Durch einen (freundschaftlichen) "Streit" mit einem Internet-Bekannten kam ich dazu, mich wie ein Verrückter in der Formulierung des Artikels 8 Abs. 2 Satz 3 ESM-Vertrag zu verbeißen.
Der fragliche Satz lautet:
- "Die Anteile des genehmigten Stammkapitals am anfänglich gezeichneten Stammkapital werden zum Nennwert ausgegeben."
Für mich war dagegen klar, dass sich die Ausgabe zu pari (zum Nennwert oder 1 : 1) auf das gesamte genehmigte Kapital von 700 Mrd. € beziehen sollte. Aber ein flaues Gefühl hatte ich trotzdem im Magen: irgend etwas stimmte nicht!
Was da faul war, fiel mir erst durch eine Art von "Eingebung" auf (obwohl es rückblickend sonnenklar ist: "Wieso bin ich darauf nicht gleich gekommen"?):
Die Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche ist falsch!
- "Shares of authorised capital stock initially subscribed shall be issued at par" heißt es nämlich in der englischsprachigen Vertragsversion.
- Und das bedeutet korrekt auf Deutsch: "Anfänglich gezeichnete Anteile am genehmigten Kapital werden zum Nennwert ausgegeben" (alternative Übersetzungsvariante s. u.).
"Die Anteile des genehmigten Stammkapitals am anfänglich gezeichneten Stammkapital werden zum Nennwert ausgegeben".falsch (welche/r Dilettant/en war/en da am Werke?). Indem sie das "genehmigte" Kapital als einen Anteil am "gezeichneten" Kapital erscheinen lässt suggeriert sie nämlich, dass die Menge des genehmigten Kapitals eine Teilmenge des gezeichneten Kapitals sein könne. Das ist jedoch von den Wortbedeutungen her absolut ausgeschlossen: Kapital, das nicht zuvor genehmigt (beschlossen) wurde, kann niemand zeichnen. Anders gesagt: Die Menge des "gezeichneten" Kapitals ist immer kleiner oder gleich, jedoch niemals größer als die Menge des "genehmigten" Kapitals.Vorliegend ist die "genehmigte" Menge des Stammkapitals i. H. v. 700 Mrd. € identisch mit der "gezeichneten" Menge. Theoretisch hätte man aber auch ein "genehmigtes" Stammkapital von beispielsweise 1.000 Mrd. € beschließen können, und von dem aber zunächst lediglich 700 Mrd. ausgegeben ("gezeichnet") worden wären. (Den Rest hätte man z. B. für den Beitritt weiterer Mitglieder vorsehen können).Durch diesen Übersetzungsfehler dürfte sich auch die (im Internet gelegentlich zu lesende) Vorstellung in die Köpfe eingeschlichen haben, dass sich in der vorliegenden Vertragsfassung die Nennwertausgabe nur auf die anfänglich eingezahlte Teilmenge des genehmigten Kapitals bezieht, und dass somit bei der Nachforderung von noch nicht eingezahlten Beträgen aus dem genehmigten Stammkapitalvolumen von 700 Mrd. € auch ein Aufgeld beschlossen werden könne. Das ist jedoch, wie der Blick auf die englische (zweifellos: originale) Fassung zeigt, ganz eindeutig falsch. "Subscribed capital" ist "gezeichnetes Kapital"; von "eingezahltem" Kapital ist da nirgends die Rede. Korrekt wäre übrigens neben meiner o. a. Neuübersetzung noch: "Die (oder: Jene) Anteile aus dem genehmigten Stammkapital, die (oder: welche) anfänglich gezeichnet werden ...".Tja: so "sauber" arbeiten unsere Eurettungsfetischisten ... Aber dafür wissen die wenigstens, wie man uns Bürger "sauber" abzockt! ceterum censeoVerhindert die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu den von Bundeskanzlerin Angela Merkel auf dem Brüsseler Gipfel 28./29.06.2012 zugesagten Auflagenerleichterungen und insbesondere zur Entlassung der Nationalstaaten aus der Haftung für die Banken in ihren Ländern, wenn die erforderliche Änderung des ESM-Vertrages dort zur Abstimmung ansteht! WIR sind das Volk; bei UNS(eren Vertretern) liegt die Entscheidungskompetenz!
Textstand vom 04.08.2012. Gesamtübersicht der Blog-Einträge (Blotts) auf meiner Webseite http://www.beltwild.de/drusenreich_eins.htm. Eine vorzügliche, laufend aktualisierte Übersicht über die Internet-Debatte zur Eurozonenkrise bietet der Blog von Robert M. Wuner. Für diesen „Service“ ihm herzlichen Dank!Hinweis für Paperblog-Leser: Die Original-Artikel in meinem Blog werden teilweise aktualisiert bzw. geändert