Social Media Plugins auf dieser Seite nicht mehr verfügbar

Das Landgericht Düsseldorf hatte die Frage zu klären, ob die Funktion der Social Media Plugins, bei denen die Namen und Fotos der Liker angezeigt werden, rechtlich in Ordnung sind. Auch wenn es sich bei dem vorliegenden Fall in erster Linie um das Social Plugin von Facebook handelte, lässt das Urteil nur den Schluss zu, dass auch die Like-Funktionen, wie sie für Webseiten angeboten werden, unter die Entscheidung der Rechtswidrigkeit fallen (könnten, werden, whatever).

Da sich die Evolution einen Scherz erlaubt und die Züchtung von Abmahnanwälten ermöglicht hat, nehme ich diese Button komplett von der Seite. So viel Zeit, Nerven und Geld habe ich nicht, dass ich mich damit herumschlagen möchte. Genutzt hat sie ja eher keiner, also: no loss.

Natürlich freue ich mich auch weiterhin über Besuche Social Media Plugins auf dieser Seite nicht mehr verfügbar


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