Schnullerfee in Gefahr

Bei unserem jüngsten Enkelsohn kommt langsam aber sicher die Zeit der Schnullerfee. Sie kennen dieses Fabelwesen nicht? Dann wird es aber höchste Zeit. Also, die Schnullerfee holt bei kleineren Kindern – so um die zwei Jahre alt – den Schnuller ab, damit die Babys wieder genug Schnuller haben. Das Ganze gestaltet sich als klassisches  Geschäft auf Gegenseitigkeit. Der Tausch sieht dabei folgendermaßen aus: Das Kind legt den Schnuller auf die Fensterbank oder sonst wohin und erhält im Gegenzug ein Geschenk bzw. einen Wunsch erfüllt. Alle sind zufrieden – wirklich alle? Das Kind sicherlich, es hat ja etwas bekommen. Die Mutter gewiss auch, weil sich künftig die leidige Suche nach einem verlegten Schnuller erübrigt. Und die Schnullerfee ebenfalls, weil sie ja Schnullernachschub für die Babys hat. Aber irgendjemand fehlt noch. Was soll ich sagen? Na klar, das Finanzamt fehlt noch und schaut in die Röhre. Denn unser kleines Tauschgeschäft ist ein sogenanntes Bartergeschäft und wäre als solches steuerlich zu berücksichtigen, zumal der Wert des Geschenkes bzw. Wunsches den des Schnullers üblicherweise um ein Vielfaches übersteigt. Es geht zwar nicht um die ganz großen Beträge. Aber bekanntlich macht ja Kleinvieh auch Mist. Bleibt nur zu hoffen, dass das jetzt nicht der Bundesfinanzminister spitzkriegt. Ansonsten hat es die Schnullerfee vermutlich die längste Zeit gegeben. Und das wäre doch schade.


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