Schweiz: Erneute Volksabstimmung am 24. November 2013

Am Sonntag den 24. November ist es schon wieder so weit. Alle mündigen Schweizer Bürger sind aufgerufen, ihre Stimme an der Urne abzugeben. Zur Abstimmung kommen auf Bundesebene drei Sachvorlagen: Die Volksinitiative 1:12 “Für gerechte Löhne”, die Volksinitiative “Familieninitiative” und eine Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes (Autobahnvignetten).

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Wieder Volksabstimmung, Lobbyeinflüsse garantiert – Foto: © Andrea Damm / pixelio.de

Die Empfehlungen von Seiten Bundesrat und Parlament sind – wie meistens – sehr fragwürdig, zumal sie nicht dem Volke, sondern hauptsächlich Interessensverbänden und Lobbies dienen. Leider kommen die Berichte im Abstimmungsbüchlein – wie gewohnt – auch hier wieder ziemlich tendenziös daher, mit dem Ziel, dass der Status Quo auf keinen Fall angetastet werden soll, mal vom Wunsch den Bürger über weitere Gebühren noch mehr zu schröpfen (siehe 3. Bundesvorlage) abgesehen.

Aber immerhin ist die “Bundesratshure” Alain Berset im Dienste der Pharmamafia dieses mal nicht auf Propagandatour wie für den Impfzwang, was wohl daran liegt, dass die Pharmamafia von diesen Vorlagen nicht betroffen ist (von einigen Topkaderleuten mit ihren astronomischen Jahressalären & Boni in ein bis zwei-stelliger Millionenhöhe hinsichtlich der 1. Bundesvorlage mal abgesehen).

Die Vorlagen auf Bundesebene sind nicht ganz so wichtig wie bei der letzten Abstimmung. Dennoch sollte von möglichst vielen das Richtige abgestimmt werden, zumal durchaus noch die Chance besteht, dass das Volk – trotz manipulativen Berichten aus Bern und durch die Mainstreammedien – die richtigen Entscheide trifft.

Nach intensivem Studium der Paragraphen und damit zusammenhängender, tiefgehender Hintergrund-Recherchen, habe ich mich nun also endlich durch die einzelnen Vorlagen im Detail gekämpft. Hier nachfolgend die Dudeweblog-Empfehlungen mit Begründungen.


Bundesvorlagen: (grau)

  • 1. Volksinitiative ‘1:12 – Für gerechte Löhne’ icon_arrow Ja
    Klar, weil ein Ja – vorallem symbolisch – ein deutliches Zeichen setzen kann.

Die Vorlage im Detail betrifft eine Änderung/Erweiterung der Bundesverfassung. Dabei ist mir aufgefallen, dass für diese BV-Änderung der gleiche Artikel vorgesehen ist, wie das bereits bei der Volksinitiative “Für ein bedingungsloses Grundeinkommen” der Fall war, nämlich BV Art. 110a. Logischerweise können diese zwei unterschiedlichen Verfassungserweiterungen nicht den gleichen Artikel bekommen.

Wortlaut der Volksinitiative:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 110a (neu) Lohnpolitik

1Der höchste von einem Unternehmen bezahlte Lohn darf nicht höher sein als das Zwölffache des tiefsten vom gleichen Unternehmen bezahlten Lohnes. Als Lohn gilt die Summe aller Zuwendungen (Geld und Wert der Sach- und Dienstleistungen), welche im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit entrichtet werden.

2Der Bund erlässt die notwendigen Vorschriften. Er regelt insbesondere:

a. die Ausnahmen, namentlich betreffend den Lohn für Personen in Ausbildung, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Menschen mit geschützten Arbeitsplätzen;

b. die Anwendung auf Leiharbeits- und Teilzeitarbeitsverhältnisse.

Quelle: http://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis375t.html

JA-Begründung:

Von einem JA betroffen wären hauptsächlich einige wenige Topverdiener von Konzernen aus den Branchen Chemie, Pharma, Finanzen, Versicherungen und Telekommunikation, aber auch diejenigen von SBB, Post, RUAG und einiger anderer Konzerne.

Das Hauptargument der Gegnerschaft (v.a. sogenannt ‘Liberale’), das quer durch alle Kanäle kolportiert wird, besagt, dass eine Annahme dieser Initiative einen untragbaren Eingriff in die Selbstbestimmung der Unternehmungen darstellt, was völlig an den Haaren herbeigezogen ist, zumal die Vorlage lediglich besagt, dass niemand in einem Unternehmen mehr als zwölf mal so viel wie der schlechtbezahlteste Arbeitnehmer im gleichen Unternehmen verdienen darf.

Wenn also z.B. die Putzfrau der UBS SFR 50’000.- Jahressalär verdient, dürfen auch die höchsten Kaderleute des gleichen multinationalen Verbrechersyndikats nicht mehr als SFR 600’000.- pro Jahr verdienen.

Wenn man hiebei bedenkt, was global betrachtet für enormer gesellschaftlicher Schaden durch das Management der Konzernmultis (z.B. durch Hedgefonds, Nahrungsmittelspekulationen, usw.) angerichtet wird, müsste meiner bescheidenen Ansicht nach eher die Putzfrau (die tatsächlich was sinnvolles schafft, nämlich Sauberkeit und Hygiene) das höchste Salär erhalten, während das verbrecherisch agierende Top-Kader sich mit dem Minimum zufrieden geben sollte. Selbstverständlich ist das vollkommen utopisch, aber ungeachtet dessen, sollte jedem vernunftbegabten Individuum einleuchten, dass niemand mehr als SFR 600’000.- Einkommen pro Jahr braucht, und v.a. steht es jedem Unternehmen auch bei Annahme der Initiative frei, zumal wenn sie unbedingt mehr verdienen wollen, der Putzfrau ein Jahressalär von SFR 100’000.- zu bezahlen, womit die höchsten Jahressaläre gerne auch SFR 1’200’000.- betragen dürfen.

Damit dürfte klar sein, weshalb das Hauptargument der Gegnerschaft schlicht lachhaft ist, zumal die Unternehmen ihre ausbezahlten Löhne noch immer völlig frei bestimmen dürfen, und um der Gerechtigkeit willen lediglich das Verhältnis vom höchsten zum tiefsten Lohn mit 12:1 gedeckelt wird.

Die Initiative, lanciert durch die JuSo Schweiz, fordert lediglich eine Begrenzung der von jedweder Moral enthobenen, astronomischen Saläre und Boni der Topverdiener, bzw. Mindestlöhne für die schlechtbezahltesten Arbeiten, um zumindest ein wenig mehr Gerechtigkeit wiederherzustellen und dem in den letzten Jahren stattfindenden Wahnsinn der Lohnexzesse ein wenig Einhalt zu gebieten, was von den Aktionären der betroffenen Konzerne offensichtlich leider nicht zu erwarten ist.

Etliche weitere gute Argumente für ein JA liefert der Artikel von Telepolis/Heise: Muss der Chef der Schokoladenfabriken Lindt und Sprüngli 230 Mal mehr verdienen?

Interessant ist der Fakt, dass die betroffenen Topverdiener in der Öffentlichkeit kein Wort zur Vorlage verlieren, während stattdessen der Schweizerische Gewerbeverband (und weitere) zuvorderst an die NEIN-Front geschickt wird, obwohl kaum einer der Mitglieder des sich hauptsächlich aus KMU‘s zusammensetzenden Verbands in seinem eigenen Unternehmen mehr als zwölf mal soviel verdient, wie der schlechtest bezahlte Mitarbeiter im selben Unternehmen.

Man sollte auch wissen, dass durch Annahme der Initiative nur ein auf die ganze Bevölkerung bezogener, ganz kleiner Prozentsatz von Topverdienern tatsächlich betroffen sein würde. Das Motiv der Gewerbeverbandmitglieder liegt hier meiner Einschätzung nach hauptsächlich in der Zusicherung von gut dotierten Verträgen mit den betroffenen multinationalen Verbrechersyndikaten.

Leider beinhaltet diese Initiative aber auch einen entscheidenden Fehler, weshalb ich bereits eingangs die Symbolik angesprochen hatte: Sie bietet Schlupflöcher! Diese Lohnexzesse können – obwohl Ziffer 2 der Initiative notwendige gesetzliche Vorschriften vorsieht – auch bei Annahme der Initiative relativ leicht weiter praktiziert werden, indem ganz einfach das Managment ins Ausland ausgelagert wird, oder indem die Topverdiener als externe Mitarbeiter eingestellt werden. Es mag noch weitere geben.

Abschliessend lässt sich sagen, dass die JuSo-Initiative zwar gut gemeint ist, jedoch den falschen Ansatz hat. Da war die vom Volk am 3. März 2013 mit 67.9% JA-Stimmen deutlich angenommene Minder-Initiative “gegen die Abzockerei” zweifelsfrei wesentlich sinnvoller und zielführender.

Viel schlauer als die vorliegende, zu wenig durchdachte Vorlage der JuSo, wäre jedoch eine Deckelung von Privatvermögen auf z.B. SFR 5’000’000.- (es braucht niemand mehr als 5 Mio, auch in der teuren Schweiz nicht!), zumal es auf diese Weise völlig egal wäre, wenn ein Topmanager eine halbe Billion Jahressalär verdiente, weil er damit 99% (exkl. seines Konsums) dieses Lohnes Ende Jahr abzugeben hätte. Dieser Überschüss könnte dann beispielsweise in einen Topf fliessen, welcher dazu beitragen könnte, das bedingungslose Grundeinkommen zu finanzieren. Somit kämen diese Lohnexzesse tatsächlich direkt der gesamten Gesellschaft zugute.

Nichtsdestotrotz ist es – eben hauptsächlich wegen der Symbolik/Zeichensetzung – wichtig, dass das Schweizer Stimmvolk mit dem JA ein deutliches Zeichen setzt, dass sie diese Exzesse einiger weniger nicht mehr zu dulden gewillt ist. Es schadete der Schweizer Gesellschaft mit Sicherheit nicht, wenn diese egozentrischen Verbrecher die Schweiz verliessen, unabhängig davon, was einige Meinungsmacher behaupten – eher im Gegenteil wäre das wohl gar ein Segen.


  • 2. Volksinitiative ‘Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen’ icon_arrow Ja
    Klar, wichtig, weil ein Ja die Familien stärkt und der massiv steigenden Tendenz der Fremdbetreuung Systemindoktrination der Kinder in überteuerten KiTas effizient und zielführend entgegenwirken kann.

Auch diese Vorlage betrifft im Detail eine Änderung/Erweiterung der Bundesverfassung.

Wortlaut der Volksinitiative:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 129 Abs. 4 (neu)

4 Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, muss für die Kinderbetreuung ein mindestens gleich hoher Steuerabzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen.

Quelle: http://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis378t.html

Mit der momentanen Situation werden Eltern, die ihre Kinder in KiTas abschieben (gemäss des Bundesamtes für Statistik 38% der Paarhaushalte bzw. 54% der Alleinerziehenden bei unter 15-jährigen, und 52% der Paarhaushalte bzw. 70% der Alleinerziehenden bei unter 7-jährigen), damit sie sich möglichst intensiv in der Kalbtänzer-Sklaverei einbinden (lassen) können, um zum Zwecke des grassierenden Konsumgrössenwahns möglichst schnell möglichst viel Schuldgeld anzuhäufen, enorm bevorzugt, während Mütter und Väter, die ihre Kinder selber erziehen möchten, extrem benachteiligt sind.

Während also die Leistungen einer fremdbetreuenden Institution honoriert werden, wird der Aufwand der Kinderbetreuung durch die Eltern aktuell nicht als Leistung angesehen (warum wohl?).

Hier setzt die von der SVP lancierte Familieninitiative zurecht an, indem mit der Ergänzung von BV Art. 129 Ziffer 4 zumindest eine Gleichberechtigung wiederhergestellt wird und der Diskriminierung der ihre Kinder selber betreuenden Familien ein Ende gesetzt würde.

Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen möchten, können dies weiterhin ohne Abstriche tun. Eltern, die ihre Kinder selber erziehen, und welche die Familienbunde damit stärken möchten, können bei Annahme der Vorlage neu die gleichen Steuerabzüge geltend machen, wie institutionsgläubige Eltern, welche die gezielte Systemindoktrination (Verstaatlichung) ihrer Kinder wünschen, oder schlicht keine Verantwortung für die Erziehung ihrer Nachkommenschaft übernehmen wollen.

In der bundesrätlichen Propaganda im Abstimmungsbüchlein wird die Angst geschürt, dass bei Annahme der Initiative jährlich 390 Millionen Franken in der Steuerkasse des Bundes und auf Kantons- & Gemeindeebene 1 Milliarde Franken fehlen würden. Diese Schätzungsbeträge sind erstens völlig aus der Luft gegriffen, zweitens werden die enormen Vorteile, welche eine Stärkung der Familienbunde langfristig mit sich bringt, mit keinem einzigen Wort erwähnt und drittens hätte der Bund (als auch die Kantone) haufenweise Gelder zur Verfügung, wenn nicht durch sinnlose Bürokratengängelei und sonstigen völlig unnötigen Ausgaben jährlich Milliarden von Franken zum Fenster hinausgeworfen würden (siehe dazu auch die untenstehende Parolenbegründung bei der 3. Vorlage).

Erst kürzlich hat Peggy Gallmeister bei dem auf dem Portal The Intelligence erschienenen Artikel “Darf Frau auch ‘nur’ Hausfrau sein?” einige wichtige Fragen gestellt, und auch einige essentielle Antworten gegeben, die zum ernsthaften, tiefen Nachdenken anregen, wobei ich zum Titel noch anfügen möchte, dass es völlig egal ist ob Hausfrau oder Hausmann:

Frauenquote, Gleichberechtigung, Elterngeld, mehr Kita-Plätze – Darf man in der heutigen Zeit überhaupt noch Hausfrau sein? Oder ist die Gesellschaft immer mehr darauf ausgelegt, diese Aufgabe und diese Art von Beruf im Leben zu streichen und durch Institutionen zu ersetzen, die den Job der Kindererziehung übernehmen? Männer bleiben werden zu Hausmännern, Frauen zu karriereorientierten Überfliegern. Gibt es in der heutigen Gesellschaft überhaupt noch so etwas wie Hausfrauen?
[...]
Die Frage tut sich auf, ob nicht in jeder Karrierefrau auch eine heimliche Hausfrau steckt, und diejenige Frau sich nicht einfach an einem bestimmten Punkt in ihrem Leben gegen Kinder und für die Karriere entschieden hat.
[...]
Dieser “Beruf” ist gesellschaftlich nicht anerkannt, wird weder mit einer angemessenen Bezahlung noch mit Hochachtung honoriert, sondern eher belächelt und heruntergestuft. Und trotzdem übernehmen die Hausfrauen ohne ein Wort zu sagen oder riesige Pressekonferenzen darüber zu geben, welch wichtigen Beitrag sie zum Wohle der Gesellschaft leisten, den wohl wichtigsten Beitrag zur Entwicklung der modernen Gesellschaft.
[...]

Dass ebendieser Beruf der Hausfrau bzw. des Hausmannes endlich die Achtung bekommt, die er unbestreitbarerweise verdient hat, genau dies fördert die vorligende Familieninitiative, weshalb auf ein wuchtiges Volks-JA am 24. November gehofft werden muss!


  • 3. Änderung des Nationalstrassenabgabegesetz (NSAG) – Gebührenerhöhung der Autobahnvignette icon_arrow Nein
    Sonnenklar und wichtig, weil diese Gesetzesänderung mal wieder nur dazu dient, den steuerzahlenden Bürger (Steuern haben auch dem Bau und Unterhalt von Strassen zu dienen!) weiter zu schröpfen. Eine Gebührenerhöhung von SFR 40.- auf SFR 100.-, also um 150%!, ist eine völlig grössenwahnsinnige Unverschämtheit den Automobilisten gegenüber!

Die zur Abstimmung stehende Änderung des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (NSAG) findet sich in Gänze hier: http://www.admin.ch/ch/d/ff/2013/2527.pdf

Auszug / Wesentliche Änderung bzw. Neuerung:

Art. 6 Abgabebetrag und Rückerstattung
1 Die Abgabe beträgt für:
a. ein Jahr 100 Franken;
b. zwei Monate 40 Franken.
2 Die Abgabe wird nicht zurückerstattet.

Diese Vorlage ist auch für ausserhalb der Schweiz wohnhafte Individuen – insbesondere im Ausland wohnhafte Grenzgänger, welche in der Schweiz arbeiten, oder Reisende (Deutsche, Österreicher, Franzosen und Italiener), welche mehrmals im Jahr die Schweiz besuchen, oder die Passage durch die Schweiz für Reisen in den Norden bzw. Süden nutzen – wichtig, zumal jeder der Schweizer Autobahnen benützt, die erhöhte Vignettengebühr zu bezahlen hat.

NEIN-Begründung:

Diese Vorlage ist eine unverhohlene Frechheit dem Schweizer Büezer (dt. Malocher) und Steuerzahler gegenüber. Während in diesem Land offenbar genug Geld für einen völlig aufgeplusterten Behördenapparat voller überbezahlter Bürokraten herumliegt, der in vielen Fällen nur dazu dient, den kleinen, hart arbeiteten Mann (und selbstverständlich auch die Frau) mit sinnloser Gängelei (Beschäftigung mit bzw. Zwang zur Auseinandersetzung mit überflüssiger Bürokratie) zu terrorisieren, während in diesem Land offensichtlich haufenweise Schotter für die Sanierung von auf exterritorialem Gebiete stehenden Gebäuden von internationalsozialistischen Klüngel-Organisationen locker gemacht werden kann, usw., fehlt logischerweise das zum Fenster hinausgeschmissene Steuergeld für den Ausbau und Unterhalt der Nationalstrassen.

Während also Steuergelder von Seiten der Volksverräter in Bern je länger je mehr gezielt zweckentfremdet werden, soll nun die Bürger mit dieser Gesetzesänderung weiter wie Geldzitronen ausgepresst werden. Auch das Kleingewerbe, welches zum effizienten Funktionieren auf Mobilität angewiesen ist, wäre durch ein evtl. Ja massiv betroffen.

Bereits heute werden die Bürger und KMU’s allein für den Strassenverkehr mit knapp 10 Milliarden Franken geschröpft. Und nun soll also das Steuergeldverpulverungsgebaren der Volksverräter in Bundesbern mit noch mehr zusätzlichen Abgaben – welche ohnehin in sehr vielen Belangen immer höher werden; keineswegs zufällig! -, durch eine in diesem Falle gar mit einer den Begriff “Wucher” beinah noch beleidigenden 150%igen Gebührenerhöhung der Vignette, per Gesetz zur Realität gemacht werden.

Der Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann spricht auf dem Politblog des Tagesanzeigers unter dem Titel “Erhöhung um 150% – ohne Mehrwert” Klartext:

[...]
Bereits heute nimmt der Bund jährlich 9,5 Milliarden Franken durch Steuern, Gebühren und Abgaben des Privatverkehrs ein. Von diesen 9,5 Milliarden Franken fliessen aber nur gerade 30 Prozent zweckgebunden in die Strasseninfrastruktur. Die restlichen 70 Prozent fliessen in die allgemeine Bundeskasse und in den öffentlichen Verkehr und teilweise sogar ins Ausland. Nun wieder dem Auto- und Motorradfahrer Geld aus dem Sack zu ziehen, obwohl dieser eigentlich schon mehr als genug für die Strassen bezahlt, gilt es zu verhindern!
[...]
Weiter ist zu bedenken, dass bei einer Erhöhung von 150 Prozent KMU-Betriebe mit grossem Autobestand massive Kostenfolgen zu tragen hätten. Diese würden natürlich auf den Konsumenten, also den Steuerzahler, abgewälzt.
[...]
Es kann aber nicht sein, dass der Privatverkehr immer mehr zur Kasse gebeten und das Geld zur Stopfung von staatlichen Haushaltslöchern verwendet wird. Die Vignettenpreiserhöhung ist nur der Anfang, weitere Abgaben, wie die massive Erhöhung des Benzinpreises, die Erhöhung der Autoimportsteuer oder die Begrenzung des Pendlerabzuges sind geplant.
[...]
Still und leise wird also versucht, die versprochene Zweckbindung auszuhebeln, und einmal mehr wird versucht, das Volk über den Tisch zu ziehen.
[...]

Das Stimmvolk soll mit der bundesrätlichen Propaganda im Abstimmungsbüchlein u.a. über den linken Trick, neu eine Zweimonatsvignette für SFR 40.- anzubieten (aktuell SFR 40.- pro Jahr), dazu gebracht werden, diesen behördlichen Volksraub gutzuheissen – was hoffentlich nicht funktioniert. Dem gibt es nichts mehr hinzuzufügen, ausser den deutlichen Aufruf zum wuchtigen Volks-NEIN am 24. November.


Kantonale Vorlagen (Zürich) (blau)

Keine.


Die Gemeindevorlagen (Stadt Zürich, grün) sind verhältnismässig irrelevant, und werden hier nur sehr grob behandelt.

Bei der ersten Vorlage zur Neugestaltung der Lagerstrasse stimme ich Nein, obwohl es durchaus ein paar gute Pro-Argumente gibt (mehr Bäume, Velowege). Aber die Contra-Argumente (Steuergeschenke an die private SBB, Förderung von Immobilien-Spekulation sowie überteuerter Wohnungen, und weitere Privatisierung zu Profitzwecken einzelner, usw.) überwiegen. Allerdings wurde das grundsätzliche Immobilien-Spekulations-Desaster am Standort bereits Anno 2006 von den Zürcher Stimmberechtigten angerichtet, indem die Vorlage zur Europa-Allee angenommen wurde, und zudem wird die jetztige Vorlage von den Zürchern voraussichtlich sowieso deutlich angenommen werden.

Die zweite Vorlage zur Neuregelung der Zusammensetzung des Büros des Gemeinderats hat für die Stadtzürcher keine ernsthafte Bedeutung, weshalb ich mich dabei enthalte.


Also los, Abstimmungsunterlagen hervorkramen, die Paragraphenflut studieren, Hintergrundrecherchen betreiben, oder einfach meine Parolen hier übernehmen, und ab damit ins Couvert (Anleitung für briefliche Stimmabgabe in den Unterlagen), welches dann unfrankiert (zumindest im Kanton Zürich) in den nächsten Tagen in einen Briefkasten eingeworfen werden kann, sofern die Zeit und/oder Lust dazu fehlt, die Stimmzettel am nächsten Wochenende direkt an der Urne einzuwerfen (Örtlichkeiten und Öffnungszeiten der Stimmlokale in den Unterlagen). Stimmrechtsausweis unterschreiben nicht vergessen!

Ps. Alles weitere im hiesigen Kommentarstrang. Sachliche Pro/Contra-Argumente von euch sind natürlich willkommen. Die Resultate werden nächsten Sonntag im Artikel nachgetragen.
Pps. Volltextübernahmen, egal wohin und über welche Kanäle, sind unter Angabe der Quelle explizit erwünscht!


Quellen:

  • Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Bundeskanzlei)
  • Behörden des Kantons Zürich
  • Abstimmungsunterlagen
  • Wikipedia
  • Ehtecon.org
  • JuSo Schweiz
  • Telepolis/Heise
  • The Intelligence
  • JCx1
  • Tagesanzeiger
  • Politblog

Letzte Volksabstimmungen (inkl. Resultate):

  • Eidgenössische Volksabstimmung vom 9. Juni 2013 – Abstimmungsparolen
  • Eidgenössische Volksabstimmung vom 22. September 2013 – Abstimmungsparolen

Empfehlung:

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