Der 579. Dresdner Striezelmarkt steht vor der Tür. ... Nein natürlich nicht, auch wenn man dies bei den momentanen Temperaturen denken könnte. Denn der Frühling lässt ja bekanntlich auf sich warten. Wer wiederum Handeltreibender ist und seine Waren auf dem diesjährigen Weihnachtsmarkt verkaufen möchte, muss sich zwangsläufig doch schon um das Weihnachtsgeschäft kümmern. Der Bewerbungsschluss für den diesjährigen Striezelmarkt endet nämlich am 11. April 2013.
Da es in den vergangenen Jahren häufig Diskussionen um die weitere Ausrichtung des bekannten Dresdner Weihnachtsmarkt gab, nahm ich mir die Ausschreibung interessehalber mal genauer vor. Veröffentlicht wurde sie im Dresdner Amtsblatt vom 14. März 2013. Nachfolgend stichpunktartig einige Auszüge der Forderungen, welche zum Teil auch zum schmunzeln einladen:
Quelle: Landeshauptstadt Dresden
Einige Details sind ganz interessant und laden ein, mit offenen Augen über den den nächsten Striezelmarkt zu schlendern. Jetzt genießen wir aber erst mal den (hoffentlich) bald beginnenden Frühling und Sommer, oder?
Empfehlung: Zahlungsstau – Panne an der TU bei dresdner-rand.de
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Da es in den vergangenen Jahren häufig Diskussionen um die weitere Ausrichtung des bekannten Dresdner Weihnachtsmarkt gab, nahm ich mir die Ausschreibung interessehalber mal genauer vor. Veröffentlicht wurde sie im Dresdner Amtsblatt vom 14. März 2013. Nachfolgend stichpunktartig einige Auszüge der Forderungen, welche zum Teil auch zum schmunzeln einladen:
- Öffnungszeit: 27. November bis 24. Dezember 2013
- Die Händler können sich für 233 Standplätze in 54 Anbietergruppen, welche wiederum 8 Obergruppen zugeordnet sind, bewerben.
- Sämtliche Verkaufseinrichtungen (und Fahrgeschäfte) sind in Frontlänge (2-6m), Tiefe (3m) und Höhe (6m) reglementiert.
- Einheitliche/passende Kleidung des Standpersonals.
- Aufwendige und weihnachtliche Standdekoration.
- Im Außenbereich sind Verblendungen aus Airbrush-Malereien, sowie Fahnen, Aufsteller, Werbeschilder und Plastikschilder untersagt.
- Gestaltungselemente, wie Figuren, Bäume und Girlanden aus Plastik sind nicht erlaubt.
- Ausschließlich warmtoniges Licht, keine blauen LED, Effekte wie Blinken oder Lauflicht sind ausgeschlossen.
- Dachflächen sind einheitlich in rot zu gestalten.
- Dachflächen/Markisen der Fahrgeschäfte bzw. Kassenhäuser müssen einheitlich rot/weiß gestreift sein.
- Nicht gestattet sind die unentgeltliche Abgabe von Warenproben, das paketweise Anbieten von Erzeugnissen, marktschreierisches Anpreisen von Waren, Verkauf von Kriegsspielen und Kriegsspielzeug, Verkauf von volksfestüblichen Gegenständen.
- Marktschirme müssen neutral und ohne Werbung sein und dürfen nur max. 3m Durchmesser haben.
- Die Dachflächen der Kühlanhänger sind in rot, entsprechend der Vorgabe für die Dachflächen der Verkaufseinrichtungen, zu gestalten.
- Von jedem Bewerber ist nur eine Antragstellung zulässig.
- Alle alkoholischen und alkoholfreien Kalt- und Heißgetränke sind nur in Striezelmarkttassen aus Glas oder Keramik mit dem Wimmelbildmotiv auszuschenken. Die Beteiligung an
der zentralen Spülung ist Pflicht. Eigenspülung ist nicht zulässig.
Quelle: Landeshauptstadt Dresden
Einige Details sind ganz interessant und laden ein, mit offenen Augen über den den nächsten Striezelmarkt zu schlendern. Jetzt genießen wir aber erst mal den (hoffentlich) bald beginnenden Frühling und Sommer, oder?
Empfehlung: Zahlungsstau – Panne an der TU bei dresdner-rand.de
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