Sind Fernstudenten Akademiker zweiter Klasse?

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Manch einer denkt vielleicht, dass ein Fernstudent nur ein Akademiker zweiter Klasse ist. Doch stimmt das wirklich?

Nein, denn bei einem akademischen Fernstudium sind die Fernhochschulen und Präsenzhochschulen vergleichbar und gleichwertig. Der akademische Titel des Bachelor oder Master wird in Deutschland nach dem Hochschulrahmengesetz nur durch Hochschulen verliehen und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein Präsenz oder ein Fernstudium handelt.

Kein Abschluss zweiter Klasse

Rein rechtlich gesehen sind somit die Fernstudenten den Präsenzstudenten und dem möglichen Abschlüssen gleichgestellt. Vom Aufwand her gibt es jedoch Unterschiede. Da ein Fernstudium in der Regel neben dem Beruf erfolgt, ist es deutlich anstrengender. Fernstudenten sind daher im Normalfall als besonders ehrgeizige und zielstrebige Mitarbeiter bekannt. Arbeitgeber honorieren das in der Regel entsprechend.

Befragungen und Studien von Personalentscheidern zeigen eine hohe Akzeptanz des akademischen Fernstudiums. Wichtig für Unternehmen ist, dass sich die Bewerber regelmäßig weiterbilden und entsprechende Abschlüsse nachweisen können.

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