Soll-Versteuerung oder doch lieber Ist-Versteuerung?

Wenn man ein Unternehmen gründet ist man automatisch Soll-Versteuert. Was das genau bedeutet und ob es vielleicht besser ist einen Antrag auf Ist-Versteuerung zu stellen soll in diesem Artikel erklärt werden.

Soll-Versteuerung

Jeder der eine Firma gründet, ganz gleich ob es sich um eine Personen- oder Kapitalgesellschaft handelt, ist automatisch Soll-Versteuert. Das bedeutet ganz einfach, dass die zugehörige Umsatzsteuer eines Nettopreises nach dem Rechnungsdatum an das Finanzamt abgeführt werden muss. Schreibe ich eine Rechnung am 15.08. an einen Kunden, muss ich im September mit meiner Umsatzsteuervoranmeldung die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Vorausgesetzt das der vom Finanzamt festgelegt Voranmeldungszeitraum monatlich ist. Ist der Voranmeldungszeitraum quartalsweise, ist die vereinnahmte Umsatzsteuer natürlich erst im Oktober zu zahlen.

Ist-Versteuerung

Bei der Ist-Versteuerung ist nicht das Rechnungsdatum relevant, sondern wenn das Geld auf meinem Konto eingegangen ist. Die Umsatzsteuer ist also erst an das Finanzamt abzuführen, sobald ich über das Geld verfügen kann, selbst wenn die Rechnung vor Monaten ausgestellt wurde.

Vorteil der Ist-Versteuerung

Insgesamt gibt es zwei Vorteile aus der Ist-Versteuerung. Zum einen eine bessere finanzielle Lage, da die Umsatzsteuer erst abgeführt werden muss, sobald man auch über das Geld verfügt.

Und zum anderen kann die Umsatzsteuervoranmeldung einfach aus den eingegangenen Geldern vom Kontoauszug berechnet werden.

Gerade für Existenzgründer die zum einen noch keine großen Geldreserven angehäuft haben und was die Bürokratie mit dem Finanzamt angeht noch etwas unsicher sind, bietet sich die Ist-Versteuerung an.

Voraussetzungen für die Ist-Versteuerung

Bei der Ist-Versteuerung ist das Finanzamt im Nachteil, weil es später an sein Geld kommt. Daher kann auch nicht jeder auf einen Antrag erfolgreichen Antrag auf Ist-Versteuerung hoffen. Das können nur:

  • Firmen, deren Jahresumsatz im vergangen Jahr weniger als 500.000 € betrug,
  • und Freiberufler die eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen.

Es gibt keine Fristen für einen Antrag auf Ist-Versteuerung, dieser kann immer gestellt werden.

Fazit

Existenzgründer oder alter Hase, wer die Voraussetzungen für die Ist-Versteuerung erfüllt, sollte sofort einen Antrag stellen!


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