Schüler dürfen sich bei Hartz IV nicht verbessern

Schüler dürfen sich bei Hartz IV nicht verbessern

Keine Förderung wenn das Klassenziel nicht gefährdet ist

16.01.2016

Sollen sich Kinder aus Hartz IV Familien nicht schulisch verbessern dürfen, um später bessere Ausbildungs- und Jobmöglichkeiten zu haben? Offenbar nicht, wenn man dem Urteil des hessischen Landessozialgerichts folgt. Laut des Gerichts haben „Hartz-IV-Empfänger mit noch befriedigenden Schulleistungen hat keinen Anspruch  auf ergänzende Lernförderung“. Wesentliches Lernziel sei lediglich die Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe bzw. ein ausreichendes Leistungsniveau. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts. (AZ: L 9 AS 192/14)

ganzen beitrag lesen Schüler dürfen sich bei Hartz IV nicht verbessern

empfehle Hartz IV – ALG II » Hartz IV News

Metapher ;) Laurel & Hardy – Kniechen Näschen Öhrchen – aus Fra …

manche anordnungen kann mensch nur noch mit sarkasmus abarbeiten..

Foto http://www.doctormacro.com/

blogbeiträge zum Thema

Hartz-IV News: Sanktionen gegen Schüler und mehr

Schwerpunkt: Hartz IV Sanktionen – DER TRAUM IST AUS!

Arm bleibt arm, trotz Bildungspaket


Einsortiert unter:AGENDA 2010, AKTUELLES, Deutschland Tagged: armutsgefährdet, klassenziel, schüler

wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Guter Japaner in München: Umi Udon & Sandos besucht
wallpaper-1019588
München Outdoorgeschäfte – Top Empfehlungen & Tipps
wallpaper-1019588
iOS zu Android: Der ultimative Guide für den Wechsel und was dich 2025 erwartet
wallpaper-1019588
Innovation finanzieren, Zukunft sichern: Neue ERP-Förderkredite für Mittelstand und Freiberufler