domradio informierte vorab: Die Kritik an staatlichen Zahlungen für die Kirchen dauert an. Die direkten Staatsleistungen an die Kirchen in Höhe von 550 Millionen Euro sollten ersatzlos gestrichen werden. Das fordert der Koordinierungsrat säkularer Organisationen (KORSO). Der Vorsitzende des Rates, Frieder Otto Wolf, sagte, es sei nicht hinnehmbar, dass die Gehälter vieler Bischöfe aus Steuermitteln bezahlt würden. Wolf ist auch Präsident des kirchenkritischen Humanistischen Verbandes Deutschlands. – Die Evangelische Kirche zeigte sich grundsätzlich zu Gesprächen bereit. Die Anregung für eine Ablösung der Staatsleistungen müsse jedoch vom Staat selbst kommen. – Die Staatsleistungen an die Kirchen gehen auf die Enteignung und Säkularisierung kirchlicher Güter im Jahr 1803 zurück.
Und nach der Pressekonferenz meldeten sich die schlechten Verlierer dann so: Die Deutsche Bischofskonferenz hat den Vorwurf zurückgewiesen, die Kirchen in Deutschland genössen bei staatlichen Leistungen Privilegien. Der Pressesprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, sprach in Bonn von einer gezielten „Kampagne“ gegen die Kirchen.
Kopp äußerte sich zu Forderungen des 2008 gegründeten „Koordinierungsrats säkularer Organisationen in Deutschland“ (KORSO) nach Abschaffung von Privilegien und Staatsleistungen für die Kirchen. Er betonte, dass der deutsche Staat sich selbst beschränke und darauf setze, dass gesellschaftliche Kräfte zentrale Aufgaben übernehmen. Dazu gehörten auch die Kirchen. Katholiken und Protestanten trügen mit ihren Kirchensteuern, Spenden und ihrer ehrenamtlichen Arbeit dazu bei, den Staat zu entlasten.
Ursprung der Staatsleistungen
KORSO hatte mit seiner Kritik insbesondere auf die historisch bedingten Staatsleistungen, die über die Weimarer Reichsverfassung Eingang in das Grundgesetz gefunden haben, abgezielt. Bei diesen Staatsleistungen handelt es sich unter anderem um Dotationen, die im Rahmen der Säkularisation von 1803 vereinbart wurden. Damals wurden zahlreiche deutsche Reichsfürsten für Gebietsverluste auf der linken Rheinseite durch Kirchengüter auf der rechten Rheinseite entschädigt. Die Fürsten verpflichteten sich im Gegenzug, den Kirchen regelmäßige Dotationen zu gewähren. Diese sogenannten altrechtlichen Staatsleistungen umfassen unter anderem die staatliche Übernahme der Gehälter von Bischöfen, Domherren und – in wenigen Fällen – auch Zuschüsse zu Pfarrergehältern.
Immer wieder die alten Leiern. Es fällt den Herren in Violett nicht sonderlich viel Neues dazu ein. Wie auch? Es ist ein pawlowscher Reflex, der sie das immer Gleiche sabbeln lässt.
Nic