Der Blogger Jörg Kantel kritisierte den Kindsmissbrauch in der katholischen Kirche mit einem Kraftausdruck und sucht nun einen Anwalt
Der “Schockwellenreiter” Jörg Kantel ist einer der ersten deutschen Blogger und ein Freund klarer Worte. Am 29. Juni verwendete er im Rahmen einer Meldung dazu, dass der Kölner Kardinal Joachim Meisner die Abtreibung als “täglichen Super-GAU” bezeichnete, einen kindsmissbrauchs- und mitgliedermanipulationskritischen Kraftausdruck, den der Lawblogger und Strafverteidiger Udo Vetter heute twitterte.
Am 5. Juli erhielt Kantel deshalb ein Schreiben, in dem ihn der Berliner Polizeipräsident darüber informierte, dass man ihm die “Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen” vorwirft. Der Blogger reagierte darauf mit der Veröffentlichung des Vorwurfs und der Bemerkung, dass man Religionen gar nicht beleidigen könne, weil sie selbst “eine Beleidigung jeglichen gesunden Menschenverstandes” seien.
Das überzeugte die Berliner Staatsanwaltschaft aber offenbar nicht, denn am letzten Wochenende ging Kantel eine Anklageschrift zu, die sich auf den § 166 des Strafgesetzbuchs (StGB) stützt, in dessen Absatz 2 es wörtlich heißt, dass derjenige, der “eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung [beziehungsweise] ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören”, mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann.
Die Vorschrift kam in der Vergangenheit unter anderem im Fall einer Frau zur Anwendung, die auf einem Flugblatt die Meinung geäußert hatte, die katholische Kirche sei eine “Verbrecherbande”. Sie verlor Mitte der 1980er Jahre einen Strafprozess vor dem Landgericht Göttingen und dem Oberlandesgericht Celle. In den 1990er Jahren wurde mit Hilfe des § 166 das Musical Das Maria-Syndrom verboten, in dem eine unbefleckte Empfängnis durch eine schmutzige Klobrille erklärt wird. Damals nahm das Bundesverfassungsgericht den Fall nicht an.
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