Sind Sie Migrantin/Migrant?

Diese Frage war bislang verpönt, zu groß die Ähnlichkeit mit der nach der Religionszugehörigkeit in der Nazizeit. Es gab Deutsche und Ausländer, fertig. Und nun auf einem offiziellen Fragebogen, herausgegeben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und dem Europäischen Sozialfonds. Sind Sie Migrantin/Migrant? Die Frage davor: Gehören Sie einer anerkannten Minderheit an (anerkannte Minderheiten = Sinti und Roma, Sorben, Friesen, Dänen). Die Frage danach: Haben Sie eine anerkannte Behinderung? Auch hier eine Erklärung in Klammern – aber keine zur Frage nach dem Migrationsstatus.

Wer ist Migrant aus der Sicht dieser Behörden? Auf meine Frage bekam ich vom BMWI keine Antwort. Der ESF verwies mich auf die Stelle im Destatis-Dschungel, an der definiert ist, wer Migrant ist:

“Zu den Personen mit Migrationshintergrund gehört die ausländische Bevölkerung – unabhängig davon, ob sie im Inland oder im Ausland geboren wurde – sowie alle Zugewanderten unabhängig von ihrer Nationalität. Daneben zählen zu den Personen mit Migrationshintergrund auch die in Deutschland geborenen eingebürgerten Ausländer sowie eine Reihe von in Deutschland Geborenen mit deutscher Staatsangehörigkeit, bei denen sich der Migrationshintergrund aus dem Migrationsstatus der Eltern ableitet.

Zu den letzteren gehören die deutschen Kinder (Nachkommen der ersten Generation) von Spätaussiedlern und Eingebürgerten und zwar auch dann, wenn nur ein Elternteil diese Bedingungen erfüllt, während der andere keinen Migrationshintergrund aufweist. Außerdem gehören zu dieser Gruppe seit 2000 auch die (deutschen) Kinder ausländischer Eltern, die die Bedingungen für das Optionsmodell erfüllen, d.h. mit einer deutschen und einer ausländischen Staatsangehörigkeit in Deutschland geboren wurden.”

Die Merkmale, die eine Person mit Migrationshintergrund kennzeichnen, wurden im Rahmen des ersten Mikrozensus 2005 offenbar erstmals definiert. Damit wurden die Menschen, die seit den 50er Jahren mehrheitlich als Arbeitsmigranten nach Deutschland eingewandert waren, erstmals als besondere Bevölkerungsgruppe zur Kenntnis genommen. Das erklärte Ziel dieser Erhebung, nämlich “Art und Umfang des Integrationsbedarfs” (S. 73, Leben in Deutschland) zu erfassen, wird allerdings ein wenig zu spät formuliert: Die jetzigen Zuwanderer leben schon seit mehreren Generationen in Deutschland und dürften inzwischen kaum mehr Unterstützungsbedarf als die Stammbevölkerung haben.

Weshalb also jetzt das zusätzliche Kennzeichen Migrationshintergrund? Die späte Entdeckung eines “Integrationsbedarfs” könnte bezwecken, einen weiteren öffentlich alimentierten Markt einzugrenzen, beispielsweise im Bereich Gesundheit und Pflege (Link zur Broschüre “Migrationssensible Datenerhebung für die Gesundheits- und Pflegeberichterstattung”). Wobei andere Klientengruppen öffentliche Fürsorge womöglich nötiger hätten, beispielsweise Kinder unter 3, denn soziale Verelendung trifft einen wachsenden Teil der Deutschen unabhängig von ihrem Migrationsstatus. Populisten wie Sarrazin werden uns langfristig auch nicht weiterhelfen, trotz der sozialpsychologischen Ventilfunktion seines Pamphlets: Deutschland mit seiner alternden Stammbevölkerung braucht seine Zuwanderer, besonders die Qualifizierten unter ihnen, die in einer globalisierten Welt auch anderswo leben und arbeiten könnten.

Und welchen Zweck hat es wohl, knapp 19% (S. 74, Leben in Deutschland) der Menschen in Deutschland einen Migrationshintergrund zuzuschreiben? Das Kennzeichen Migrationshintergrund ist ein negatives Kennzeichen, das wie das einer Behinderung oder der Zugehörigkeit zu einer verfolgten Minderheit, siehe Fragebogen, einen besonderen Betreuungsbedarf unterstellt.

Ich habe einen Migrationshintergrund, trotz deutscher Mutter, deutscher Sozialisation und deutscher Staatsangehörigkeit. Für mich ist der Erlebensfall des Standard-Deutschseins offenbar ausgeschlossen. Hätte ich Kinder, wären sie nach der Destatis-Definition ebenfalls Deutsche mit Migrationshintergrund, selbst wenn ihr Vater ein alteingesessener Deutscher wäre: Zu den “Personen mit Migrationshintergrund” … “gehören die deutschen Kinder (Nachkommen der ersten Generation) von Spätaussiedlern und Eingebürgerten und zwar auch dann, wenn nur ein Elternteil diese Bedingungen erfüllt, während der andere keinen Migrationshintergrund aufweist.”

Meine Kinder hätten also einen Migrationshintergrund, und würden den bis ultimo vererben. Denn in der Destatis-Definition fehlt ein klarer Hinweis darauf, ab wann dieses besondere Kennzeichen “Migrationshintergrund” erlischt. Oder bleibt es über die Generationen erhalten, wie die Zugehörigkeit zum Judentum in der Nazizeit? Mein deutscher Großvater musste damals wegen unseres Familiennamens einen Stammbaum besorgen, aus dem hervorging, dass die Dessaives brave Christen waren, wenn auch aus Belgien zugewanderte.

Verstößt das nicht gegen das Gleichstellungsgesetz? Und zwar schon ab dem Moment, an dem die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen wird?? Trotz des Gefühls, als Deutsche nicht mehr ganz ernst genommen zu werden, werde ich mein staatsbürgerliches Engagement noch nicht aufgeben ;-)


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