Schriftliche Unschuldsvermutung, aber wozu?

Schriftliche Unschuldsvermutung, aber wozu?
Schriftliche Unschuldsvermutung, aber wozu?

... wer a göd hot, der kaun sie sei Unschuldsvermutung gleich in’d Zeitung geben ... (sehr frei nach einem Alt Wiener Couplet)

Für die Anzeigenabteilungen der Zeitungen erfreulich, teilt uns die creme de la creme der österreichischen Direktorenschar mit, dass Dr. Ruttensdorfer völlig korrekt gehandelt hat.

Da nach allgemeiner Rechtsauffassung vor einer rechtskräftigen Verurteilung, eh für alle die Unschuldsvermutung gilt, weiss ich nicht, was uns das Inserat mitteilen will, außer, dass das was Ruttensdorfer nachgesagt wird (Insiderhandel), für die Unterzeichner völlig korrekt war.

Sollte, was in Österreich unwahrscheinlich ist, der Vorwurf wirklich einmal (in ein paar Jahren ....) vor Gericht eine richterliche Beurteilung erfahren, dann kann es vielleicht hilfreich sein, dieses Inserat wieder zur Hand zu nehmen.

Bis dahin bedauere ich die Erkenntnis, dass mich - ich denke auch niemand für Sie, sehr geehrter potentieller Leser - kein Freundeskreis im Bedarfsfall aus dem Nichts Kautionen in irrer Höhe (Meinl, Kulterer, ...) oder solche Inserate schalten wird, sondern unsereins nur auf einem kostenlosen Blog unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor sich hin jammern darf. 

„Und ’s ist alles nicht wahr! Und ’s ist alles nicht wahr!“
„So gibt es halt allerhand Leut auf der Welt!“
„Es ist jetzt schön überhaupt, wenn man an etwas noch glaubt“
„Und es schickt sich doch offenbar nicht!“
"’s ist alles uralt, nur in andrer Gestalt"
„Da finden die Leut’ dran ein Vergnügen? Ich, offen g’sagt, nicht, ich müsst’s lügen.“
„Ja, da hab I’ scho gnua!“
„Die Welt steht auf kein Fall mehr lang!“


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