Von Gastautor Wolfgang Schlichting
Das können selbst Polizisten und Juristen nicht verstehen, was allerdings auch nicht von Bedeutung ist, weil die Urlaubspläne der Richter, die an Gerichten in Brandenburg tätig sind, trotzdem gegenüber den Terminen zwecks Aburteilung von mutmaßlichen Gewaltverbrechern absolute Priorität haben.
Das Oberlandesgericht Brandenburg verfügte eine sofortige Freilassung von vier Tatverdächtigen aus der Untersuchungshaft, die im August 2018 in Frankfurt an der Oder das Cafe “Le Frosch” überfallen haben und mit Messern, Eisenstangen und Steinen auf die deutschen Gäste eingestochen und eingeprügelt, sowie sie mit Pflastersteinen beworfen haben.
Die vier bereits polizeibekannten Syrer im Alter von 21 – 40 Jahren wurden in Untersuchungshaft genommen und in den sechs Monaten, die die Tatverdächtigen in einer JVA verbrachten, hatte die Staatsanwaltschaft bereits Anklage wegen versuchten Totschlag, gefährlicher Körperverletzung und schweren Landfriedensbruch erhoben und selbst die Richter am Oberlandesgericht Brandenburg hielten die vier Syrer für dringend tatverdächtig.
Da das Landgericht in Brandenburg genau wie fast alle anderen deutschen Gerichte, die sich mit der Aburteilung von “friedfertigen”, ausländischen Gewaltverbrecher beschäftigen müssen völlig überlastet ist, hätte die zuständige Strafkammer frühestens im Juni 2019 den Prozess gegen die vier Syrer zwar eröffnen, aber nicht vollenden können, weil die Sommerferien den Prozessverlauf unterbrochen hätten.
Ich weiß zwar nicht, ob Untersuchungsgefangenen in Brandenburg konform zu den Richtern, die sie aburteilen sollen ebenfalls ein Sommerurlaub zusteht, ich gehe aber davon aus, dass dem so ist, denn ansonsten fällt mir kein anderer Grund ein, aus dem heraus das Oberlandesgericht Brandenburg die vier tatverdächtigen Syrer aus der Untersuchungshaft entlassen hat. Ich schließe auch nicht aus, dass die syrischen Gewaltverbrecher den Sommerurlaub in ihrem Heimatland verbringen und sich dort dazu entschließen, nicht mehr in ein Land zurück zu kehren, in dem man “Ungläubige“ nicht wie im Koran und in der Shariah vorgegeben, mit allen Mitteln bekämpfen kann, obwohl der Islam ja laut der Anordnung der deutschen Bundeskanzlerin zu Deutschland gehört!!!