Thüringer Staatsarchive zu einem Landesarchiv vereinigt!!!
Die thüringischen Landesregierung hat im zweiten Kabinettdurchgang das „Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Archivgesetzes“ beschlossen.
„Ach was!“, würde Loriot nun sagen, „und was bedeutet das für mich als Forscher?“
Also im Rahmen der Reform der Thüringer Landesverwaltung war vorgesehen, die sechs selbständigen Staatsarchive:
das Hauptstaatsarchiv Weimar
das Staatsarchiv Altenburg
das Staatsarchiv Greiz
das Staatsarchiv Rudolstadt
das Staatsarchiv Gotha
und das Staatsarchiv Meiningen
zu einem Landesarchiv zusammenzulegen.
ABER: Trotz der Zusammenlegung zu einer Behörde, bleiben die Standorte als kulturelle Einrichtung vor Ort erhalten, heißt es.
Also: Außer der Tatsache, dass es nun ein übergeordnetes Archiv geben wird, ändert sich für uns Forscher bei der Suche in den oben genannten Archiven eigentlich nichts.
Quelle: Thüringer Staatskanzlei, Medieninformation 19/2016, 26.1.2016