Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung ist ein tiefer Eingriff in die Menschenwürde und eine große Verletzung der intimsten Privatsphäre. In Deutschland ist fast jede zweite Frau schon einmal Opfer von sexueller Belästigung geworden. Insgesamt sind weitaus mehr Frauen als Männer von dieser Straftat betroffen.

Sexuelle Belästigung - mehr als nur ein Delikt

Dabei gilt jede Handlung, die nicht erwünscht ist und einen sexuellen Hintergrund hat als Belästigung. Es gibt zwar bereits Sanktionen, die verhängt werden können, allerdings geschieht dies meist erst, wenn es bereits zu spät ist. Die richtige Prävention ist daher auf diesem Gebiet sehr wichtig.

Sexuelle Belästigung ist zu keiner Zeit als „ok" anzusehen und muss auch entsprechend geahndet und unterbunden werden. Psychische Langzeitfolgen unter den Betroffenen sind leider keine Ausnahmefälle.

Sexuelle Belästigung - wo ist die Grenze?

Oftmals scheint nicht klar zu sein, wo genau sexuelle Belästigung überhaupt anfängt und was noch in Ordnung ist. Dabei ist es auch von der Gesetzgebung her klar geregelt.

Jegliche Annäherungen, die eine Person in ihrer Würde verletzten und unerwünscht sind, fallen in den Bereich der sexuellen Belästigung.

Es muss nicht zwingend eine handgreifliche Handlung ausgeführt werden um jemand anderen zu belästigen. Ein Griff an den Po oder eine obszöne Aussage können schon ausreichen, um eine andere Person in ihrer Würde herabzusetzen. Ebenso ein dauerhaftes Anstarren, fixierende Blicke oder auch Bemerkungen über die Figur können diesen Tatbestand darstellen.

Was kann man tun, sobald man bedrängt wird?

Zuerst sollte die Person, von der die Belästigung ausgeht, darauf hingewiesen werden. Dies sollte zwar höflich aber dennoch bestimmend geschehen.

Keinesfalls sollte dieses Verhalten als „nicht so schlimm" abgetan werden. Zu hoffen, dass dieses Fehlverhalten von alleine aufhört, ist meist ein Trugschluss. Derartig unerwünschte Annäherungen sollten direkt zu Beginn im Keim erstickt werden.

Bei sexueller Belästigung im öffentlichen Raum kann es schon helfen den Belästiger energisch zurückzuweisen. Dieser empfindet dann meist Scham und hat Angst die Blicke der anderen Passanten auf sich zu ziehen. In Diskotheken oder auf Veranstaltungen sollte man sich an das Sicherheitspersonal wenden.

Häufig kommt sexuelle Belästigung auch am Arbeitsplatz vor. Dieses berufliche Umfeld ist zwar oftmals eine schwierigere Situation, dennoch kann man sich gegen einen Übergriff erfolgreich zur Wehr setzen.

Einen Vorfall sollte man keinesfalls verschweigen, sondern den Vorgesetzten kontaktieren. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Arbeiter und Angestellten vor sexueller Belästigung zu schützen. Als Ansprechpartner kann man allerdings auch den Betriebsrat oder den Betriebsarzt kontaktieren. Sollte die Belästigung vom Chef oder einem höheren Angestellten stattfinden, ist auch der Gang zur Gewerkschaft ratsam.

Die fortdauernden Diskussionen über sexuelle Belästigung

Derzeit beherrscht das Thema sexuelle Belästigung die Medienwelt mehr denn je. Immer wieder schildern Frauen ihre Erlebnisse und machen anderen Betroffenen Mut sich dagegen zur Wehr zu setzen.

Die aktuellen Diskussionen zeigen allerdings nur das Ausmaß der sexuellen Belästigung bis in die höchsten Ebenen. Leider wird nicht nach den Hintergründen und Ursachen für diese Übergriffe gefragt.

Die genauen Ursachen hierfür sind nicht einfach zu deuten.
Oftmals werden Frauen hierbei als zu emanzipiert hingestellt, was für ein falsches Verrohungsdenken der Gesellschaft spricht. Frauen sind keinesfalls als Objekte anzusehen.

In manchen kulturellen Kreisen sind die Rechte der Frau als sehr gering anzusehen und die Belästiger kennen es von ihrem Hintergrund her nicht anders. Dieses Denken ist allerdings keinesfalls kompatibel mit unserer modernen Gesellschaft.

Daher stellt sich letztendlich die Frage, wie der Sexuellen Belästigung Grenzen gesetzt werden können und Täter bereits von vornherein abgeschreckt werden

Haben Sie Fragen, Anregungen oder Kritik? Sprechen Sie uns gerne an!


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