Schockieren und Einschüchtern: Gestapo und Stasi Methoden von Justiz und Polizei im Namen des Urheberrechts

Justiz und Ermittlungsbehörden sind in der Bundesrepublik Deutschland eigentlich an das Grundgesetz gebunden, und dürfen nur bei begründeten Verdacht und nicht präventiv Hausdurchsuchungen durchführen. In der Praxis sieht dies seit einigen Jahren völlig anders aus. Das Kriegs – Prinzip “Shock and awe” -  Schockieren und Einschüchtern – ist nun auch ofiziell Einsatzmotto für Justiz und Polzei. Der geringste und häufig falsche Anfangsverdacht genügt schon, mit brachialer Gewalt und völlig überzogenen Einsatzmitteln Menschen massiv einzuschüchtern und ihnen den Schock ihres Lebens zu verpassen. Das ist beste Gestapo Mentalität, vorbildliches Stasi Muster. Wieder einmal werden im Namen des Profits und der unsättlichen Habgier Menschenrechte außer Kraft gesetzt,  denn nur auf Anordnung und Druck der Verwertungsrechte Industrie – allem voran GEMA und GEZ, aber auch durch die Großverlage – werden Politik und Verwaltung zu Rechtsbruch und Willkür getrieben.

Dies sei exemplarisch aufgezeigt

Über Pastehtml stellte das Kollektiv Anonymous eine LOIC-Seite online mit der man auch als Laie DDoS Angriffe einfach per Knopfdruck starten konnte. Wer mit einem solchen Tool DDoS Attacken durchführt, kann mit einer Höchststrafe von zwei Jahren rechnen. Das ist per se schon mal interessant.

Natürlich ist DDoS nicht Rechtens, darüber muss man nicht diskutieren, aber ist es ein Verbrechen, das hohe Haftstrafen gerechtfertigt. Viele setzen DDoS Attacken mit LOIC mit einer Sitzblockade gleich, bei der niemand verletzt wird und auch kein Sachschaden entsteht. Eine gewaltlose Form des zivilen Ungehorsams also? Das Landgericht Düsseldorf entschied da anders, zugunsten der Industrie, gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Justiz und Ermittlungsbehörden stützen sich in ihrem Vorgehen auf ein solches Urteil, das suggeriert, dasss man es bei filesharern, illegalen Downloadern und DDoS Attacken Führer mit hoch kriminellen und extrem gefährliche Subjekten handelt, denen man mit aller Härte und Strenge beikommen muss – am besten mit maximalen Schockeffekt und massiver Einschüchterung. Mit Verlaub gesagt, diesen Spitzendemokraten hat man offensichtlich schwer ins Hirn geschissen.

Besonders die Beschlagnahmung der elektronischen Infrastruktur ist rechtlich und moralisch sehr fragwürdig.

Man stelle sich vor. Eine schwer bewaffnete Großeinsatztruppe der Polizei stürmt das Haus, verhaftet jeden, der Hände hat, um einen PC bedienen zu können, und nimmt Rechner, Tastatur, Maus und Kabel, Boxen und Handy, Festplatten und USB sticks mit. Mit einer extrem unzuverlässigen und höchst umstrittenen anti piracy software hatte man zuvor die IP-Adresse eines Downloaders oder eines bösen DDoSlers ermittelt, den man jetzt fachmännisch zur Strecke bringen muss. Der Spiegel schreibt zu einem solchen Fall:

“Nach ersten Erkenntnissen der Ermittler handle es sich bei den tatsächlich Verdächtigen wie zu erwarten um Jugendliche und Heranwachsende – und nicht um die ermittelten Anschlussinhaber.”

Doch nicht nur übermütige Kids können zu den Opfern derlei überzogener Staatswillkür gehören. Auch naive oder unbedarfte Nutzer. So schreibt ein Anon auf die Frage ob auch automatische Javascripts eingesetzt wurden:

“Da gab es beide. Das ist ja das Problem, und alle die eine Hausdurchsuchungen hatten, sind wohl teilweise auf der Auto-LOIC gewesen, sonst wären da nicht Familien, Mütter etc. beigewesen.”

Dies lässt sich schwer überprüfen und wirft vor allem auf das Kollektiv ein schlechtes Bild, die unbedarften Nutzern Angriffsscripts unterjubeln und dadurch zu “Tätern” machen. Gerade hier gibt es einen Bedarf die Beschuldigten stärker vor Übergriffen durch die ungezügelte Staatsgewalt zu schützen. Es kann einfach nicht angehen, dass Beschlagnahmungen wegen eines solchen verhältnismäßig harmlosen Angriffs so leicht durchzuführen sind. So steht selbst in einem veröffentlichten Schreiben der Staatsanwaltschaft Wiesbaden:

“Obwohl eine Vielzahl von Personen dem Aufruf von ‘Anonymous’ folgten, war der Internetauftritt der GEMA zu keinem Zeitpunkt unerreichbar, sondern lediglich in der Datenverarbeitungsgeschwindigkeit reduziert, sodass rechtlich ein fehlgeschlagener Versuch gegeben ist.”

Hier findet auch rein rechtlich eine Unterscheidung zwischen Datenveränderung nach §303a StGB und Computersabotage nach §303b StGB statt. Die Staatsanwalt handelt laut Wirtschaftswoche bewusst überzogen:

“Genau das ist auch das Kalkül der ermittelnden Staatsanwaltschaft. Es gehe auch darum, eine ‘heilsame Schockwirkung’ durch die Durchsuchungen bei den Betroffenen zu erzielen, um den Jugendlichen klarzumachen, dass sie eine Linie überschritten haben.”

Hausdurchsuchungen als als pädagogische Maßnahme. Hier liegt eindeutig eine negative Generalprävention vor und ein extremer Fall von Amtsmissbrauch und Gesetzesbruch. Die Ironie dabei ist, dass die in den Anwaltsschreiben erwähnte Domain, mit der man den Angriff auf die GEMA ausführen konnte, bis vor kurzem noch aktiv war. Erst die Initiative eiens Privatmannes führte zur Abschaltung. Es kommt also noch Inkompetenz hinzu. Dies stärkt nicht gerade das Vertrauen der Bürger in unser Staatswesen. Ganz im Gegenteil, die Geschehnisse lassen befürchten, dass im Namen der Wirtschaft unsere Demokratie und ihre verfassungsrechtliche Basis ausgehölt und zerstört werden.

René Brandstädter – humanicum


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