Mit Beginn des Jahres 2013 treten gleich drei PEFC-Standards in Kraft, die sich auf private Selbstwerber beziehen und im Rahmen der letzten Standardrevision 2009 verabschiedet wurden. Zum einen müssen private Selbstwerber (per Selbsterklärung) die Verwendung von biologisch schnell abbaubaren Kettenhaftölen und von Sonderkraftstoffen nachweisen, zum anderen müssen sie die Teilnahme an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang, der den Anforderungen der Versicherungsträger entspricht, belegen. Aufgrund von kritischen Stimmen aus Reihen der Forstbetriebe revidierte der DFZR seine Interpretation dieser Vorgabe und stellte klar, dass die Fürsorgepflicht für Brennholzselbstwerber in PEFC-zertifizierten Wäldern nicht an der Waldstraße ende, sondern die entsprechenden PEFC-Standards „auch für private Käufer, die Brennholz in langer Form an der Waldstraße aufarbeiten“ gelten.
Der DFZR wies ferner darauf hin, dass private Selbstwerber die Teilnahme an Motorsägenlehrgängen durch entsprechende Urkunden belegen sollen, aus denen die Schulungsinhalte des Kurses hervorgehen und die von einer Person unterschrieben sind, welche die von der Gesetzlichen Unfallversicherung definierten Qualifikationsanforderungen (GUV-I 8624) erfüllt.
Bedingung für weitere Anerkennung des Deutsches Forst-Service Zertifikats gestellt
PEFC legt großen Wert auf qualifizierte Forstunternehmer. So fordern die PEFC-Standards: „In der Waldarbeit bei örtlicher Verfügbarkeit und ab 2014 generell nur solche Dienstleistungs-, Lohnunternehmer und gewerbliche Selbstwerber einzusetzen, die ein von PEFC Deutschland anerkanntes Zertifikat besitzen.“ Die Anforderungen, die PEFC an Forstunternehmerzertifikate stellt, sind in einer PEFC-Verfahrensanweisung klar definiert. Die Unabhängigkeit des Standardsetzers von der Zertifizierungsstelle gehört zu diesen Vorgaben.
Im Zuge einer Prüfung des aktualisierten DFSZ-Systems, das am 1. August 2012 in Kraft trat, stellte der Deutsche Forst-Zertifizierungsrat fest, dass die Unabhängigkeit der Zertifizierungsstelle (AlkoCert GmbH) vom Standardsetzer (VDAW e.V.) aufgrund personeller Verflechtungen nicht mehr gegeben ist.
Der DFZR fordert deshalb den VDAW e. V. auf, bis zum 3. Juli 2013 die Verbindungen zur Zertifizierungsstelle AlkoCert GmbH zu entflechten bzw. keine weiteren Zertifizierungen durch die AlkoCert GmbH zuzulassen. Sollte der VDAW dieser Forderung nicht nachkommen, werde der DFZR dem Deutschen Forst-Service Zertifikat die weitere Anerkennung verwehren. Betroffen wären in diesem Fall über 1.200 Forstunternehmer, die dann gezwungen wären, zu einem anderen Zertifizierungssystem zu wechseln. Zurzeit sind neben dem DFSZ das RAL Gütezeichen, tqforst sowie das System Kompetente Forstpartner (KFP) von PEFC anerkannt. Der Sächsische Forstunternehmerverband hat für sein neues Zertifizierungssystem KUQS (Kompetenznachweis Umwelt-, Qualitäts-, und Sicherheitsstandards für Forsttechnische Dienstleistungsunternehmen) die Anerkennung beantragt.