Scharia im Siegburger Amtsgericht

Ein wohl deutsch­land­weit ein­zig­ar­ti­ger Vorgang beschäf­tigte am Dienstag das Siegburger Amtsgericht. Dort wurde die Ehe eines ira­ni­schen Paares geschie­den, zugleich nach deut­schem und nach ira­ni­schem Recht, der Scharia.

Ein wohl deutsch­land­weit ein­zig­ar­ti­ger Vorgang beschäf­tigte ges­tern das Siegburger Amtsgericht. Dort wurde die Ehe eines ira­ni­schen Paares geschie­den, zugleich nach deut­schem und nach ira­ni­schem Recht, der Scharia. Ein Hojat-al Islam, ein ira­ni­scher Mullah, war aus Frankfurt ange­reist, um zu pro­to­kol­lie­ren, dass der Ehemann zu sei­ner Frau sagt: „Ich ver­stoße dich.“
Seine Mandantin habe lange für die­sen Tag gekämpft, sagte ihr Rechtsanwalt Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy. Denn diese öffent­li­che Verkündung in ara­bi­scher Sprache könne der Ehemann nicht wider­ru­fen.

Die Frau hatte die Scheidung ein­ge­reicht, nach deut­schem Recht. Das gelte aber nicht im Iran, wo allein der Mann sich schei­den las­sen kann, so Amtsgerichtspräsidentin Brigitte Niepmann. Die 34-Jährige, die mit den gemein­sa­men Kindern ihre kranke Mutter in der Heimat besu­chen möchte, könnte in die­sem Fall im isla­mi­schen Gottesstaat ver­haf­tet und dau­er­haft fest­ge­hal­ten wer­den. Unter Umständen dürf­ten Frau und Kinder nicht mehr nach Deutschland aus­rei­sen, erläu­terte der Rechtsanwalt, der wie der Mullah aus Frankfurt kommt. „Sie war bis­her wie in einer Art Gefängnis“, so Iranbomy, „er konnte die Ausreise ver­bie­ten.“

Seit 13 Jahren ist das Paar ver­hei­ra­tet, seit neun Jahren lebt es in Deutschland, seit vier Jahren getrennt. Mit der Ehescheidung waren beide Partner ein­ver­stan­den, die Frau wollte auch das Sorgerecht für die neun­jäh­ri­gen Zwillinge zuge­spro­chen bekom­men und im Gegenzug auf die „Morgengabe“, 500 Goldmünzen im Wert von ins­ge­samt rund 30 000 Euro, ver­zich­ten. Diese Brautgabe ist ein Zahlungsversprechen des Ehemanns an seine Frau zum Zeitpunkt der Eheschließung im Falle einer Scheidung.

Die Verhandlung stieß auf gro­ßes Interesse der ira­ni­schen Seite. Neben Verwandten und Bekannten fan­den sich sowohl Angehörige der Botschaft wie auch isla­mi­sche Geistliche im Amtsgericht ein. Nicht nur der Mullah, auch die ira­ni­sche Botschaft müsste die Bedingungen über­prü­fen, unter denen die Scheidung voll­zo­gen wurde, erklärte Iranbomy.

http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1321373160242.shtml


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