung üblicher Mieten den verbleibenden Betrag für die Lebenshaltung soweit absenkt, dass sich der “Vollarbeitsplatzinhaber” schlechter behandelt wähnt, als der Hartz-IV-Leistungsberechtigte.

Aber ursächlich für seine Misere ist entweder das zu niedrige Gehaltsniveau, flankiert durch die Weigerung der Politik, den “steuerlichen Grundfreibetrag” auf ein angemessenes Niveau anzuheben.

Auch den Leistungsberechtigten nach SGB II / XII wird ein zu niedrig bemessener Regelsatz zugemutet. Durch Prof. Münder und andere Experten wurde in Gutachten der Nachweis geführt, dass die Politik seit Jahren das Grundgesetz und die Rechtsfortschreibung des Bundesverfassungsgerichtes missachtet und gezielt und vorsätzlich “Falschberechnungen” vorgenommen hat. Das macht die (neoliberalen) Schieflagen deutlich, die im Wahlkampf von den Altparteien verschwiegen bzw. ignoriert werden. Es liegt nach den Gutachten unzweideutig auf der Hand, dass den Arbeitslosen ein ausreichend bemessenes Existenzminimum vorenthalten wird.

Dass der FASCHISMUS begrifflich auch in der Neuzeit zutreffend ist, beschreibt Holger Platta wie folgt:

“Eines dürfte wohl unzweifelhaft sein: die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland mit ihrem Grundrechtekatalog stellt historisch nicht nur die politische Antwort dar auf das Dritte Reich, sondern diese politische Antwort hatte auch eine klare ethische, eine eindeutig humane Dimension. Faschismus, das war – und ist bis heute – nicht nur ein immens wichtiger Sachbegriff, Faschismus ist auch ein Wertungsbegriff. Faschismus, das ist nicht nur ein Begriff aus der Regimenlehre, nicht nur eine wertungsneutrale Kategorie zur Kennzeichnung bestimmter Gesellschaftssysteme, sondern ein Begriff der Kritik, der sich eng auf die Naturrechtsinteressen der Menschen stützt und bezieht. Faschismus war und ist in dieser Hinsicht stets auch gerichtet gegen die Maximen der Menschenwürde und der Menschenrechte schlechthin.

Der hier diskutierte Faschismusbegriff wird m.E. zutreffend von Holger Platta wie folgt beschrieben:

“: Faschismus ist ein Krisenprodukt des Kapitalismus, der in Deutschland aufkam, als es mehr und mehr Menschen sozioökonomisch schlechtging; Faschismus wurde finanziert und an die Macht intrigiert unter anderem von Vertretern der Rhein-Ruhr-Schwerindustrie. Und weil sich in anderen Ländern Europas – in
Ungarn, Österreich, Polen zum Beispiel – unter den Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise ähnliche Rechtstendenzen entwickelten, da sozioökonomischer Verfall und Aufstieg von Rechtsparteien wieder und wieder – genau in dieser Verschränkung – auch das Geschehen nach dem Zweiten Weltkrieg bestimmte, läßt sich mit einigem historischen Recht der Satz formulieren: der Kapitalismus birgt unablässig in sich die Faschisierungsgefahr.

Kommt zu einer bestimmten Psychologie

- die Angst vor dem eigenen materiellen Abstieg hinzu,

- sehen sich diese Menschen verraten von den etablierten Parteien

- und zu wenig geschützt von der Demokratie,

- wird außerdem dieser Entwicklungsprozeß von den politischen und/oder ökonomischen ‚Eliten’ des Landes aktiv unterstützt oder befördert,

dann droht in bestimmten Bevölkerungsschichten bei Menschen mit einer bestimmten Mentalität fast zwangsläufig das Abdriften nach rechts. Vor allem die Forschungen des Bielefelder Pädagogen und Gewaltforschers Wilhelm Heitmeyer und seines Teams sind dabei seit Jahren von besonderem Interesse.”

Der von dem Bielefelder Forscherteam geprägte Begriff der “gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit” als ein Merkmal faschistoider Realität nach 1945 umfasst auch die Arbeitslosen sowie die Einforderung von Etabliertenvorrechten (siehe oben: euphemistisches Lohnabstandsgebot).

Die “faschistische Psychologie/Ideologie”, wie es Holger Platta zutreffend beschreibt, geht von einer zentralen Grundauffassung aus, nämlich “von der Ungleichwertigkeit der Menschen”. Diese Haltung entwickelt sich zu einer faschistischen Gefährdung, “wenn sie ganze Bevölkerungskreise ergreift”.

Die Forderung der Bundeskanzlerin, ein vermeintliches “Lohnabstandsgebot” zu beachten, ist geeignet, diese Gefährdung herbeizuführen bzw. zu stimulieren. Ähnliches gilt für die vielfältigen Zitate (s.o.: Wer nicht arbeitet, soll nicht essen.), die bewusst die Arbeitnehmer gegen die Arbeitslosen aufbringen sollen. Wer kennt nicht das faschistoide Wort von der “sozialen Hängematte”, in der sich vermeintlich die meisten Arbeitslosen ausruhen?

Mit Holger Platta kann festgestellt werden, dass der “Feindesaustausch”, damals Juden, Sinti und Roma und ähnliche Ethnien, heute “Zwangsarbeitslose und Muslime”, stattgefunden hat. Zu erinnern ist an die Veröffentlichung von Thilo Sarrazin, die zu kontroversen Diskussionen in der Öffentlichkeit geführt hatte.

Holger Platta schreibt dazu:

“ Es macht sich in der Bundesrepublik Deutschland vor allem eine Entmenschlichung breit – die Bielefelder Studien zeigen dies – außerhalb seines überkommenen Bewegungsbereichs, er macht sich breit in der Bundesrepublik in offizieller Regierungspolitik und offiziellen Regierungskampagnen, er macht sich breit in den Veröffentlichungen renommierter Buchverlage und in Tageszeitungen mit Bestauflagen wie „BILD“, FAZ und WELT – um nur diese Blätter stellvertretend für andere zu nennen.”

Dass die AGENDA 2010 dazu führte, dass sich viele ehemalige SPD-Anhänger von ihrer Partei abgewandt hatten, lässt sich aus den Wahlergebnissen der letzten Jahre ablesen, auch aus der zunehmenden Wahlenthaltung. Dennoch will die neue SPD-Führung an der Entmenschlichung der Hartz-IV-Gesetze festhalten, feiert sie sogar als Rettung der Bundesrepublik und will allenfalls “Feinjustierungen” vornehmen.

Dass Deutschland sich erst durch die Schröderschen Reformen zum “kranken Mann” Europas entwickelte, hat Dr. Jahnke auf seiner Homepage zutreffend dargestellt. Damit hat er das Märchen von der Rettung Deutschlands durch die AGENDA 2010 als platte Lüge entlarvt.

Dr. Jahnke schreibt dazu folgendes:

“Der wahre Grund für den Wachstumsrückgang seit 2000 waren nicht zu hohe deutsche Löhne und Sozialleistungen. Es waren (und sind bis heute) die Einführung des Euros und der verstärkte Wettbewerb von Ländern wie China. Fortan investierte die deutsche Industrie kaum noch zu Hause sondern ging auf die Wachstumsmärkte der heutigen Eurokrisenländer und nach China und andere vergleichbare Zukunftsmärkte. Im Dekadendurchschnitt 2001 bis 2010 stagnierten die Investitionen in Deutschland total. Gemessen am BIP hatte Deutschland die schlechteste Entwicklung unter den sieben größten Industrienationen (Abb. 18227).”

Damit wird klargestellt und offenkundig, dass die Politik und die Medien die oben dargelegte Politik der “Entmenschlichung” der Arbeitslosen mit unhaltbaren Behauptungen fortsetzt und eine “Rechtfertigung” für die Notwendigkeit prekärer Arbeitsverhältnisse liefert.

Aber genau das Gegenteil ist richtig. Würden sich die prekär bezahlten Reinigungskräfte in den Hotels gewerkschaftlich solidarisieren, so dass niemand vorhanden wäre, der einen unzureichenden Stundenlohn akzeptiert, dann würde wie selbstverständlich ein angemessener Lohn bezahlt. Denn es ist nicht anzunehmen, dass die Leitung des Hotels die Zimmer selbst reinigen würden, und auf eine Reinigung kann nicht verzichtet werden.

Damit wird nur angedeutet, dass auch die prekären Arbeitsverhältnisse überwiegend betrieblich notwendig sind. Die prekären Arbeitsverhältnisse konnten nur entstehen, weil die Politik in Zusammenarbeit mit den Unternehmen viele Arbeitnehmer zunächst in die Arbeitslosigkeit geschickt hatten, damit sie später über prekäre Angebote wieder beschäftigt werden konnten. Nicht wenige Unternehmen haben in den letzten Jahren große Teile ihrer Belegschaft geradezu “ausgetauscht” und die Anzahl der Vollarbeitsplätze drastisch reduziert, ganz dem Vorbild der neoliberalen Ideologie, einem menschenfeindlichen Marktradikalismus folgend.

Ausblick

Derzeit ist nicht feststellbar, dass, wie vorstehend skizziert, die Altparteien sich der WAHRHEIT stellen und die faschistoide Entwicklung einräumen. Es mag sein, dass viele Politiker und Abgeordnete die faschistoiden Züge der Hartz-IV-Gesetzgebung bis heute nicht erkannt haben. Dann wäre es aber an der Zeit, sich damit intensiv auseinanderzusetzen, auch um die Entmenschlichung zu beenden.

Ob die Altparteien bzw. die Abgeordneten die Zivilcourage haben, in ihrem Umfeld die beschriebenen Fakten zu thematisieren, muss bezweifelt werden. Deshalb wäre es hilfreich, wenn über weitere Veröffentlichungen der Blick für den realen “neuen Faschismus” erweitert werden könnte.

Es ist höchste Zeit, auf die unübersehbare faschistoide Entmenschlichung der Hartz-IV-Empfänger hinzuweisen.

Nur nebenbei: Die Wahlverweigerung ist keine Lösung. Nur durch signifikante Machtverschiebungen lassen sich Veränderungen erzwingen. Insofern wäre es hilfreich, wenn neue Parteien, die sich klar gegen Hartz-IV wenden, in den Bundestag einziehen oder Parteien, die sich klar gegen Hartz-IV wenden gestärkt werden.

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