SBB: Übergangsregelung für „Graufahrer“

Das Schweizer Bundesgericht hat entschieden, dass Reisende, die mit einem Bahnticket 2. Klasse in der 1. Klasse sitzen und durch das Zugpersonal entdeckt werden – so genannte „Graufahrer“ –, nicht einem Schwarzfahrer ohne gültigen Fahrschein gleichzusetzen sind. Deshalb werden im öffentlichen Verkehr ab sofort differenzierte Zuschläge erhoben, teilt die Schweizer Bahn SBB mit.

Wie die Schweizer Bundesrichter feststellten, würden bis heute „Graufahrer“ gegenüber echten Schwarzfahrern (Reisende ohne Fahrausweis) benachteiligt. Für beide Kategorien wurde bisher im Selbstkontrollbereich ein Zuschlag von 80 Schweizer Franken (CHF) erhoben.


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Aktive Rehabilitation statt passiver Behandlung: Warum moderne Physiotherapie immer mehr auf Training setzt
wallpaper-1019588
Beschwingt in den Herbst mit Hindberry
wallpaper-1019588
Venusfliegenfalle: Pflege, Standort und Gießen – 7 Tipps
wallpaper-1019588
Böhmischer Prater Tivoli Erntedankfest