Keine Förderung wenn das Klassenziel nicht gefährdet ist
16.01.2016
Sollen sich Kinder aus Hartz IV Familien nicht schulisch verbessern dürfen, um später bessere Ausbildungs- und Jobmöglichkeiten zu haben? Offenbar nicht, wenn man dem Urteil des hessischen Landessozialgerichts folgt. Laut des Gerichts haben „Hartz-IV-Empfänger mit noch befriedigenden Schulleistungen hat keinen Anspruch auf ergänzende Lernförderung“. Wesentliches Lernziel sei lediglich die Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe bzw. ein ausreichendes Leistungsniveau. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts. (AZ: L 9 AS 192/14)
ganzen beitrag lesen Schüler dürfen sich bei Hartz IV nicht verbessern
empfehle Hartz IV – ALG II » Hartz IV News
Metapher ;) Laurel & Hardy – Kniechen Näschen Öhrchen – aus Fra …
manche anordnungen kann mensch nur noch mit sarkasmus abarbeiten..
Foto http://www.doctormacro.com/
blogbeiträge zum Thema
Hartz-IV News: Sanktionen gegen Schüler und mehr
Schwerpunkt: Hartz IV Sanktionen – DER TRAUM IST AUS!
Arm bleibt arm, trotz Bildungspaket
Einsortiert unter:AGENDA 2010, AKTUELLES, Deutschland Tagged: armutsgefährdet, klassenziel, schüler